• Betrug von Mietwagenfirmen auf Uber, Bolt und Co.: Gericht rüffelt Berliner Aufsichtsbehörde Labo
    https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-wirtschaft/betrug-von-mietwagenfirmen-auf-uber-bolt-und-co-gericht-ruffelt-berline

    8.4.2024 von Benedikt Schmidt - Ein Unternehmer hatte ohne Betriebssitz Autos in der Hauptstadt herumfahren lassen. Ein Gericht bezweifelt, dass die Lizenz vom Amt jemals hätte erteilt werden dürfen.

    Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Verfahren um ein Mietwagenunternehmen, das Fahrten bei Bolt und Uber angeboten hatte, ohne über den dafür erforderlichen Betriebssitz zu verfügen, die zuständige Ordnungsbehörde Labo (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten) deutlich kritisiert.

    Es bestünden Zweifel, dass der Firma „die Genehmigung für die Ausübung des Gelegenheitsverkehrs mit zehn Mietwagen (jemals) hätte erteilt werden dürfen. Nach Aktenlage gibt es deutliche Hinweise darauf, dass es an seiner finanziellen Leistungsfähigkeit mangelt“, heißt es in dem Beschluss, der dem Tagesspiegel vorliegt.

    Der Unternehmer hatte seine Flotte beim Labo angemeldet und dafür unter anderem eine Adresse mit Büroräumen und Stellplätzen angeben müssen. Als das Labo die vermeintlichen Räumlichkeiten besichtigte, fiel auf, dass diese gar nicht existierten. Das Gericht gab dem Labo insofern recht, als dieses dem Unternehmer die Lizenz daraufhin entzogen hatte – wogegen der Unternehmer klagte.

    4426 Mietwagen waren im Februar 2024 bei der Aufsichtsbehörde Labo gemeldet.

    Trotz der Bestätigung des Entzugs der Lizenz scheint das Gericht jedoch ernsthafte Zweifel an der Urteilsfähigkeit des Labo zu haben. Dieses hätte die Liquidität des Unternehmens nicht auf Basis der von ihm eingesetzten Fahrzeuge berechnen dürfen, was „der Behörde bekannt sein dürfte“, heißt es in dem Beschluss. Und weiter: „Dass der Antragsteller über ein Vermögen im Wert von mindestens 13.500 Euro verfügt, ist nach Aktenlage nicht ersichtlich.“

    Freenow hat bereits Konsequenzen gezogen

    Der Fall ist deshalb aufsehenerregend, weil er ein Schlaglicht auf die Mietwagenfirmen wirft, die mit eigentlich ordentlicher Lizenz Fahrgäste durch die Stadt chauffieren. Medienberichte haben zuletzt aufgedeckt, dass in Berlin neben diesen legalen Firmen etliche illegale Fahrer mit Privatwagen unterwegs sind. Als Vermittler agieren Plattformen wie Uber, Bolt, Bliq und Freenow. Pro Tour kassieren sie eine Provision von den Mietwagenfirmen, die Fahrer mit Personenbeförderungsschein (P-Schein) beschäftigen.

    Weil selbst das Geschäft der lizenzierten Unternehmen in vielen Fällen wohl nur mit Steuervermeidung funktioniert, hat die Plattform Freenow, die 2019 in die Vermittlung von Mietwagen eingestiegen ist, vergangene Woche angekündigt, sich bis Ende des Jahres aus diesem Geschäftszweig zurückzuziehen. Der Freenow-Manager Alexander Mönch hatte durchgerechnet, dass viele Mietwagenfirmen die Taxikonkurrenz offenbar nur dauerhaft unterbieten können, wenn sie Geld am Finanzamt vorbeischleusen.

    Der Gerichtsbeschluss sieht in dem genannten Fall ebenfalls Anhaltspunkte dafür, dass es sich bei den Verstößen „um ein systematisches Vorgehen handelt, auf dem das Geschäft (...) aufbaut“.
    Labo gesteht Fehler ein

    Auf Anfrage erklärt ein Sprecher der Verkehrsverwaltung, die dem Labo übergeordnet ist, dass es sich bei dem Fall um einen Bearbeitungsfehler gehandelt habe. Solche Fehler seien in Zukunft unwahrscheinlich, da die Behörde inzwischen ein Vier-Augen-Prinzip eingeführt habe. „Alle Entscheidungen werden durch eine zweite Dienstkraft überprüft und freigegeben.“

    Auf die Frage, ob das Labo nun systematisch alle jemals erteilten Genehmigungen überprüfen werde, antwortet der Sprecher, dass dies „im Sinne einer vollständigen Revision“ derzeit nicht geplant sei.

    Immerhin sollen spätestens bis Ende des Jahres die Firmensitze aller 700 in Berlin registrierten Unternehmen besichtigt worden sein. Lange Zeit hatte sich die Behörde teilweise auf die Angaben der Antragsteller verlassen und Betriebssitze nur stichprobenartig kontrolliert, offenbar aus Personalmangel. Inzwischen habe das Labo aber genügend Mitarbeiter, um den Betriebssitz bei neuen Anträgen obligatorisch zu überprüfen, heißt es beim Amt.

    Der Verkehrspolitiker Tino Schopf (SPD), der sich als Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses seit Jahren für das Taxigewerbe und gegen kriminelle Strukturen im Mietwagengeschäft engagiert, ist entsetzt, dass das Labo trotz des aus seiner Sicht eindeutigen Signals durch den Gerichtsbeschluss nicht alle Genehmigungen überprüfen will. „Das ist eine Bankrotterklärung“, sagt er.

    „Das Labo ist Teil des Problems und hat in weiten Teilen das Ausmaß des heute bestehenden kriminellen Sumpfes mitzuverantworten“, hatte er schon vor zwei Wochen in einem Brief an Verkehrssenatorin Manja Schreiner (CDU) und Innensenatorin Iris Spranger (SPD) geschrieben. Dieser liegt dem Tagesspiegel vor. Eine Antwort auf das Schreiben hat Schopf nach eigenen Angaben bislang nicht erhalten.

    Hatte er in diesem noch geschrieben, die Mitarbeiter des Labo seien mit ihrer Arbeit in den vergangenen Jahren wohl „fachlich und inhaltlich überfordert“ gewesen, nimmt Schopf den Gerichtsbeschluss jetzt zum Anlass, auch härtere Konsequenzen zu fordern: „Das Labo muss personell neu aufgestellt werden. Wenn nun schon ein Gericht feststellt, dass Genehmigungen nicht hätten erteilt werden dürfen, müssen die fachlichen Defizite groß sein.“

    Die Behörde scheint seit Veröffentlichung zahlreicher negativer Medienberichte mittlerweile um Schadensbegrenzung bemüht zu sein. Im März hatte Labo-Direktorin Kirsten Dreher nach Tagesspiegel-Informationen erstmals selbst mit den Plattformen Uber, Bolt und Freenow am Tisch gesessen und mit ihnen eine Vereinbarung zum Datentransfer vereinbart.

    Die Übereinkunft sieht vor, dass die Fahrdienstvermittler ihren gesamten Datensatz an die Behörde schicken müssen, damit diese illegale Firmen ohne Lizenz überführen kann. Der Datenabgleich wird voraussichtlich dazu führen, dass diese Firmen noch im Laufe des April von den Plattformen verschwinden werden.

    #Berlin #Uber #LABO #Justiz

  • Berliner Gericht: Bezirk Pankow muss „Kiezblock“ im Nesselweg wieder entfernen
    https://www.berliner-zeitung.de/news/bezirk-pankow-muss-kiezblock-im-nesselweg-wieder-entfernen-gerichts

    Pankow, oder nicht Pankow? Ausnahmsweise und mit viel Glück hat unsere Lokaljournalistin die Angabe „Pankow“ dem berühmten Nesselweg richtig zugeordnet. Spätestens seit der Bezirksreform und der Schaffung des Monsterbezirks „Pankow“ qua Eingemeindung des völlig unzusammenhängenden Prenzlauer Berg in den Stadtrandbezirk ist die Information über den Bezirksnamen leider völlig sinnfrei geworden. Der Names des Ortsteils „Rosenthal“ wäre ein tippitoppi Hinweis, um dem Leser zumindest eine vage Vorstellung von der Lage des Nesselwegs zu vermitteln. Dann noch, wie dem Kaupert zu entnehmen, ein Verweis auf die Schönhauser Straße oder, noch besser, die zweite Straße, die der Kiezblock undurchfahrbar macht, und schon wäre man einigermaßen im Bilde.
    Aber was willste, die Lokalredaktion ist halt zweite Liga, Durchlauferhitzer für kleine Tröpchen, aus denen mal Journalisten werden sollen. Da kann man nicht so viel Präzision erwarten. Meldungen abtippen (oder mit CTRL-C übernehmen) muss reichen.

    3.1.2024 von Eva Maria Braungart - Das Gericht gab einem Eilantrag statt, der sich gegen die Sperrung einer Straße wandte. Der „Kiezblock“ muss nun wieder verschwinden.

    Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass ein sogenannter Kiezblock in Berlin-Pankow wieder entfernt werden muss. Durch Maßnahmen wie Durchfahrtsperren oder Einbahnstraßen sollte der Durchgangsverkehr in einigen Kiezen eingeschränkt werden. Vor einem halben Jahr wurde der erste in Berlin errichtet.

    Das Gericht gab einem Eilantrag statt, der sich gegen die Sperrung einer Straße mittels Sperrpfosten gewandt hatte. Es bestünden „ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Aufstellung der Sperrpfosten und sonstiger Verkehrsschilder“, so die Begründung des Urteils.

    Anderer „Kiezblock“ sorgte in Pankow für Aufregung

    Im Juni 2021 hatte die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) des Bezirks Pankow das Bezirksamt aufgefordert, Maßnahmen zur wirksamen Reduzierung des Durchgangsverkehrs im Nesselweg zu treffen. Dort sei ein zunehmender Durchgangsverkehr zu verzeichnen gewesen, wobei die erlaubte Höchstgeschwindigkeit regelmäßig deutlich überschritten worden sein soll. Ein „Kiezblock“ sollte dieses Problem lösen – doch damit ist nun Schluss.

    Das Gericht sieht die bemängelten Schäden am Nesselweg jedoch nicht als erwiesen an. „Im Gegenteil habe nicht nur die Polizei Berlin erhebliche Bedenken gegen die verkehrliche Anordnung gehabt, sondern auch ein Mitarbeiter des Bezirksamtes selbst bei einer Ortsbegehung im Januar 2022 keine Verkehrsgefährdungen festgestellt.“ Das Bezirksamt muss nun die Sperrung in Pankow aufheben und den Sperrpfosten entfernen.

    Ein weiterer „Kiezblock“ in Pankow sorgte im Sommer für Aufregung. Inhaber von Geschäften im Komponistenviertel beklagten unter anderem einen Einbruch der Umsätze.

    #Kiezblock #Berlin #Rosenthal #Nesselweg #Justiz

  • Lieferdienst Wolt: Im Nebel der Subunternehmerketten
    https://www.nd-aktuell.de/artikel/1178185.arbeitsverhaeltnisse-lieferdienst-wolt-im-nebel-der-subunternehme


    Nach der Verhandlung am 30.11. bringen Unterstützer*innen ihre Kritik am Lieferdienst Wolt zum Ausdruck.

    Die Kläger waren schlecht vorbereitet. Den Nachweis dafür, davon überzeugt gewesen zu sein nicht für einen Subunternehmer zu arbeiten hätten sie substatiieren können. Davon abgesehen hätten sie auf einem schriftlichen Arbeitsvertrag bestehen müssen.

    39.11.2023 von Christian Lelek - Zunächst fühlt es sich nach einer Niederlage an, die zwei ehemalige Lieferkuriere am Donnerstagmittag einstecken müssen. Sie hatten Klage vor dem Landesarbeitsgericht Berlin eingereicht, um feststellen zu lassen, dass ein Arbeitsvertrag zwischen ihnen und dem Unternehmen Wolt bestanden hatte. Darauf aufbauend forderten sie von Wolt Löhne ein, die ihnen mutmaßlich vorenthalten wurden.

    Die Firma Wolt, die sich durch eine Anwältin vertreten ließ, argumentierte, dass keine Anstellung der sogenannten Rider erfolgt sei. Aber man habe im fraglichen Zeitraum mit dem Subunternehmen GW Trans zusammengearbeitet. Etwaige Schulden aus einem Arbeitsverhältnis hätten die Rider gegenüber GW Trans geltend zu machen.

    Muckefuck: morgens, ungefiltert, links

    nd.Muckefuck ist unser Newsletter für Berlin am Morgen. Wir gehen wach durch die Stadt, sind vor Ort bei Entscheidungen zu Stadtpolitik - aber immer auch bei den Menschen, die diese betreffen. Muckefuck ist eine Kaffeelänge Berlin - ungefiltert und links. Jetzt anmelden und immer wissen, worum gestritten werden muss.

    Vor Gericht geben die beiden Kläger an, von GW Trans nie etwas gehört zu haben. Stattdessen hätten sie sich über Anzeigen im Internet beworben, die damit geworben hätten, für Wolt einzustellen. Das Einstellungsverfahren sei dann über einen Handyladen in Neukölln gelaufen. Dort hätten sie Arbeitskleidung und Zugang zur Wolt-App bekommen. Für sie sei nicht erkennbar gewesen, dass sie nicht für Wolt direkt arbeiteten.

    Die Verhandlung dauert zwei Stunden lang. Die Kläger hätten versuchen müssen, das Gericht davon zu überzeugen, dass tatsächlich ein Arbeitsverhältnis mit Wolt und nicht mit einem Subunternehmen bestanden habe. Am Ende seien hierfür aber keine Beweise vorgebracht worden, konstatiert der Richter.

    Die klagenden Kuriere und ihr Anwalt plädieren darauf, dass es nicht zum Schaden der Arbeitnehmer sein dürfe, wenn Wolt ein Umfeld schaffe, in dem nicht zu unterscheiden sei, ob die Fahrer für Wolt oder ein Subunternehmen arbeiteten.

    Trotz aller Mühen: Der Richter lässt durchblicken, dass er Wolt keine Teilschuld zuweisen würde. Daher bietet Klägeranwalt Martin Bechert am Ende einen Vergleich an: 1000 Euro statt der geforderten 3000. Die Gegenseite willigt ein. Der Vergleich beinhaltet die bemerkenswerte Feststellung, dass beide Parteien anerkennen, dass für 2022 und 2023 zwischen Wolt und dem Kläger kein Arbeitsverhältnis bestand. »Wir hätten verloren, deshalb ist der Vergleich ein Erfolg«, sagt Bechert.

    Ein richtungsweisendes Urteil bleibt am Donnerstag also aus. Arbeiter*innen werden sich weiterhin nebulösen Subunternehmerketten gegenübersehen, deren System sie nicht verstehen. Im Zweifel bleiben sie die Leidtragenden, die Lohngeprellten, die die Schuld der Unternehmen beweisen müssen.

    Die ehemaligen Rider und ihre Unterstützer*innen ziehen dennoch keine negative Bilanz. »Nach acht Monaten kommt endlich ein Verfahren zu Ende, in dem wir von Wolt 1000 Euro erkämpft haben«, sagt einer, »und das obwohl die nie zahlen wollten.« Es sei ein erster Schritt, um nachzuweisen, dass Wolt für fehlende Löhne und Diskriminierung Verantwortung übernehmen müsse. Man hoffe, dass sich mehr Rider aus der Deckung trauten.

    Der Unterstützerkreis behauptet zudem, dass Wolt gezielt junge, ausländische Studierende mit kurzen oder unsicheren Aufenthalten rekrutiere. »Es geht dabei nicht allein um Wolt«, sagt ein unterstützender Lieferando-Fahrer. »Es ist das deutsche Wirtschaftssystem, das den Unternehmen die Bedingungen für derlei Machenschaften zur Verfügung stellt.«

    Wolt sieht sich durch das Verfahren in seiner Auffassung bestätigt. »Aus unserer Sicht sind pragmatische, endgültige Klärungen langen und teuren Gerichtsverfahren stets vorzuziehen«, sagt eine Sprecherin zu »nd«. Man habe daher den Vergleich angenommen.

    Aus Wettbewerbsgründen wollte sich das Unternehmen nicht dazu äußern, in welchem Ausmaß Subunternehmen zum Einsatz kommen. »Wolt überprüft seine Partner vor und während der Zusammenarbeit regelmäßig und gründlich«. Im Zweifelsfall würden die Beziehungen beendet. »Wolt verhält sich zu jedem Zeitpunkt – auch im Kontext des angesprochenen Verfahrens – rechtskonform«, teilte Wolt »nd« mit.

    #Berlin #Justiz #Arbeit #Ausbeutung #Lieferdienste #Vergleich

  • Trotz Urteil und Haftbefehl: Tausende Kriminelle laufen in Berlin frei herum
    https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/trotz-urteil-und-haftbefehl-tausende-kriminelle-laufen-in-berlin-fr

    Also wie groß ist nun die Wahrscheinlickeit, dass ich in meiner Taxe eine Begegnung der unangenehmen Art habe? Die Statistik hat darauf eine klare Antwort. Tun wir mal ein bischen mal so, als ob Statistiken die Wahrheit sagen würden.

    Wir sind vier Millionen, also fast, aber mit Touristen, Illegalen und Leuten, die sich einfach nicht anmelden, kommt das ziemlich genau hin. Lassen wir alle unangenehmen Normalärsche weg, also Minister, Spießer und das ganze Alltagsgesocks, dann bleiben (Zitat, s.u.) 58 Mordverdächtige, 8 mutmaßliche Totschläger, 41 mutmaßliche Sexualstraftäter wie Vergewaltiger und auch 101 Menschen, die wegen gefährlicher Körperverletzung gesucht werden , zusammen 208. Zusätzlich ein paar entlaufene Verurteilte, 625 von denen könnten gefährlich sein summa summarum 833 offiziell anerkannt unangenehme Gestalten. Vier Mio geteilt durch 833 macht 4801, einen winzgen Anteil an der Berliner Gesamtbevölkerung. Alle 4801 Touren habe ich einen gefährlichen Fahrgast, statistisch gesehen. Wenn alles einigermaßen läuft, habe ich 15 Fahrgäste pro Schicht und damit ungefähr einen gefährlichen pro Jahr.

    Aber auch Mörder und Vergewaltiger zahlen meistens ihre Taxe, komisch eigentlich. Und weil wir so gut wie keine Armen kutschieren, treffen wir sowieso nur Menschen, für die sich gesittetes Verhalten auszahlt.

    Deshalb finden wir es auch so schrecklich, wenn der Messermann aus Brüssel einen Kollegen erdolcht. Wir sind einfach nicht abgebrüht genug.
    Q.E.D. Nur Piesepampel rechnen jetzt noch nach. #Berlin #WTF

    5.9.2023 von Andreas Kopietz - Die Berliner Polizei fahndet nach 1761 Verdächtigen, die mit Haftbefehl gesucht werden. Unter den Personen, die noch frei herumlaufen, für die aber ein Untersuchungshaftbefehl ausgestellt wurde, sind unter anderem 58 Mordverdächtige, acht mutmaßliche Totschläger, 41 mutmaßliche Sexualstraftäter wie Vergewaltiger und auch 101 Menschen, die wegen gefährlicher Körperverletzung gesucht werden. Gefahndet wird außerdem nach rund 400 Dieben, neun Geldfälschern und 13 Personen wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung sowie zwei mutmaßlichen Geheimdienstagenten.

    Diese Zahlen nannte die Senatsinnenverwaltung auf eine Anfrage des justizpolitischen Sprechers der Linke-Fraktion, Sebastian Schlüsselburg.

    Mit Stand 1. Juli waren für Berlin im polizeilichen Fahndungsbestand außerdem 7653 Datensätze zu Haftbefehlen zur Strafvollstreckung offen. Auf freiem Fuß sind etwa 64 Personen, die wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt wurden, ebenso 50 Menschen, die wegen sexueller Nötigung beziehungsweise Vergewaltigung Haftstrafen bekamen, sowie 262 wegen Körperverletzung und 156 wegen gefährlicher Körperverletzung Verurteilte. In Freiheit sind außerdem 52 verurteilte Wohnungseinbrecher, 68 Personen, die wegen Raubes, und 79 Personen, die wegen schweren Raubes verurteilt wurden, ebenso 460 Betrüger.

    Untersuchungsgefängnis Moabit zu 100 Prozent belegt

    „Es bereitet mir große Sorge, dass so viele Haftbefehle offen sind. Es kann nicht sein, dass insbesondere 58 Mordverdächtige, 13 Terrorverdächtige und 40 Sexualstrafverdächtige frei herumlaufen. Ich erwarte von der Polizei, dass hier Prioritäten gesetzt werden“, sagt Sebastian Schlüsselburg.

    Gleichzeitig war nach den Zahlen der Justizverwaltung Ende August die Untersuchungshaftanstalt Moabit zu 100 Prozent belegt. Für Schlüsselburg ist das nicht nachvollziehbar. „Berlin ist also aktuell nicht einmal ansatzweise in der Lage, die offenen Haftbefehle auch zu vollstrecken“, sagt er. Allein 329 Haftplätze seien mit Ersatzfreiheitsstraflern belegt, darunter viele sogenannte Schwarzfahrer. „Es wird Zeit, dass Gefängnisse von Bagatell- und Armutsstraflern befreit werden. Wer gefährdet die Sicherheit denn mehr – obdachlose Schwarzfahrer oder frei herumlaufende Mord- und Terrorverdächtige?“

    #Berlin #Justiz #Strafvollzug #Kriminalität

  • Landgericht Berlin: Wertlose Digitaldrucke als Meisterwerke verkauft – Bande vor Gericht
    https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/landgericht-berlin-wertlose-digitaldrucke-als-meisterwerke-verkauft

    Fahrgäste die ordentlich Trinkgeld geben, aber nur wenn sie besoffen sind: Der falsche Kunsthändler

    Diese Leute treffen wir öfter, wenn sie - wichtig, wichtig - auf dem Weg zu Tagesterminen sind oder nach getaner Arbeit bestgelaunt, noch im alkoholseligen Überschwang ihres Barbesuchs mit richtig Reichen, in den Fond der Kutsche stolpern. Im Grunde sind sie völlig harmlos, nicht bewaffnet, weil sie mit Worten und Psychologie arbeiten, aber als pathologische Lügner nie einer kleinen Grenzüberschreitung abgeneigt sind. Anfassen deshalb nur mit Glacéhandschuhen oder Kneifzange.

    Das Problem: Die Halbweltler sind schwer vom ehrlichen Geschäftsmann zu unterscheiden. Indizien: Businessmänner und andere Manger sind selten richtig betrunken und sehr fokussiert. Wenn sie zu mehreren auftreten, ähneln sie ihren Halbweltausgaben jedoch zum Verwechseln, denn sie pflegen die gleichen Männlichkeitsrituale und die selbe vorgespielte Liebe zu den schönen Künsten und Frauen. Der Hochstapler und Betrüger imitiert sie perfekt, weil er der gleichen Erfolgssucht im kapitalistischen Biotop verfallen ist.

    Das Abendgeschäft hat mir zu viele Exemplare aus beiden Welten ins Auto gespült, seitdem fahre ich lieber Omi zum Arzt. Und die Justiz mag diese Typen auch nicht, wie der Artikel beschreibt.

    14.6.2023 von Katrin Bischoff - Kopf der Bande soll Stephan W. sein, der einst Ex-Tennisstar Boris Becker einen Diplomatenpass der Zentralafrikanischen Republik besorgte.

    „Nila Brenninkmeijer“ soll Inhaberin einer großen Sammlung von Fotografien namhafter Fotokünstler gewesen sein und Werke von Cindy Sherman, Helmut Newton, Nan Goldin und Robert Mapplethorp besessen haben. Ihr niederländischer und ihr litauischer Pass, die interessierten, kaufwilligen Kunstliebhabern der Fotosammlung vorgelegt wurden, waren jedoch gefälscht. Eine Nila Brenninkmeijer gab es nicht. Das Foto in den Pässen, so ermittelte es die Berliner Polizei, zeigte keine Kunstsammlerin, es zeigte auch keine Frau aus Holland oder Litauen, sondern eine Ärztin aus Australien.

    Seit Mittwoch müssen sich vor dem Berliner Landgericht drei Männer verantworten, die die falschen Pässe genutzt haben sollen, um wertlose Digitaldrucke als wertvolle Kunst zu verkaufen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 55-jährigen Stephan W. und dem 73-jährigen Arnold V. bandenmäßigen Betrug, Verstoß gegen das Urhebergesetz und Urkundenfälschung vor. Dem 48-jährigen Denis M. wird Beihilfe zur Last gelegt. Zwei weitere Angeklagte, die 32-jährige Inna K. und der 60-jährige Carsten H., sind wegen Geldwäsche angeklagt.

    Stephan W., Arnold V. und Denis M. sollen sich im Oktober 2020 zusammengeschlossen haben, um mehrere Fotosammlungen von Digitaldrucken „international bekannter und hochpreisig gehandelter Künstler mit nachträglich angebrachten falschen Künstlersignaturen, Provenienzangaben und Stempeln“ zu veräußern, wie es die Staatsanwältin sagt. Dabei hätten sie die Drucke als handsignierte Fotoabzüge der Künstler ausgegeben. Ziel sei es gewesen, betrügerische Gewinne in Millionenhöhe zu erlangen.

    Als Eigentümerin der Sammlungen sollen Stephan W. und Arnold V. „Nila Brenninkmeijer“ genannt haben und bei den Verkaufsverhandlungen die notariell beglaubigten Kopien der Pässe der Frau vorgelegt haben. In der Anklage sind acht Fälle aufgelistet, in denen der Betriebswirt Stephan W. und der Rechtsanwalt Arnold V. die Sammlungen an Interessierte in Berlin, Köln und dem hessischen Kelsterbach angeboten haben sollen – für 1,5 bis 6,6 Millionen Euro. Dem gelernten Automechaniker Denis M. wird vorgeworfen, die Bilder zu den Besichtigungsterminen gebracht und dort einen „erdachten Transportbeleg“ von spezialisierten Kunstspeditionen vorgelegt zu haben.

    Käufer zahlte 1,5 Millionen Euro für wertlose Abzüge

    Lediglich in einem Fall gelang es den Männern laut Anklage, die wertlosen Abzüge zu veräußern. Dafür aber für einen hohen Preis. Der Käufer zahlte 1,5 Millionen Euro – zunächst auf ein Notaranderkonto. Nachdem der Kaufvertrag unterzeichnet war, sei das Geld auf das Konto von Arnold V. transferiert worden. Er soll dann Beträge hin und her überwiesen haben, auch auf Konten von Inna K. und Carsten H. Selbst die Mutter von Stephan W. soll 10.000 Euro bekommen haben.

    Andere Kaufinteressenten sprangen ab, weil ihre Anwälte offenbar dazu geraten hatten. Schließlich war es wohl ein verdeckter Ermittler, der als angeblicher Kunstinteressent das Verfahren ins Rollen brachte. Laut Anklage trug er den „Arbeitsnamen Stefan Wolter“. Der Angeklagte Stephan W. soll ihm eine Fotosammlung in den Räumen einer Frankfurter Kunstspedition gezeigt haben.

    An diesem ersten Verhandlungstag kommt die Staatsanwältin nicht dazu, die vollständige Anklage zu verlesen. Der Vorsitzende Richter Knut Weyand muss die Verhandlung am Mittag unterbrechen, weil es Stephan W. nicht gut geht. Er ist der einzige der Angeklagten, der in Untersuchungshaft sitzt. Erst vor wenigen Tagen wurde er operiert. Den Antrag seiner Verteidiger, das Verfahren aus gesundheitlichen Gründen einzustellen und den Beginn um vier Wochen zu verschieben, lehnte das Gericht zu Beginn des Prozesses ab. Der Angeklagte sei verhandlungsfähig, so die Begründung. Zudem werde er durch drei Anwälte vertreten.

    Stephan W. gilt als Kopf der mutmaßlichen Betrügerbande. Ende März dieses Jahres wurde er am Flughafen festgenommen, als er von einer Auslandsreise zurückgekehrt war. W. gilt als umtriebiger Geschäftsmann mit einem großen Netzwerk. Bei Wikipedia wird er Diplomat genannt. In Berichten gilt er als „Mann der ungeahnten Möglichkeiten“ – „Markenzeichen Rollkoffer“. Er war es auch, der Boris Becker im Jahr 2018 einen Diplomatenpass der Zentralafrikanischen Republik beschaffte, der den einstigen Tennisstar vor einem Insolvenzverfahren und einer Haftstrafe schützen sollte.

    Die Verteidiger von Stephan W. bestreiten den Tatvorwurf. „Wir werden herausarbeiten, dass die Ermittlungen sehr einseitig geführt wurden“, sagt Marcel Börger. Der Ermittlungsführer habe nicht von seinem roten Faden abweichen wollen. Dabei gehe aus den Akten ganz klar hervor, dass Stephan W. nicht zentraler Kopf einer Betrügerbande sei.

    Die vermeintlichen Kunstwerke seien schon Jahre zuvor von „ganz anderen Leuten“ aus den Niederlanden und Belgien angeboten worden. Das Verfahren gegen sie sei jedoch abgetrennt worden. Laut Börger sei Stephan W. lediglich wegen seiner guten Kontakte zu internationalen und reichen Leuten gefragt worden, ob er für die Fotos Interessenten hätte. „Er ist ein ausgenutzter Vermittler mit guten Kontakten.“

    Stephan W. ist jedoch auch vorbestraft. Nach Auskunft seines Verteidigers wurde sein Mandant allerdings vor 13 Jahren letztmalig verurteilt. Derzeit wird gegen den 55-Jährigen in München ermittelt – wegen Betrugsvorwürfen in Investmentsachen. In dem Verfahren passiere jedoch seit zwei Jahren nichts, sagt Börger. Stephan W. habe eine hohe Kaution bezahlt, um aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden.

    Nun sitzt er seit fast drei Monaten in Berlin in Untersuchungshaft. Nicht etwa, weil er fliehen könnte. Haftgrund ist Wiederholungsgefahr. Eine Haftbeschwerde hat das Kammergericht erst am Montag verworfen.

    Weshalb gibt das nur richtig Schmalz, wenn es besoffen ist? Lest den Puntila, dann wisst ihr es. Außerdem kommt das Betrügerle aus einfachen Verhältnissen, nicht aus der Großbourgeoisie und ist deshalb im tiefsten Inneren geizig. Fettes Trinkgeld wird gegeben, weil es die Rolle des Wohlhabenden ein bischen zu gut spielt. Das Reiche ist nämlich auch geizig, sonst wäre es nicht reich. Nur ist das bei ihm kein Charakterfehler sondern Kalkül aus tiefsitzendem Klassenbewußtsein.

    #Berlin #Justiz #Kunst #Hochstapler #Taxigeschichten #life_on_a_string

  • „Riskante Wette“: EU-Einheitspatent startet mit eigener Gerichtsbarkeit
    https://www.heise.de/news/Riskante-Wette-EU-Einheitspatent-startet-mit-eigener-Gerichtsbarkeit-9069532.h

    Die #Privatisierung der #Justiz schreitet voran. In Zukunft wird es immer schwieroger, gesellschaftlich bedeutende Entscheidungen von demokratischen Institutionen fällen oder überprüfen zu lassen. Die #EU stellt erneut den Sinn ihrer Existenz unter Beweis.

    30.5.2023 von Stefan Krempl

    – Hauptsitz in Luxemburg
    – Rechtsdurchsetzung „einfacher und kostengünstiger“?
    – Beträchtliches Kostenrisiko
    – Große Chancen für Patent-Trolle

    Seit Jahrzehnten arbeiten Vertreter aus der Politik und dem Patentsystem an einem EU-Gemeinschaftspatent. Am Donnerstag geht es nun zumindest mit einer abgespeckten Variante los: Das neue EU-Einheitspatent ist nach einer schwierigen Geburt vom 1. Juni an verfügbar. Zugleich wird das Einheitliche Patentgericht (EPG) seine Arbeit aufnehmen und künftig mit unmittelbarer Wirkung für alle beteiligten EU-Mitgliedstaaten über die Verletzung und Gültigkeit von Patenten nach dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) sowie dem neuen Einheitspatent entscheiden.

    Anfang 2022 war das Protokoll über die vorläufige Anwendung des Übereinkommens zum EPG in Kraft getreten. Dieser internationale Vertrag bildete den Schlussstein der Reform des europäischen Patentsystems, mit dem das Einheitspatent eingeführt werden soll. Beim Europäischen Patentamt (EPA), das die neuen gewerblichen Schutzrechte vergibt, gingen zwischen 1. Januar und Anfang März 2023 schon über 3000 vorzeitige Anträge auf einheitliche Wirkung beziehungsweise auf Aufschub der Erteilung bis zum Stichtag 1. Juni ein.
    Hauptsitz in Luxemburg

    An dem neuen System beteiligen sich 17 von 27 EU-Ländern. Deutschland, Frankreich, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Slowenien unterwerfen sich damit auch der EPG-Rechtsprechung. Weitere EU-Staaten können sich prinzipiell zwar noch anschließen. Länder wie Polen und Spanien brachten während des Gesetzgebungserfahrens aber immer wieder grundlegende Bedenken vor.

    Das EPG wird dem Plan nach ein internationaler Gerichtshof mit Hauptsitz in Luxemburg, der für Verletzungs- und Nichtigkeitsklagen in Bezug auf vom EPA erteilte Patente zuständig ist. Es soll die europaweite Durchsetzung von Patenten erleichtern. Gegner warnen aber seit Langem, dass dadurch auch mehr Softwarepatente in den beteiligten Ländern schlagartig bestätigt werden könnten, obwohl deren Vergabe heftig umstritten ist.
    Rechtsdurchsetzung „einfacher und kostengünstiger“?

    Zweigstellen der Zentralabteilung des Patentgerichts werden in Paris, Mailand und München eingerichtet. Ursprünglich war London statt Mailand vorgesehen, aber Großbritannien verabschiedete sich mit dem Brexit als führender Vertragspartner von dem Vorhaben. In den beteiligten Ländern werden zudem erstinstanzliche Kammern eingerichtet. In Deutschland soll dies an den Standorten Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München der Fall erfolgen. Vorsitzender des EPG-Präsidiums und Präsident des Berufungsgerichts in Luxemburg ist mit Klaus Grabinski ein Richter am Bundesgerichtshof, der laut FFII als Verfechter von Softwarepatenten gilt. Ein Großteil der technisch versierten Richter sind Patentanwälte aus großen Kanzleien und Konzernen. Einige davon kommen etwa von 3M, Airbus, Bose, Nokia und Orange, die sich voraussichtlich teils in Verfahren für befangen erklären müssen.

    Das Einheitspatent „bietet Schutz in allen teilnehmenden Staaten für weniger als 5000 Euro für die ersten 10 Jahre Laufzeit“, hebt das Bundesjustizministerium hervor. Auch die Rechtsdurchsetzung werde „einfacher und kostengünstiger“, denn künftig könne „in einem einheitlichen Verfahren die Verletzung eines Patents in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten unterbunden werden“. Gleiches gelte für die Überprüfung der Wirksamkeit eines Schutzrechts „mit Wirkung für alle Mitgliedstaaten“.
    Beträchtliches Kostenrisiko

    Das ist aber teils eine verkürzte Darstellung. Die Verlängerungsgebühren für den neuen gewerblichen Rechtsschutz sollten sich Entwürfen zufolge insgesamt auf 35.555 Euro über 20 Jahre hinweg belaufen. Viele Firmen dürften so mit den bisherigen europäischen Bündelpatenten für eine Handvoll Länder besser fahren. Die EU-Kommission räumte ferner in einem Arbeitsdokument 2015 ein, dass das Kostenrisiko für Immaterialgüterrechte sowie insbesondere Patentstreitigkeiten beträchtlich sei und gerade den Mittelstand „unverhältnismäßig hart“ treffe. So müssten Firmen, die einen Rechtsstreit beim EPG verlieren, die Gebühren des Gewinners zahlen. Diese beliefen sich nach vorläufigen Schätzungen auf 11.000 Euro fix plus einen vom Streitwert abhängigen Beitrag von bis zu 220.000 Euro.

    Der neue Ansatz stärke „die Zukunftsfähigkeit und Innovationskraft in Deutschland und Europa“, lobt Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) trotzdem. Von dem Instrumentarium profitieren „die innovative Industrie und gerade kleine und mittlere Unternehmen in Europa“. EPA-Präsident António Campinos spricht sogar von einem „neuen Aufbruch für Patente und Innovationen in Europa“.
    Große Chancen für Patent-Trolle

    Die Herausgeber eines Forschungsbands der belgischen Universität Löwen, der auch die Schattenseiten des Einheitspatents beleuchtet, kritisieren das Konstrukt gegenüber dem Kluwer-Patenblog grundsätzlich: Eine begrenzte Anzahl von Mitgliedstaaten ersetze das eigentlich geplante Gemeinschaftsschutzrecht durch eine Variante, „dessen wesentliche materielle Bestandteile in erster Linie durch internationale Verträge und nicht durch EU-Recht geregelt sind“.

    Die Bedingungen und das Verfahren für die Erteilung von Einheitspatenten würden durch einen internationalen Vertrag festgelegt und lägen in den Händen des EPA, das jenseits der EU stehe, monieren die Wissenschaftler. Dies führe „zu einem sehr komplexen und fragmentierten System“, mit dem Ziel, den Einfluss des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu verringern. Dies sei eine „riskante Wette“, da dieser das Vertragswerk doch noch für unvereinbar mit den EU-Verträgen erklären könnte. Auch Patent-Trollen rechnen sie vor Gericht weiter recht große Chancen aus: Am EPG greife in der Regel das „Trennungsprinzip“ nach deutschem Muster, wonach ein Nichtigkeitsverfahren gegen ein Patent von einer anderen Instanz möglicherweise erst Monate nach einem Urteil über eine Verletzung entschieden wird.

    Trennungsprinzip
    https://www.heise.de/news/EU-Einheitspatent-geballte-Kritik-kurz-vor-Toresschluss-1564281.html

    (axk)

  • Knastbewertungen : JVA Moabit
    https://prisons.eu/reviews/jva_moabit


    Dit is Berlin ...

    B306 02.Nov.2011
    Ich habe bis zum gestrigen tag 6 Monate dort verbracht und es war unzumutbar.Der Großteil von den Gefangenen werden wahrhafig verrückt, ich konnte nix bemerken das der prisonierte alltag ( 23 std am tag eingeschloßen )auf irgendeine Art und Weiße entgegen gesteuert wird durch soziale Projekte etc (§3 strafvollzugsgesetz)... Die Leute werden vom Neurologen ruhig gestellt durch Psychopharmaka die er großzügig verteilt! Für ein Untersuchungshaft-Gefängnis ist Moabit eine Schande da der Gefangene der Unschuldsvermutung unterliegt aber demenstprechend nicht behandelt wird. Die Bediensten sind soweit in ordnung aber überwiegend faul.Essen meißt Suppe ( ohne fleisch etc) aber 2x mal inner Woche gutes essen. Ich hoffe Moabit dient bald aus und wird höchstens noch als Museum geführt.

    ...

    überlebt 12.Apr.2007
    war da letztes jahr 6 monate. ohne die erlebte solidarität der mitgefangenen gehst du kaputt. 23 stunden isolation. 2x die woche duschen. 1x am tag ne stunde hofrunde. 1x am tag umschluss, d.h. von deiner zellenseite darf n anderer gefangener ne stunde zu dir. und sonst: alleine mit deinen gedanken, dem muff, dem dreck (den du kaum wegkriegst) und dem lärm, wenn sich die leute übers fenster gegenseitig beharken oder wenn nachts irgendwo einer durchdreht und gegen seine tür springt.... besuch, alle zwei wochen für ne halbe stunde, die meist draufgeht für orga-kram und aufgrund der überwachung du dich auch nicht ungezwungen fühlen kannst/sollst .... „einmal die woche scheint dann die sonne“: einkauf kommt. endlich mal das, was du willst, dir schmeckt (z.b. obst oder gemüse) und keinen „nährschlamm“.... schließer? meist ok, menschlich, wenn du sie nicht als ar... behandelst! ne erfahrung, die nicht wiederholenswert ist.... ........

    #Berlin #Moabit #Alt-Moabit
    #Justiz

  • Bundesarbeitsgericht: Minijobber müssen den gleichen Stundenlohn bekommen
    https://www.spiegel.de/karriere/bundesarbeitsgericht-minijobber-muessen-den-gleichen-stundenlohn-bekommen-a-

    18.1.2023 - Gleiches Geld für gleiche Arbeit: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Lohnanspruch für Minijobber und andere geringfügig beschäftigte Teilzeitkräfte gestärkt. Einem aus Arbeitgebersicht »nebenamtlich« tätigen Rettungsassistenten sprachen die Erfurter Richter den gleichen Lohn wie einem regulären »hauptamtlichen« Rettungsassistenten zu (Aktenzeichen: 5 AZR 108/22
    https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BAG&Datum=31.12.2222&Aktenzeichen=5%20AZR%20108/22 ).

    Der Arbeitgeber hielt die ungleiche Bezahlung für gerechtfertigt und begründete dies mit Unterschieden bei der Schichtplanung. Die »hauptamtlichen« Rettungsassistenten teile er verbindlich ein. Die »nebenamtlich« Beschäftigten könnten dagegen angefragte Schichten ablehnen und auch eigene Wünsche nennen. Dies sei aufwendiger und unsicherer in der Planung.
    Ein größerer Planungsaufwand sei kaum ersichtlich

    Schon das Landesarbeitsgericht (LAG) München hatte entschieden, dass dies die Ungleichbehandlung beim Lohn nicht rechtfertigen kann (Aktenzeichen: 10 Sa 582/21 )

    Dies hat nun auch das BAG bestätigt. Es sei nicht erkennbar, dass tatsächlich ein großer Unterschied beim Planungsaufwand besteht, argumentierten die Richter.

    Denn auch bei hauptamtlich Angestellten seien verschiedene Vorgaben zu beachten, etwa Pausenzeiten und Arbeitszeitgrenzen.

    #Arbeit #Lohn #Justiz

  • Frohe Weihnachten
    https://txsl.de/weihnachtsgaben.html

    13.12.2022 von Klaus Meier - Über siebentausend Euro per Urteil und eintausendzweihundert Euro per Vergleich haben in der letzten Adventswoche zwei Taxikollegen an den Berliner Arbeitsgerichten erkämpft. Es ist interessant die Umstände zu vergleichen, wie es dazu kam.

    Die erstrittenen siebentausend Euro sind kein Pappenstiel und doppelt hart verdientes Geld. Der Kollege brauchte zwei Jahre Geduld und starke Nerven, bis ihm endlich Gerechtigkeit zuteil wurde. Ein Streit durch zwei Instanzen, ein in der ersten Instanz vereinbarter Vergleich, den der Arbeitgeber platzen ließ, Wochen Arbeit für die Auswertung von Arbeitszeitaufzeichnungen auf Papier, immer wieder Treffen mit seinem Anwalt, Diskussionen über das juristische Prozedere, Erwiderungen auf Schriftsätze des Arbeitgebers und vier Verhandlungen bei Gericht waren erforderlich, bis er in dieser Woche mit vierjähriger Verspätung den vollständigen Lohn für seine Arbeit im Jahr 2018 zugesprochen bekam.

    Möglich war das, weil dem mittellosen Kollegendie Prozess- und Anwaltskosten vom Land Berlin verauslagt wurden. Das nennt sich Prozeßkostenbeihilfe, die allen Armen zusteht. So gut wie alle Taxifahrer fallen heute in diese Kategorie und dürfen darauf zählen, dass auch sie vor Gericht ziehen können, um nicht gezahlten Lohn und andere Verletzungen ihrer Rechte geltend zu machen.

    Es brauchte auch den von der Sache überzeugten, für das Gericht überzeugenden Anwalt Benedikt Hopmann, der sich in die für Außenstehende schwer verständlichen Zusammenhänge des Taxigewerbes intensiv eingearbeitet hat. So konnte er den Richtern in beiden Instanzen erklären, wieso sein Klient viel länger gearbeitet hatte als es die Lohnabrechnungen des Taxiunternehmens behaupteten. Kurz ist es ihm gelungen vor Gericht eine neue Regel durchzusetzen, die besagt, dass die Arbeitszeit eines Taxi- oder Mietwagenfahrers vom Einsteigen in sein Auto und der Anmeldung an Taxameter oder App bis zur Abmeldung von der Zeiterfassung dauert. Abzuziehen von dieser Zeit sind nur die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen, denn die vom Taxameter in eine Datenbank geschriebenen Pausen sind in aller Regel nicht nachvollziehbar und entbehren damit jeglicher Beweiskraft.

    Das zweite Verfahren dauerte keine Jahre sondern nur eine halbe Stunde wie viele Arbeitsgerichtsverfahren unter zivilisierten Parteien. Unser Kollege hatte neben dem Taxifahren eine Tätigkeit als Schulhelfer angetreten. Pech für ihn passte seine Nase den Berufspädagoginnen nicht und er wurde in der Probezeit gekündigt. Dabei hatte es der Arbeitgeber unterlassen, alle Vorschriften zu beachten, und musste den vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich akzeptieren, der eine Entschädigung in Höhe eines knappen Monatsgehalts und ein gutes Arbeitszeugnis beinhaltet.

    Hier benötigte der Kollege keine staatliche Unterstützung, denn die Gewerkschaft ver.di stellte seine Anwältin und übernahm die Kosten. Die erfahrene Arbeitsrechtlerin hatte das Verfahren routiniert gut vorbereitet und schaffte es ungeachtet der Probezeit, innerhalb derer eine Kündigung jederzeit möglich ist, für ihren Mandanten eine Entschädigung zu verhandeln.

    Die Weihnachtsgaben vom Arbeitsgericht werden erst im neuen Jahr auf den Konten der Kollegen eingehen, aber wir dürfen uns schon jetzt für sie freuen. Wir profitieren alle davon. Auch Taxifahrer haben Rechte, wir müssen sie nur einfordern. Am besten zusammen mit unserer Gewerkschaft.

    Frohe Weihnachten !

    #Berlin #Tiergarten #Mageburger_Platz #Taxi #Recht #Justiz #Arbeitsgericht #Arbeit

  • Cory Doctorow Wants You to Fight Big Tech
    https://jacobin.com/2022/11/cory-doctorow-chokepoint-capitalism-monopoly-tech

    We talked to author and activist Cory Doctorow about his new book, Chokepoint Capitalism, copyright scams, surveillance capitalism, the lies of Big Tech, and the fight for the freedom to create.
    ...
    Cory Doctorow:

    We tell this story in the book about Uber drivers, and it’s interesting because Uber drivers are also in a chokepoint capitalist market. There are riders who want rides, and there are drivers who want to give rides. And then, in the middle, there’s this rent seeker, and there’s no way for drivers to reach riders without passing through the chokepoint that Uber has erected for itself. And they are the most atomized and vulnerable workers imaginable. They’re not even supposed to have any way to meet each other, let alone talk to each other or coordinate holistic action.

    In California, these workers who are so atomized and so divided were forced by their contracts to sign off on something called binding arbitration. That means that if Uber steals from you, you’re not allowed to sue them. You can only go to an arbitrator, who’s a fake, corporate judge — someone who’s paid by Uber to decide whether Uber is guilty of screwing you over. Even if you convince them that Uber is screwing over workers — and statistically, it’s far more likely with these arbitrations that they find in favor of their paymasters than they do in in favor of the people their paymasters are said to have wronged — it’s administrative. It has no evidentiary value. There’s no precedent. The next person who comes along can’t cite your case in order to win theirs. This is all of great advantage to Uber, who immediately set about stealing wages from their drivers.

    The drivers came together with technologists and a law firm and figured out how to automate arbitration claims. Now, for each arbitration claim the rewards that can be awarded to damaged parties are much smaller than you would get out of any courtroom. You’re not going to get punitive damages and so on. But they’re actually pretty expensive administratively. It costs a couple thousand dollars to pay the arbitrator to hear the case.

    Thousands and thousands of Uber drivers all filed arbitration claims at once. In aggregate, the cost of paying the arbitrators, even if Uber won every one of those cases, would exceed the amount that they would have to pay if the drivers could just bring a straightforward class-action suit. And Uber, in an amazing turn, had to go to court and say, “Your honor, what kind of idiot would think that these binding arbitration clauses could possibly be enforceable? This is clearly unreasonable. It had no business being in his contract.”

    They ended up paying the Uber drivers $150 million. This is the power of solidarity, even among these atomized workers. Solidarity combined with technology, combined with ingenuity, combined with coordination.
    ...
    Whether it’s pharma, finance, beer, athletic shoes, eyeglasses — every one of these is controlled by a cartel or an oligopoly or an oligopsony. In every circumstance, they’re hurting workers and customers and eroding our ability to make good policy. Because when there’s only three or four companies in a sector and it’s time to regulate them, it’s pretty easy for them to come together and come up with a common position and say, “Look, anything except this would mean the death of our industry.”

    We need to figure out how to turn anger about all of these seemingly different issues into one movement. If we can figure out how to get people to recognize that they’re not angry about running shoes or cheerleading or professional wrestling or beer or eyeglasses — what they’re actually angry about is capitalist monopoly, and what they actually want is pluralism — then we have the basis for a mass movement that really can make political change.

    #Uber #Arbeitskampf #Justiz #Privatisierung

  • Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main: Das Geschäftsmodell von Uber ist rechtswidrig - Politik - Tagesspiegel
    https://www.tagesspiegel.de/politik/urteil-des-landgerichts-frankfurt-main-das-geschaeftsmodell-von-uber-ist-rechtswidrig/25354296.html
    EIn mittlerweile zweieinhalb Jahre altes Urteil wird nicht durchgesetzt.

    Interessant daran ist der Umstand, dass dies keine Ausnahme sondern die Regel im deutschen Rechtsbetrieb darstellt, wenn es um Klein gegen Gross geht. Da kann Klein noch so Recht haben und bekommen, es nützt nichts, wenn Gross am längeren Hebel sitzt. Die deutsche Justiz ist immer dann am wirkungsvollsten, wenn sie über leicht zu verständliche Konflikte zwischen Gleichen kümmert: Nachbar gegen Nachbar, Bäcker gegen Bäcker. Bus- gegen Autofahrer.

    Kenen Sie Heinrich von Kleists Richter Adam aus dem Theaterstück Der zerbrochne Krug? Das Königlich Bayerische Amtsgericht im Zweiten Deutschen Fernsehen? So etwas kann die deutsche Justiz gut und die Streitenden halten sich in der Regel an ihre Urteile, weil sie anderenfalls mit ausreichend harten Sanktionen belegt werden.

    Multinationnale Konzerne rufen eher private Schiedsgerichte an. Bevor es dazu kommt, verhandeln die Justiziare aller Seiten, denn Krähen hacken sich bekanntlich nicht gegenseitig die Augen aus. Die Bundesrepublik Deutschland hat große Teile dieser privaten Gerichtsbarkeit anerkannt, und sich damit zum Spielball privatwirtschaftlicher Interessen gemacht. Die Leiter von Strukuren wie Uber gehen deshalb davon aus, dass sie und ihre Vertreter vor Ort nur dieser überstaatlichen Privatjustiz unterstehen, und rechtsstaatliche Entscheidungen, sei es von Amts- Land- oder Verfassungsgerichten oder sogar durch den EUGH, für sie keine Bedeutung haben.

    Beispiele für diese Haltung gibt es genug, und wir begeben uns hier in Gefahr, vom Thema Uber vs. Taxi abzukommen.

    – Mit dreckigen Dieselkisten geprellte Autokäufer vs. VW/BMW/Mercedes und andere : die Industrie zahlt und produziert ihre Raum- und Umweltfressenden Kisten einfach weiter.
    – Von Contergan-. Geschädigte vs. Pharma: die Firma zahlt, aber Big und Small Pharma injizieren der Menscheit einfach weitere krankmachende Gifte.
    – Haftung von Anstiftern von Lohnraub in der Baubranche durch Subunternehmer: das funktioniert so gut wie nie.
    – Noch wirkunsgloser sind die Haftungsregeln im internationalen Textilbusiness: kein Gericht der Welt setzt hier Schadensersatz oder gute Arbeitsbedingungen gegenüber den Konzernen durch.

    In keiner Subbranche der individuellen Personenbeförderung in deutschsprachigen Raum wird Mindestlohn gezahlt, wobei interessante Ausnahemn die Regel bestätigen. Die Ausnahmen sind deshalb interessant, weil sie beweisen, dass existenzsichernde Löhne auch in diesen Branchen möglich sind. Wenn unter Milo-Niveau gezahlt wird, handelt es sich auf Seiten der Unternehmer ausnahmslos um Fälle von Gier gepaart mit Abwesenheit von Rechtsbewußtsein.

    Liebe Leserin, Sie haben die Pointe verstanden: Es gibt keinen Unterschied zwischen „bösen“ Großkonzernen und „guten“ Kleinunternehmern. Ob ein selbst fahrender Taxiunternehmer mehr oder weniger als den Milo verdient spielt keine Rolle. Wenn er seine Angestellten nicht richtig entlohnt und beschäftigt, also entsprechen dem Milo-Gesetz, dem Artbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetz, sondern wie üblich Angestellte zum Akzeptieren von Sub-Milo-Einkommen zwingt, dann verkürzt er Steuern, die Abgaben an Berufsgenossenschaft und Sozialversicherung, und macht sich strafbar.

    Kräht ein Hahn danach? Nein. Die Zuständigen (Hähne) heiraten auf Sylt und lassen durch ihre Untergebenen erklären, dass bei der Durchsetzung des Schutz der Arbeitnehmer vor Ausbeutung alles zum Besten stehe.

    Zurück zu Uber vs. Taxi.

    Seit Uber vom Landgericht München und damit quasi für ganz Deutschland das Vermittlungsgeschäft untersagt wurde, passiert genau das, was wir immer wieder beobachten können, wenn die Ziviljustiz betrügerische Unternehmer zu Zahlungen an kleine Handwerker, Arbeitnehmer und Verbraucher verurteilt: Es geschieht zuunächst nicht. Sollte das verurteilte Großunternehmen in die Berufung gehen können, wird es das tun, um möglichst viel Zeit zu gewinnen. Die Berufungsgerichte sind gut ausgelastet und es vergeht viel Zeit, manchmal ein Jahr und länger, bis ein Termin in der Sache zustande kommt. Im Berufungsverfahren kann wieder auf Zeit gespielt werden, so dass zwischen ursprünglicher Klage und endgültigem Urteil Jahre liegen können.

    In dieser Zeit werden von den Beklagten immer wieder Änderungen am Klagegenstand, am liebsten „der App“ gemacht, so dass bei jedem Verfahrensschritt vorgebracht werden kann, dass die Klage hinfällig sei, weil der beklagte Umstand bzw. das beklagte Verhalten abgestellt wäre bzw. nicht mehr vorliege. Damit soll ein neues Verdahren erzwungen werden, das sich erneut über Jahre hinzieht. Zum Glück enthält das neue PBefG mit § 6 (Umgehungsverbot) einen Passus, der es erlaubt, aus dieser Endlosschleife auzubrechen. Es wird intelligentes und mutiges Handeln von Politik und Justizverwaltung brauchen, um das Urteil von 2019 durchzusetzen.

    Im Fall der Geschäftstätigkeit von Uber ist die Sache im Grunde klar. Es gibt eine Uber Germany GmbH, 10179 Köpenicker Straße 126, eigetragen beim AG Charlottenburg unter „HRB 146780 B“, die vermutlich für alle Gesetzesverstöße ihrer Erfüllungsgehilfen, vulgo „Uber Fahrer“ und „Mietwagenunternehmen“ verantwortlich ist. Als „Beförderer“ unterliegt sie den Regeln und Sanktionen des PBefG. Da diese Firma und alle ihre Konzern- und Partnerunternehmen seit Jahren immer wieder gegen alle erdenklichen deutschen Gesetze und europäischen Richtlinien und Urteile verstoßen, sollte ihre Zuverlässigkeit grundsätzlich in Frage gestellt und der Konzern genauso verboten werden wie ein Rockerklub aus der traditionellen Halbwelt. Soweit die Idee die von kompetenten Juristinnen mit Sicherheit in Verwaltungshandeln übersetzt werden kann.

    Wie wäre es mit einem europäischen Haftbefehl gegen sämtliche Uber Vorstände und Manager der Welt? Die Mißachtung der staatlichen Gerichtsbarkeit und damit auch der deutschen Rechtsstaatlichkeit vertreten sie allesamt.

    Der vorstehende Text ist keine kabarettistische FIngerübung und kein amateurjuristisches Sich-Luft-Machen. Es geht um die zehntausenden Uber- und Taxifahrer und Fahrinnen, denen der Mindestlohn und damit ein menschenwürdiges Leben durch die Praktiken des Uber-Konzerns vorenthalten wird.

    Wenn es nicht gelingt, das Grundsatzurteil des hohen Gerichts eines Bundeslandes durchzusetzen, wie soll es dann gelingen, die Voraussetzungen für die wirkliche Zahlung des Mindestlohns für jede geleistete Arbeitsstunde in Mietwagen und Taxis zu schaffen?

    Wir brauchen offensichtlich tiefgreifende Reformen der Aufsichtsbehörden, neue politischen Herangehensweisen und ein Bewußtsein für Gute Arbeit, um das Verharren im Elend vor allem in Berlin zu beenden.

    19.12.2009 von JANA KUGOTH - Ein Gerichtsurteil untersagt dem Fahrdienst Uber die Vermittlung von Beförderungsaufträgen. Der App-Dienst will weitermachen, obwohl das Verbot ab sofort gilt.

    Schlappe für Uber: Das Landgericht Frankfurt am Main hat dem App-Dienst untersagt, in Deutschland Beförderungsaufträge an Mietwagenunternehmer nach dem bisherigen Verfahren zu vermitteln. Das Gericht gab in dem am Donnerstag verkündeten Urteil damit der Unterlassungsklage von Taxi Deutschland, einem Zusammenschluss verschiedener deutscher Taxizentralen, statt.

    Die mit dem heutigen Urteil (Az.: 3-08 O 44/19) ausgesprochene Untersagung der Fahrvermittlung durch Uber gilt ab sofort, teilte das Landgericht mit. Uber habe wegen einer vorangegangenen Abmahnung und anderer gerichtlicher Verfahren mit einer Untersagung rechnen müssen, sagte eine Justizsprecherin.

    Das heißt jedoch nicht, dass Uber-Kunden den Dienst nun nicht mehr nutzen können: „Wir werden die Urteilsbegründung genau prüfen und dann die notwendigen Schritte einleiten, um unseren Service in Deutschland weiterhin zuverlässig anbieten zu können“, sagte ein Uber-Sprecher.

    Aus Sicht von Uber wurden lediglich einzelne Aspekte des Vermittlungsmodells beanstandet. Die Firma betont, dass man in Deutschland nur mit professionellen und lizenzierten Mietwagen- und Taxiunternehmen zusammenarbeite.

    Laut Urteil ist Uber als „Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes“ anzusehen, der zur Geschäftstätigkeit über eine entsprechende Konzession verfügen müsse. „Diese Konzession hat Uber unzweifelhaft nicht“, sagte die Vorsitzende Richterin Annette Theimer in der Urteilsbegründung.

    Sichtweise der Fahrgäste entscheidend

    Zur Feststellung der Unternehmereigenschaft sei dabei die „Sichtweise der Fahrgäste“ entscheidend. Uber nehme die Aufträge entgegen, entscheide über die Auswahl der entsprechenden Fahrer und bestimme den Fahrpreis. Dass sich Uber selbst nur als Vermittler von Dienstleistungen an selbstständige Mietwagen-Unternehmer sehe, entnehme man lediglich dem Kleingedruckten, was den normalen Fahrgast aber in der Regel nicht interessiere.

    „Wir begrüßen das Urteil, denn das Landgericht Frankfurt hat klargestellt, dass das System Uber in Deutschland rechtswidrig ist“, erklärte der Geschäftsführer des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen, Michael Oppermann. „Wir fordern Uber auf, seine illegale Tätigkeit unverzüglich einzustellen.“ Betreibt Uber sein derzeitiges Geschäftsmodell weiter, drohten pro Verstoß Ordnungsgelder im sechsstelligen Bereich.

    Die Daimler- und Mietwagen-Tochter Free Now operiert ähnlich wie Uber. In Berlin und fünf weiteren deutschen Städten vermittelt das im Zuge der Fusion der Mobilitätsdienste von Daimler und BMW umbenannte Unternehmen (früher: Mytaxi) Mietwagen über seine Plattform. Das Uber-Urteil hat jedoch keine Konsequenzen für diesen Dienst – dafür müsste erst jemand separat gegen Free Now klagen.

    Verhindert Ubers neues Geschäftsmodell ein Verbot der App?
    https://www.taxi-times.com/verhindert-ubers-neues-geschaeftsmodell-ein-verbot-der-app

    1.10.2020 - Antwort des Bundesfinanzministrium auf eine Anfrage der Linken zu Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
    https://www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2020_10/795922-795922

    ZDF - Königlich Bayerisches Amtsgericht
    https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6niglich_Bayerisches_Amtsgericht

    Heinrich von Kleist - Der zerbrochne Krug
    https://de.wikipedia.org/wiki/Der_zerbrochne_Krug

    Gerichtssendung
    https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtssendung#Vorl%C3%A4ufer

    Contergan-Skandal
    https://de.wikipedia.org/wiki/Contergan-Skandal

    Insektenkiller - Wie Chemieriesen unser Ökosystem zerstören (verfügbar bis zum 3.8.2022)
    https://www.arte.tv/de/videos/098073-000-A/insektenkiller

    Es hagelt Spott und Kritik an Lindner-Hochzeit auf Sylt: Merz im Privatjet angereist
    https://de.euronews.com/2022/07/09/es-hagelt-spott-und-kritik-an-lindner-hochzeit-auf-sylt-merz-im-privatj

    #Uber #Deutschland #Recht #Justiz #Urteil #Verbot #Konzerne #Disruption #USA

  • Bundesgerichtshof bestätigt: Uber ohne Lizenz illegal
    https://www.taxi-times.com/bundesgerichtshof-bestaetigt-uber-ohne-lizenz-illegal
    Dieses Urteil wird offensichtlich nicht vollstreckt, sonst wäre die Uber-Plage schon von der Straße verschwunden. Der Uber-Konzern nimmt sich genau wie die anderen US-Megakonzerne das Recht, eigene Normen und Regeln durchzusetzen. Code is law bedeutet für diese multinationalen Kapitalgruppen Vereinbarungen nur auf Regierungsebene zu treffen und sich an diese nur zu halten, wenn dem eigenen Vorteil dient

    27.4.2022 Axel Rühle - Mit der Zurückweisung der Berufung ist das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main gegen Uber von 2021 rechtskräftig. Der Konzern kann nun nicht mehr in eine höhere Instanz gehen und von einer aufschiebenden Wirkung profitieren.

    Die Zentralengemeinschaft Taxi Deutschland hatte 2019 vor dem Landgericht Frankfurt am Main gegen Uber geklagt und in erster Instanz gewonnen. Uber ging in Revision. In seinem Urteil im Sommer 2021 hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main dem App-Vermittler erneut verboten, Fahrten anzubieten, ohne die hierzu erforderliche behördliche Genehmigung zu haben. Wie immer in solchen Fällen schöpfte Uber den Rechtsweg bis zum Letzten aus – und ist nun erneut gescheitert, diesmal allerdings vor dem höchsten deutschen Gericht.

    Die Taxi Deutschland eG hat mitgeteilt, dass der Bundesgerichtshof mit einem Beschluss vom 21. April 2022 die Beschwerde gegen das Frankfurter Urteil als unbegründet zurückgewiesen hat. Damit ist das Urteil des OLG Frankfurt rechtskräftig. Folglich muss Uber für seinen Fahrdienst Lizenzen bei den zuständigen Behörden beantragen.

    Die Konsequenz aus diesem Urteil hat für Uber weitreichende Folgen. Voraussetzung für eine Lizenz ist, dass Uber in Deutschland örtliche Niederlassungen gründet und damit in vollem Umfang den deutschen Steuergesetzen unterliegt. Schätzungen zufolge erwirtschaftet Uber in Deutschland einen Umsatz von mehreren hundert Millionen Euro im Jahr.
    Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland. Foto: Taxi Deutschland eG

    Dieter Schlenker, Vorstandsvorsitzender von Taxi Deutschland, fordert von den Behörden jetzt konsequentes Handeln. „Das höchste deutsche Gericht hat zum wiederholten Mal festgestellt, dass Uber sich nicht an die deutschen Vorschriften für die Beförderung von Personen hält. Uber hat sich bis heute geweigert, die Vorschriften zu befolgen. Damit muss jetzt endlich Schluss sein.“

    Laut Taxi Deutschland können Personenbeförderungen ohne erforderliche Erlaubnis nach dem Gesetz mit Geldstrafen bis zu 20.000 Euro für jeden Einzelfall bestraft werden. Im Wiederholungsfall kann der Beförderungsdienst von Uber verboten werden. Außerdem drohen dem US-Konzern Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro, falls er gegen die Unterlassungsverfügung verstößt. Taxi Deutschland hat angekündigt, bei festgestellten Verstößen diese Ordnungsgelder zu beantragen.


    Demnächst nicht mehr alltäglich? Ein Uber-Mietwagenfahrer hält sich vor einem Lokal illegal wie ein Taxi bereit (und flüchtet, als er fotografiert wird). Foto: Markus Burgdorf

    Seit dem Markteintritt von Uber wurde alleine in Deutschland in mehr als 100 Gerichtsverfahren festgestellt, dass Uber bzw. die von Uber beauftragten Subunternehmer gegen zentrale Vorschriften des Gewerberechts verstoßen. Schlenker: „Jedem kleinen Taxiunternehmer droht der Lizenzentzug bei geringfügigen Verstößen gegen das PBefG. Uber hat sich in Deutschland immer wieder über das Gesetz gestellt, ohne dass ernste Konsequenzen ergriffen wurden.“

    Uber kann damit jetzt in Deutschland nur noch auf die Untätigkeit der Behörden setzen, denn die Rechtswidrigkeit seiner Vermittlungspraxis steht endgültig fest. Die übliche Masche, nach einer Niederlage vor Gericht das Geschäft ungerührt fortzusetzen, in die nächste Instanz zu gehen und von der aufschiebenden Wirkung zu profitieren, funktioniert nun nicht mehr.

    #Uber #Deutschland #Justiz #Urteil

  • Berlin: Anzeige gegen Verkehrssenatorin wegen Untätigkeit
    https://www.taxi-times.com/berlin-anzeige-gegen-verkehrssenatorin-wegen-untaetigkeit

    6.8.2021 von Axel Rühle - Berlins Taxigewerbe protestiert seit Jahren gegen die Untätigkeit der Behörden bei Rechtsverstößen durch Mietwagenfahrer und Busspur-Parker. Jetzt haben fünf Unternehmer gemeinsam Anzeige gegen Verkehrssenatorin Günther erstattet.

    Das Taxigewerbe steckt in existentiellen Schwierigkeiten, und die beiden Hauptgründe sind Corona und unseriöse Anbieter taxiähnlichen Verkehrs. Die Mietwagenpartner von Uber, Free now, Bolt & Co. können legal keinen Gewinn erzielen , wie inzwischen belegt ist, sind also auf das permanente Begehen von Rechtsverstößen angewiesen, um dem Taxigewerbe den derzeitigen ruinösen Verdrängungswettbewerb aufzuzwingen und seine Preise häufig zu unterbieten.

    Auf diesen Missstand haben Vertreter des Taxigewerbes die Berliner Behörden unzählige Male hingewiesen, es gab Demonstrationen „gegen den Wildwest von Uber & Co.“, tausende Mietwagenfahrer wurden für Verstöße angezeigt, und passiert ist augenscheinlich nicht viel.
     
    Eine Gruppe Taxiunternehmer hat nun einen lange in Erwägung gezogenen Schritt gewagt und am 12. Juli Strafanzeige gegen Verkehrssenatorin Regine Günther (Bündnis 90/Die Grünen) und einen Gruppenleiter des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) erstattet (Aktenzeichen: 246 Js 518/21). Ihnen wird Beihilfe zur Steuerhinterziehung, zur Schwarzarbeit und zum Vorenthalten von Arbeitnehmerentgelten vorgeworfen.

    Die Berliner Zeitung zitiert einen der Unternehmer: „Hintergrund der Anzeige ist, dass in Kenntnis der Senatorin und ihres Geschäftsbereichs gegen geltendes Recht zur Vergabe von Mietwagenkonzessionen verstoßen wird. Fahrtentgelte der Mietwagen werden in Kenntnis der Beschuldigten nicht korrekt abgerechnet. Hierdurch entsteht dem Land Berlin ein Steuerschaden in Höhe von mehreren hundert Millionen. In der Anzeige befindet sich unter anderem das Beispiel eines Mietwagenunternehmers, dem in Hamburg die Konzession entzogen wurde, in Berlin aber eine Konzession ausgestellt wurde.“ Die unterschiedlichen Rechtsauffassungen der Behörden beider Städte hat auch Taxi Times thematisiert.

    Wer in Hamburg eine Konzession haben will, müsse unter anderem erklären, woher das Geld für das Unternehmen kommt, so der Unternehmer gegenüber der Berliner Zeitung. In Berlin werde die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen hingegen nur selten geprüft. Auch Schwarzarbeit sei ein bedeutendes Problem. Sozialversicherungsbeiträge würden nicht oder nur unvollständig abgeführt. Um sich dem Zugriff der Behörden zu entziehen, würden meist noch vor Ablauf von zwei Jahren wesentliche Positionen in den Unternehmen auf polnische Staatsangehörige umgeschrieben – und aus deutschen würden polnische Firmen. Hintermänner steuern und überwachen die Praktiken, zitiert die Berliner Zeitung.

    Die Plattformbetreiber weisen wie immer jede Schuld von sich: Alle Mietwagenfahrer in den Partnerbetrieben seien natürlich korrekt angestellt, hätten alle Rechte und würden gut bezahlt.

    Im Unterschied zu Justizsprecher Martin Steltner, der dem Blatt den Eingang der Anzeige bestätigte, konnte oder wollte der Pressesprecher der Verkehrsverwaltung vorgestern noch nichts bestätigen. Eine Anzeige sei in seinem Haus unbekannt.

    Dass die Mietwagenfirmen, die ausschließlich Aufträge von Uber & Co. ausführen, auf legale Weise tatsächlich nicht wirtschaftlich arbeiten können, hat Richard Leipold, Erster Vorsitzender der Berliner Taxivereinigung (BTV), auf Seite 8 der aktuellen Print-Ausgabe der Taxi Times Berlin vorgerechnet.

    #Berlin #Taxi #Verwaltung #Politik #Justiz

  • Gorillas-Lieferdienst : Klassenkampf im Gerichtssaal | Telepolis
    https://www.heise.de/tp/features/Gorillas-Lieferdienst-Klassenkampf-im-Gerichtssaal-6666242.html

    7.4.2022 von Peter Nowak - Für die Betroffenen war die gestrige Verhandlung nur eine Etappe auf dem Weg zum Europäischen Gerichtshof.

    Die Kündigungen von drei Beschäftigten des Essenslieferanten Gorillas wegen Beteiligung an einem „wilden Streik“ sind wirksam. Die Klage der Betroffenen dagegen vor dem Berliner Arbeitsgericht ist gescheitert.

    In einem Fall hat das Gericht allerdings die fristlose Kündigung zurückgewiesen, weil nicht hinreichend dargelegt worden sei, wie der Rider – so werden die Gorilla-Fahrer genannt – am Streik involviert war. Da er noch in der Probezeit war, konnte allerdings das Beschäftigungsverhältnis nach einer Zweiwochenfrist beendet werden, so das Gericht.

    So konnten alle drei Beschäftigten nicht wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Trotzdem sehen sie in der Entscheidung keine Niederlage. Sie war vielmehr erwartet worden. Wer am Mittwoch die 90-minütige Verhandlung verfolgte, war schnell davon überzeugt, dass die Beschäftigten dort keinen Erfolg haben werden.

    Im Gerichtssaal war vielmehr eine Atmosphäre von Klassenkampf zu spüren. Arbeitsrichter Kühn drohte sogar mit Räumung des Saals, weil ein Besucher einem nicht-deutschsprachigen Rider die Dialoge im Gerichtssaal übersetzte. Da konnte schon von einer Diskriminierung gesprochen werden, denn die Mehrzahl der Rider ist migrantisch und untereinander kommunizieren sie auf Englisch. Da ist es besonders fatal, dass Menschen, die dann versuchen, die Sprachdefizite durch Übersetzung in Eigeninitiative ausgleichen, sanktioniert werden.

    Auch gegenüber dem Anwalt der Beschäftigten, Benedikt Hopmann, waren die Töne des Richters sehr rau. Er beschuldigte ihn, auf Kosten der Beschäftigten Politik betreiben zu wollen. Das zeigte sich für Kühn schon daran, dass über 50 Menschen den Prozess verfolgten, der dafür extra in einen größeren Saal umziehen musste.

    Für Hopmann ist das Interesse deshalb so groß, weil es viele Menschen gibt, die ein Interesse an einem Ende des regressiven Streikrechts in Deutschland haben, so seine Ausführungen im Gerichtssaal.

    Hoffnung auf EU-Recht?

    Diese Hoffnung allerdings bleibt trotz des negativen Urteils beim Berliner Arbeitsgericht weiter bestehen. Es war schon eingepreist und ist die Voraussetzung, damit die Kläger durch alle Instanzen und bis zum Europäischen Gerichtshof ziehen können. Das aber, so die Hoffnung von Hopmann, könnte das regressive Streikrecht in Deutschland kippen, das in der Pressemitteilung des Berliner Arbeitsgerichts noch einmal ausdrücklich bestätigt wurde.

    Das Gericht erachtete zwei der außerordentlichen Kündigungen für wirksam. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass die Teilnahme an einem Streik nur dann rechtmäßig sei, wenn dieser von einer Gewerkschaft getragen werde.

    Aus der Pressemitteilung des Berliner Arbeitsgerichts

    Hopmann verweist auf die Europäische Sozialcharta, die im Widerspruch dazu stehe. Sie stärke ausdrücklich das Recht auf Streiks ohne Gewerkschaften sowie politische Streiks, was Hopmann in einem Online-Vortrag auch gut begründet.

    Dass deutsche Regierungen der unterschiedlichen Zusammensetzungen die Europäische Sozialcharta behindern, kritisiert auch der gewerkschaftsnahe Jurist Wolfgang Däubler.

    Trotzdem wäre ein zu großer Optimismus verfrüht, dass das regressive deutsche Streikrecht durch EU-Recht liberalisiert wird. Das zeigte sich schon daran, dass der Anwalt des Essenslieferanten die Sozialcharta ganz anders auslegt.

    Hier wurde eben deutlich, dass es sich um einen Klassenkampf im Recht handelt. Das EU-Recht hat in verschiedenen Minderheitenfragen tatsächlich liberalen Positionen zum Durchbruch verholfen, aber ist nicht als besonders gewerkschaftsfreundlich aufgefallen. Trotzdem ist die aktuelle Auseinandersetzung wichtig.

    Neue Gesicht der Arbeitskämpfe in Deutschland

    Die Grundlage ist eine neue Welle von Arbeitskämpfen, die durch die Rider verschiedener Essenslieferanten initiiert wurden, die lange als schwer organisierbar galten. Doch mit der Gründung der Deliverunion zeigte sich, dass auch dort Organisierungsprozesse möglich sind, wie der Soziologe Robin De Greef in dem Buch „Riders Unite!“ nachgewiesen hat.

    Nun ist bei Gorillas eine neue Welle der Beschäftigten in den Kampf getreten. Sie ist transnational. Ihr Kampf dreht sich um mehr Lohn, bessere Arbeitsbedingungen, aber auch um überdachte Pausenräume. Sie haben mit ihren Arbeitskämpfen überhaupt erst wieder die Diskussion um das regressive deutsche Streikrecht auf die Agenda gesetzt.

    Das wurde in dem Redebeitrag von Gorilla-Riderin Duygu Kaya deutlich. Die Akademikerin aus der Türkei beschrieb gut, dass sie als Migrantin auch in Deutschland in prekäre Arbeitsverhältnisse wie bei Gorillas gezwungen ist. Sie erklärte, wieso die Beschäftigten dort in den Arbeitskampf traten und auch trotz Repression daran festhielten.

    Eigentlich wollte Kaya den Beitrag vor Gericht halten, um dort zu begründen, warum sie in den Arbeitskampf trat. Doch das ließ Richter Kühn mit der Begründung nicht zu, er könne keine Schmähkritik im Gerichtssaal dulden. Vielleicht, weil Kaya auch auf den NS-Hintergrund des regressiven deutschen Streikrechts erinnerte. Es wurde bereits 1934 von Hans-Carl Nipperday in seinem Gesetz zur Ordnung der Nationalen Arbeit formuliert und hat noch immer Gültigkeit.

    Solidarität mit Beschäftigten auch im Stadtteil

    So konnte Kaya ihre Rede vor dem Berliner Arbeitsgericht halten, wo die Berliner Aktion gegen Arbeitgeberunrecht zu einer Kundgebung aufrief. Dort haben sich verschiedene Gruppen, unter anderem die AG Taxi bei der Dienstleistungsgewerkschaft verdi, mit den Gorilla-Riders solidarisiert.

    Schon einige Tage zuvor haben Nachbarn ebenfalls ihre Solidarität gezeigt, als dort eine Gorilla- Filiale geschlossen wurde. Vorher hatten einige Anwohner gegen das „migrantische Unternehmen“ mobilisiert, das angeblich nicht in die bürgerliche Wohngegend passe. Auf der Kundgebung am 30. März setzte ein Mitarbeiter des Roten Antiquariats, das in der Straße seine Filiale hat, in einer Rede andere Akzente:

    Doch statt die Arbeitsbedingungen und die Kapitalstrategien zu kritisieren, werden die oftmals migrantischen Beschäftigten selber zu Sündenböcken erklärt. Es wird sich über die hohe Geschwindigkeit der Fahrradkuriere oder die blockierten Straßen mokiert aber nicht gesehen, dass die Beschäftigten im Zustellungsbereich einen gewaltigen Druck erleben und sie es sind, die die bestellten Waren transportieren aber nicht konsumieren. Die Logik ist klar, man will beliefert werden, aber der Lieferverkehr und die Arbeitskräfte sollen nicht stören. Die Kuriere sind jedoch die modernen Dienstboten unserer Zeit.

    aus einer Rede eines Mitarbeiters des Roten Antiquariats auf einer Solidaritätskundgebung für Gorillas-Beschäftigte

    Diese außerbetriebliche Solidarität ist der Erfolg der Arbeitskämpfe der Riders. Wenn es ihnen gelingt, über den Europäischen Gerichtshof ein regressives deutsches Streikrecht mit NS- Hintergrund zu kippen, wäre das ein besonderer Erfolg.

    #Berlin #Arbeit #Justiz #Gigworking #Kündigung #Arbeitskampf #Klassenkampf #Fahrradkurier #Transport

  • Gorillas-Kuriere vor Gericht: „Was hätten wir anderes tun sollen als streiken?“
    https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/kuriere-gorillas-klage-kuendigungen-wilder-streik-arbeitsgericht-be

    Arbeitsgericht Berlin urteilt: Kündigung von drei Fahrern wegen Teilnahme an einem Streik war rechtmäßig. Der Anwalt will in Berufung gehen.

    6.4.2022 VON Antonia Groß - Einen Befangenheitsantrag gegen den Richter auszusprechen, dazu kam Rechtsanwalt Benedikt Hopmann gar nicht mehr. Nur einen Augenblick zuvor schloss Richter Thomas Kühn die Verhandlung, zog sich zur Urteilsfindung zurück. In den Gesichtern vieler Anwesender spiegelt sich Frust, auch sie verließen den Saal 334, den größten Raum am Berliner Arbeitsgericht. „Ich brauche jetzt erst mal Luft“, sagte eine.

    Sie waren in das Gericht am Magdeburger Platz gekommen, um zwei ehemalige Kurierfahrer und eine -fahrerin des Lieferdienstes Gorillas zu unterstützen. Die drei hatten gegen ihre fristlosen Kündigungen im Oktober geklagt. Sie waren zusammen mit Dutzenden anderen Angestellten schlagartig von dem Berliner Start-up entlassen worden, nachdem sie an Streiks teilgenommen hatten. Die meisten fristlos, viele waren noch in der Probezeit.

    Kündigungen wegen wilder Streiks

    Das Urteil am Nachmittag wurde der Laune der Zuschauenden gerecht: Die Kündigungen der drei Kuriere wurden für wirksam erklärt. Die Teilnahme an einem Streik sei nur dann rechtmäßig, wenn dieser von einer Gewerkschaft getragen werde, so die Begründung.

    Ein Urteil im Sinne der Kuriere hätte aus Sicht von Anwalt Hopmann das Streikrecht grundlegend verändern können. Denn die „außerordentlichen“ Kündigungen im Oktober, so hieß es damals in einer Presseerklärung des Unternehmens, gingen auf die Teilnahme der Kuriere an verbandsfreien Streiks zurück. Sogenannte „wilde“ Streiks, spontane Arbeitsniederlegungen ohne den Aufruf einer Gewerkschaft, gelten in Deutschland bislang nicht als legal.

    Anwalt Hopmann sieht das anders. Er argumentiert völkerrechtlich, mit Artikel sechs der Europäischen Sozialcharta, die Deutschland 2007 ratifizierte. Entscheidend ist aus seiner Sicht die Formulierung, dass kollektive Handlungen, auch Streiks, „das Recht der Arbeitnehmer“ seien. Damit sei das deutsche Recht nicht vereinbar, sagte Hopmann.

    Auf diese Argumentation ließ sich Richter Kühn am Mittwoch nicht ein. Auch von den Arbeitsbedingungen im Unternehmen wollte er nichts hören. „Das ist hier keine politische Bühne“, sagte er. Zweck des Prozesses sei, die Rechtmäßigkeit der Kündigungen zu beurteilen.

    Duygu Kaya, 33, Lehrerin aus Istanbul und eine der gekündigten Kuriere, hätte gern eine Erklärung im Gericht vorgelesen. Weil sich der Richter weigerte, Kaya sprechen zu lassen, wollte Anwalt Hopmann ihn für befangen erklären lassen. „Das entspricht nicht der Bedeutung dieses Rechtsstreits“, sagte der Anwalt.

    „Unsere Löhne wurden gestohlen“

    Kaya hätte gern vorgetragen, was sie im Oktober zur Teilnahme an den Streiks bewegt hatte. „Was hätten wir anderes tun sollen, als zu streiken?“ schreibt sie in dem Text, der der Berliner Zeitung vorliegt. „Unsere Löhne wurden gestohlen. Wir waren ständig unterbesetzt. Wir wurden zu irrsinnigen und illegalen Schichten eingeteilt, die gegen die Arbeitszeit-Regelung verstoßen“. Gern hätte Kaya auch die schwierigen Bedingungen ausgeführt, die für Menschen mit Migrationsgeschichte auf dem Arbeitsmarkt bestehen.

    Viele Beschäftigte von Gorillas sind migrantisch. Ihre Proteste und Streiks waren im vergangenen Sommer immer wieder in die öffentliche Aufmerksamkeit geraten. Die Kritik: Das Geschäftsmodell würde auf den Rücken der Beschäftigten ausgetragen. Das Berliner Start-up liefert seit Frühjahr 2020 Supermarktware durch Fahrradkuriere aus. Durch die Pandemie hat das Geschäft geboomt.

    Für Anwalt Hopmann bleibt der Prozess politisch. Er verkündete noch in der Verhandlung, dass er Berufung einlegen werde.

    #Berlin #Arbeit #Justiz #Streik #Fahrradkurier

  • Benedikt Hopmann, Emmelys Anwalt : Unerhört 11
    https://www.youtube.com/watch?v=vB8xuwJCTGg

    „Dass jemand wegen des Verdachts 1 Euro 30 an sich genommen zu haben, nach 31 Jahren gekündigt werden können soll, von einem Tag auf den anderen, das will und kann niemand einsehen.“ Das sagt Emmely-Anwalt Benedikt Hopmann. „Denn es geht ja um die Existenzgrundlage eines Menschen.“

    Denn seine Klientin wurde aus genau diesem Grund in Berlin von der Supermarktkette Kaisers fristlos gekündigt. Hopmann will mit seiner Klientin zur Not bis vors Bundesverfassungsgericht ziehen. Inzwischen will das Bundesarbeitsgericht immerhin das Urteil noch einmal prüfen.

    Aus Sicht von Hopmann herrsche unter den Richter eine regelrechte Betriebsblindheit vor: „Ein Jurist, der die Rechtsprechung tausendmal durchgekaut hat, für den gewinnt das eine Normalität, was niemals eine Normalität sein dürfte.“

    #Recht #Justiz #Arbeit

    Hopmann hat selbst erleben müssen, was eine Kündigung bedeutet: „Ich war lange Schweißer, ich bin selbst auch gekündigt worden. Ich weiß, was das für eine Demütigung ist.“

    Die herrschende Rechtsprechung sagt aber: Schon der Verdacht eines Diebstahls reicht zur Kündigung. „So etwas passiert in Deutschland etwas einmal im Monat.“ Etwa der „Bienenstichfall“: „Eine Verkäuferin hat kurz vor Feierabend einen Bienenstich gegessen, der danach sowieso schlecht geworden wäre - und das Bundesarbeitsgericht hat gesagt: das ist rechtens.“

    Die Richter bräuchten so nicht urteilen, sagt Hopmann: „Sie machens trotzdem.“ Seine Forderung: „Wenn der Arbeitgeber kündigen will, dann muss er es schon beweisen. Allein auf den Verdacht hin, soll niemals eine Kündigung ausgesprochen werden dürfen.“

    Dafür müsse das geltende Gesetz nicht mal geändert werden, es genüge eine Ergänzung: „In Bagatellfällen darf ohne eine vorherige Abmahnung keine Kündigung ausgesprochen werden.“ Aus allen großen Parteien außer der FDP hätten sich Politiker gegen das Emmely-Urteil gewandt. Jetzt müssten sie ihre Worte in die Tat umsetzen.

  • Massengrab-LKW-Affäre: Prozess enthüllt schmutzige Details der belgischen „Schlepperzelle“
    https://seenthis.net/messages/940374
    https://www.mediapart.fr/journal/france/171221/affaire-du-camion-charnier-un-proces-revele-les-details-sordides-de-la-cel

    17.12.2021 von Elisa Perrigueur - Die belgische Bundesstaatsanwaltschaft fordert eine 15-jährige Haftstrafe für einen in Brüssel lebenden vietnamesischen Staatsbürger wegen Menschenhandels und der Leitung einer kriminellen Organisation. Er stand am 15. und 16. Dezember zusammen mit 22 weiteren Angeklagten vor Gericht. Fast allen wurde Menschenhandel vorgeworfen, nachdem der Tod von 39 Migranten untersucht worden war, die 2019 erstickt in einem Lastwagen im Vereinigten Königreich aufgefunden worden waren.

    Der Prozess in Brügge brachte schmutzige, unbekannte Details der Odyssee der 39 Opfer von 2019 ans Licht, acht Frauen und 31 Männer im Alter von 15 bis 44 Jahren. Die Vietnamesen, die am 22. Oktober in Bierne, einer französischen Gemeinde im Norden (59), abgesetzt wurden, waren durch Schleuserzellen in Frankreich, Deutschland und schließlich Belgien gereist, bevor sie mithilfe des britischen Fernfahrers in einem Kühlcontainer ohne Belüftung gepfercht wurden. Kosten für die Überquerung der belgisch-britischen Grenze: 11 800 Euro pro Person, d. h. eine halbe Million Euro Gewinn für die Schleuser. Es ist noch nicht bekannt, warum d+so vielen Menschen geladen wurde. Es wird vermutet, dass das die Schlepper imin aller EIle neun Passagiere hinzugefügt haben, die wahrscheinlich für einen anderen Konvoi bestimmt waren, der aufgrund einer Polizeikontrolle in Frankreich einige Tage zuvor gescheitert war.

    Die Kühlung des Containers war nicht eingeschaltet. Zu Beginn der Fahrt gegen Mittag war es 11,7 Grad kalt. Beim Zwischenstopp im Hafen von Zeebrugge gingen die die belgischen Zollbehörden davon aus, dass der Lastwagen laut Frachtbrief von einer Lieferung Kekse zurückkehrte. Fünf Stunden später war die Temperatur im Container auf 28 Grad gestiegen. Eines der Opfer hatte eine Sprachnotiz aufgenommen, auf der eine Person mit Atemnot zu hören ist, Menschen, die gegen die Wände trommeln... „Schatz, vielleicht sterbe ich im Container, ich kann nicht atmen“, schrieb ein 18-jähriger Passagier, der keine Zeit hatte, seine SMS zu verschicken. Um 1.15 Uhr war es 38 Grad heiß. Um 2.13 Uhr hatte der nordirische Fahrer, der den Anhänger beladen hatte, die tödliche Katastrophe in einem Industriegebiet in der Nähe von London entdeckt. Die Leichen lagen dicht aneinander.

    Im belgischen Gerichtssaal ging Rechtsanwalt Arnou, der die Organisationen Myria und Pag-Asa, die Opfer von Menschenhandel verteidigen und als Nebenkläger auftraten, vertrati nach einer kurzen Zusammenfassung der Ereignisse auf die mutmaßliche Rolle der Männer bei der Beförderung der Exilanten ein. Den Ermittlungen zufolge wurden 15 Exilanten, die durch die beiden „stockhouses“, die Herr Hong in einer Allee in Anderlecht, einem Stadtteil von Brüssel, gemietet hatte, geschleust wurden, angewiesen, sich sehr diskret zu verhalten und kaum aus dem Haus zu gehen. Manchmal hätten sie zu zehnt in diesen Transiträumen gelebt, die von „Wächtern“ bewacht wurden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Gruppe auch die Pässe ihrer Opfer generell einbehalten hat, um sie dann bei Polizeikontrollen oder für verschiedene Einkäufe zu verwenden. Schließlich soll Hong dafür gesorgt haben, dass die Exilanten am 22. Oktober mit dem Taxi nach Bierne gebracht wurden. Aus den Abhörprotokollen geht hervor, dass er sie „Hühner“ oder „Güter“ nannte, wie Anwalt Arnou enthüllte. Im Gerichtssaal dementiert Herr Hong: Das sei nicht seine Stimme auf den Abhörgeräten, argumentiert er.

    „Das ist kein Menschenhandel, das ist Mord.“

    Die vier anderen vietnamesischen Staatsangehörigen lassen die Anklagepunkte ebenso unbeeindruckt. Die zehn Taxifahrer, von denen viele marokkanischer Abstammung sind, sind am gesprächigsten und oft weinend. Sie werden beschuldigt, wissentlich Exilanten transportiert zu haben, oft auf Wunsch von Herrn Hong. Sie beteuern alle ihre Unschuld. Wie hätten sie wissen können, so riefen sie, dass diese „gepflegt aussehenden“ Kunden Opfer von Menschenhandel waren? Für einen dieser Fahrer, den 30-jährigen Herrn F., wurden acht Jahre Gefängnis gefordert. Der Mann soll bei 53 Fahrten in zwei Jahren rund 50 Opfer transportiert haben, „ohne es zu wissen“, wie er sich verteidigt. Er fuhr Opfer bei der berüchtigten Fahrt in Bierne am 22. Oktober 2019 und brachte Vietnamesen auch nach der Tragödie weiter an anderen Orte. Herr F. schluchzte, von Krämpfen geplagt, in den Zeugenstand. Er habe „keine Verbindung“ zwischen diesen Toten aus dem Massengrab-LKW und seinen Kunden hergestellt, plädiert sein Anwalt Landuyt.

    „Beim ersten Mal haben mich die [Angeklagten] auf der Straße angehalten. Ich habe nur 1,7 Euro pro Kilometer genommen. Ich hätte mir nie vorstellen können, was sie tun. Ich habe keine Fragen gestellt, weil es mich nichts anging“, erklärt der Familienvater unter Tränen. Er berichtet auch, dass er „zehnmal von den Behörden kontrolliert“ wurde, die ihn jedoch wieder gehen ließen. „All diese Menschen sind gestorben, es ist schrecklich. Ich werde damit leben müssen“, sagt ein anderer Fahrer, Herr T. Der 30-Jährige im Anzug ist einer der wenigen Angeklagten in diesem strengen Gerichtssaal, der ein Wort für die Opfer des Massengrab-LKWs übrig hat. "Man macht den Fahrern den Prozess, unter dem Vorwand, dass sie „hätten wissen müssen“, dass ihre Kunden Opfer waren, obwohl nichts darauf hindeutete, plädiert ein anderer Anwalt, Me Flamme. Wenn Kapitäne von Fähren oder Piloten von Linienflugzeugen Opfer von Menschenhandel befördern, werden sie dann belastet? Hier handelt es sich um Diskriminierung".

    Ann Lukowiak, Richterin der Bundesstaatsanwaltschaft, betont in ihrem Plädoyer „die moralisch verwerflichen und besonders ekelerregenden Taten“. Sie berichtet von ihrem Entsetzen, als sie den Lastwagen sah, an dessen Tür die Spur einer „blutigen Hand“ zu sehen war. Der Anwalt der anonymen Familien der Opfer, Fleischer, sagte: „Das als Menschenhandel zu bezeichnen, ist eine Verharmlosung der Tatsachen, das ist Mord“.

    Das belgische Urteil wird am 19. Januar erwartet. In diesem internationalen Fall sind die französischen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Im britischen Teil wurden bereits sieben Männer zu Haftstrafen zwischen drei und 27 Jahren verurteilt. In Vietnam wurden vier Männer zu Haftstrafen zwischen zweieinhalb und sieben Jahren verurteilt.

    « Je veux être jugé dans mon pays », a soudain réclamé M. Hong, aux dernières minutes de l’audience. Loin d’ici, au Vietnam, « personne ne parle de ces procès, raconte Mimi Vu, chercheuse indépendante sur l’esclavage moderne. « Les “agences”, comme on appelle ici les réseaux, sont loin d’avoir stoppé le trafic depuis l’affaire du camion. Au contraire, elles ont fait monter les prix avec cynisme, au prétexte que les personnes décédées n’avaient pas payé le trajet assez cher. »

    #Taxi #Belgien #Vietnam #Deutschland #Frankreich #Menschenhandel #Gerichtsverfahren #Justiz #Kapitalismus

  • Mehr Rechtssicherheit für Spaniens „Rider“ | Telepolis
    https://www.heise.de/tp/features/Mehr-Rechtssicherheit-fuer-Spaniens-Rider-6052684.html


    Bravo !

    Amazon, Glovo, Deliveroo & Co.: Spanien beendet die Scheinselbständigkeit für Fahrer von Lieferdiensten. Doch eine umfassende Regulierung steht weiter aus

    Die Online-Handelsplattformen und Lieferdienste zählen eindeutig zu den Krisengewinnern der Corona-Pandemie: Die „Plattformisierung“ der Ökonomie wurde über die Krise auf eine völlig neue Stufe gehoben. Dass der Online-Gigant Amazon, auch bekannt für sein Vorgehen gegen Gewerkschaften und für ungesunde Arbeitsbedingungen, seinen Gewinn im ersten Quartal 2021 gegenüber dem Vorjahreszeitraum mehr als verdreifacht und somit auf 8,1 Milliarden Dollar erhöht hat, spricht eine deutliche Sprache.

    Ein Grund dafür, dass der Umsatz nur um 44 Prozent auf 108,5 Milliarden Dollar (rund 89,5 Milliarden Euro) zugelegt hat, sind natürlich auch die längst bekannten Strategien der Steuervermeidung, die sogar US-Präsident Joe Biden kritisiert, der deshalb eine weltweite Mindeststeuer für Konzerne durchsetzen will.

    In Deutschland hat die Partei Die Linke kürzlich eine Studie über die „Methode Amazon“ vorgestellt. Martin Schirdewan, Mitglied im Finanz- und Währungsausschuss sowie im Sonderausschuss für Steuerfragen der Linken im Europäischen Parlament, hatte die Untersuchung in Auftrag gegeben. Zusammenfassend erklärte er: „Amazon hat wohl in den vergangenen Jahren durch Steuerumschichtung und Bilanztricks weltweit so gut wie keine Steuern gezahlt. Amazon hat aus Steuervermeidung ein Geschäftsmodell erschaffen. So haben sie sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihrer Konkurrenz aufgebaut.“

    Körperschaftssteuer? Doch nicht Amazon!
    Trotz des Rekordumsatzes hat Amazon in Europa 2020 keinen Euro Körperschaftssteuer bezahlt, nicht einmal einen Cent. Dabei erwirtschaftet der von Jeff Bezos gegründete Multi, dessen Wurzeln in Spanien liegen, einen guten Teil seiner Gewinne in Europa, wo er 2020 einen Umsatz von 44 Milliarden Euro gemacht hat. In Deutschland stieg der Umsatz um etwa 33 Prozent auf etwa 24,7 Milliarden Euro. Mehr Umsätze generierte der Multi nur in den USA. Doch Körperschaftssteuer hat der Online-Riese trotz der Mega-Gewinne nicht gezahlt, berichtete Anfang Mai der britische Guardian.

    Offiziell macht das US-Unternehmen, dass seinen Sitz im Steuerparadies und EU-Mitgliedsland Luxemburg hat, sogar Verluste in Europa. Jedem normalen Unternehmer in Europa müsste diese unlautere Konkurrenz die Zornesfalten ins Gesicht treiben, da man mit Amazon praktisch nicht konkurrieren kann. Sie müssten sich eigentlich in dieser Frage auch mit den Gewerkschaften in ein Boot setzen und die Arbeitsbedingungen und Tarife für die Beschäftigten auf digitalen Plattformen regeln, die ebenfalls erheblich zu den real enormen Gewinnen von Firmen wie Amazon beitragen.

    Denn die Firma geht auch rabiat gegen Mitarbeiter vor, die sich organisieren und für bessere Bedingungen kämpfen. In Spanien sollen sogar Spitzel für „Union Busting“ eingesetzt worden sein.

    Arbeitsministerin stolz auf Regulierung
    In dem Land tut sich, wenn auch sehr zaghaft, etwas, wenn es darum geht, die digitalen Plattformen endlich zu regulieren. Erstaunlicherweise sitzen ziehen dabei sogar die Gewerkschaften und Unternehmen einmal an einem Strang mit der Regierung. „Spanien ist zum Vorreiter internationaler Gesetzgebung geworden“, erklärte die spanische Arbeitsministerin Yolanda Díaz vergangene Woche, nachdem das Kabinett das sogenannte „Rider-Gesetz“ als Dekret verabschiedet hatte. Es soll am 12. August in Kraft treten. Den Firmen wird bis dahin Zeit gegeben, sich darauf einzustellen.

    Nach dem Rider-Gesetz soll es selbstständige Fahrer von Internetplattformen wie Glovo, Deliveroo, Uber Eats nicht mehr geben: Sie sollen in der Zukunft normale Beschäftigte sein. Díaz merkte dazu an, dass es sonst „kein Land auf der Welt gibt, das es gewagt hat“, digitale Plattformen zu regulieren. „Erstmals schaut die Welt auf Spanien“, meint sie sogar etwas großspurig. Das hat natürlich mit der sehr schwierigen Lage ihres Linksbündnisses Unidas Podemos (UP) zu tun.

    Die Formation ist dringend auf Erfolge angewiesen. In der Koalition mit den Sozialdemokraten (PSOE) als Seniorpartner hat Ministerpräsident Pedro Sánchez Podemos bisher am langen Arm verhungern lassen. Das Bündnis hat bisher praktisch kaum etwas von seinen Vorstellungen umsetzen können, was zu massiven Spannungen führt. Die „Empörten-Bewegung“, aus der Podemos stammt, ist nach zehn Jahren am Ende. Und die Lage in der Linkskoalition ist nach dem Abgang des Podemos-Chef Pablo Iglesias nun so prekär wie die Arbeitsbedingungen vieler Beschäftigter im Land. So ist dies für die Arbeitsministerin, die auch von Iglesias als Nachfolgerin genannt wurde, der richtige Zeitpunkt, auch mal eine positive Nachricht verkünden zu können.

    Beim Rider-Gesetz handelt es sich um einen Kompromiss, den Díaz mit Gewerkschaften und dem Unternehmerverband CEOE ausgehandelt hat. Aus der Nähe betrachtet ist dies aber bestenfalls ein halber Sieg. Das Gesetz kommt nämlich viel zu spät. Denn über die Frage ist höchstrichterlich längst entschieden worden. Wie Telepolis schon berichtete, waren es „Rider“ wie Isaac Cuende, die in langen Jahren über Proteste, Streiks und über die Justiz bis zum Obersten Gerichthof erkämpft hatten, dass die Fahrer auf Fahrrädern, Motorrädern oder Elektrorollern keine „Selbstständigen“ mehr sind.

    Zuvor hatten auch untergeordnete Gerichte schon deren Scheinselbständigkeit festgestellt. Auch Arbeitsinspekteure kamen nicht selten zu diesem Schluss und verhängten Bußgelder gegen die betreffenden Unternehmen. So wurde nur noch in ein Dekret gegossen, was längst offizielle Rechtslage ist. Auch deshalb wollte sich die CEOE nicht querstellen.

    Positiv angesichts einer sehr unberechenbaren und politisierten Justiz ist aber, dass nun Rechtssicherheit für die Rider geschaffen wurde. Die Fahrer sind nicht mehr darauf angewiesen, ihre Rechte einzeln einzuklagen, sollte das Dekret tatsächlich innerhalb der nächsten drei Monate im Parlament bestätigt werden. Für die Gewerkschaften ist ein „wichtiger erster Schritt“ erreicht worden. Gonzalo Pino von der Arbeiterunion (UGT) erklärt aber auch, dass man eigentlich die Regulierung aller Plattformen angestrebt habe. Das Gesetz sei trotz allem „ein annehmbarer Kompromiss und ein bedeutender Etappensieg im Kampf gegen Scheinselbstständigkeit“, erklärte der Verantwortliche für Gewerkschaftspolitik. Doch damit sei nur ein Teilsieg erreicht:

    Das Rider-Gesetz beendet nicht den Betrug der Plattformen, es beendet die Debatte darüber, ob es ein Arbeitsverhältnis mit den Zustellfahrern gibt oder nicht, aber der Betrug wird weitergehen, und es ist jetzt der Zeitpunkt, an dem wir unsere gewerkschaftlichen Aktionen durchführen müssen, um den Betrug bei der Einstellung zu bekämpfen, bei der Verwendung von Scheinfirmen, um Tätigkeiten und damit das Geschäftsrisiko weiter auszulagern.

    (Gonzalo Pino, UGT)

    Im aktuellen Kampf geht es nicht mehr darum, ob die Rider überhaupt einen Arbeitsvertrag haben oder nicht, sondern welche Tarifvereinbarung auf sie anwendbar ist, wie man es auch schon aus den Amazon-Streiks kennt. Bei der Auslagerung der Beschäftigten in Scheinfirmen sollen Ansprüche wegfallen, die aus einer längeren Betriebszugehörigkeit rühren. „Das ist das neue Szenario mit den Plattformen, die einen Betrug durch einen anderen Betrug ersetzen werden“, meint Pino.

    Insgesamt zieht seine Gewerkschaft, die den regierenden Sozialdemokraten (PSOE) nahesteht, diesen genauso an den Ohren wie der linken Arbeitsministerin Díaz. Das Gesetz sei eine „verpasste Chance“ die digitale Ökonomie umfassend zu regulieren, meint die UGT in einem Kommuniqué zum Rider-Gesetz. Die Plattformen hätten massiv Druck ausgeübt - und das fällt bei der neoliberalen Truppe in der PSOE, allen voran bei der Wirtschaftsministerin Nadia Calviño, die bei allen progressiven Vorstößen massiv auf die Bremse tritt, auf fruchtbaren Boden.

    Druck auf Regierende von Unternehmen
    So ist das Gesetz nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Aber es ist heute ja schon fast ein Fortschritt, dass es wenigstens diese Tropfen gibt. Arbeitsministerin Díaz und die Linkskoalition UP sind aber erneut wieder weit hinter ihren Versprechen zurückgeblieben. Versprochen worden war eine umfassende Regelung. Und die hatten auch Fahrer wie Cuende erwartet, schließlich sind Lieferdienste wie Deliveroo, Glovo, Uber Eats bestenfalls die Spitze des Eisbergs. Cuende hatte in seinem zähen Kampf stets auf „ein Modell“ wie das Uber-Modell verwiesen, dass immer breiter benutzt werde. Sogar sein Sohn werde schon als Scheinselbständiger in einem privaten Krankenhaus in Madrid beschäftigt.

    Der Lieferdienst Glovo hatte gehofft, dass die CEOE einen Kompromiss blockieren würde, um die Fahrer zu Einzelklagen zu zwingen. Der Lieferdienst hat deshalb angekündigt, den Unternehmerverband zu verlassen. Unter den bekannteren Lieferdiensten verteidigt nur die Firma Just Eat, die ohnehin längst über eigene Fahrer verfügt, aber bisher ein Mix-Modell angewendet hatte, die Regelung. Glovo wettert im Verband der Lieferdienste (APS) mit Deliveroo, Stuart und Uber Eats gegen das Gesetz, da es die Entwicklung des Sektors „gefährde“.

    Inszenierter Protest
    Der APS, in dem sich Firmen zusammengeschlossen haben, die schon zuvor von Arbeitsinspekteuren sanktioniert worden sind, beschwert sich auch darüber, dass ein Dekret ohne Debatte im Parlament verabschiedet worden sei. Entsetzt ist man auch darüber, dass die Unternehmen ihre Algorithmen offenlegen müssen, nach denen Fahrer ausgewählt werden. Und das, so die Gewerkschaften, soll nun insgesamt Teil der Tarifvereinbarungen werden.

    Allerdings sind offenbar nicht alle Fahrer über ein eher starres Gesetz erfreut, das selbstständige Fahrer praktisch komplett verbietet. Einige fürchten um ihre Flexibilität, andere sogar um ihren - wenn auch prekären - Job, wie sie zum Beispiel gegenüber dem Deutschlandfunk erklärt haben. Die Firmen spielen in der schweren Wirtschaftskrise natürlich mit der Angst vieler in einem Land, in dem vor allem die Arbeitslosigkeit blüht und in dem man leicht durch die großen Maschen des Sozialsystems fallen kann.

    Betroffene verlieren oft schnell auch ihre Wohnung und können auf der Straße landen. So kam es in der vergangenen Woche auch zu Protesten von Fahrern. Und dann machte in einer Live-Sendung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen der Rider Fernando García deutlich, dass kurz zuvor ein Glovo-Verantwortlicher als angeblicher Fahrer interviewt worden sei. Gustavo Gaviria, der Sprecher der „Vereinten Fahrer“ sei eingeschleust. Gaviria „tue nur so, als sei er Rider“, um seinen Diskurs gegen die Regelung führen zu können. Hinter ihm und den Protesten stünden Firmen wie Glovo, die sie auch finanzierten, erklärte García.

    Drohkulisse: Wegfall von Jobs und Arbeitsverdichtung
    Nach Umfragen bei den Firmen, die Rider beschäftigen, sollen von den geschätzt 30.000 Fahrern nur noch etwa 12.000 als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte weiterbeschäftigt werden. Wie sie damit das steigende Aufkommen bewältigen wollen, bleibt dabei das Geheimnis der Unternehmen. All das klingt sehr nach Drohkulisse, um für Stimmen im Kongress gegen die Verabschiedung des Gesetzes zu werben. Besonders schwierig ist natürlich die Lage - auch dabei - für Einwanderer und Geflüchtete ohne gültige Papiere, die in diesem Sektor oft ein Einkommen finden konnten. Sie werden zum Teil auch von Ridern angeheuert, die dann ihre Schicht für einen noch geringeren Lohn übernehmen. Im Internet gibt es wiederum Plattformen dafür.

    Somit wäre es dringend nötig, wie es Portugal getan hat, diese Menschen zu „legalisieren“, damit sie nicht in noch schlechtere Arbeitsbedingungen unter totaler Ausbeutung abgedrängt werden. Von extremen Bedingungen hatte UNO-Sonderberichterstatter für extreme Armut schon vor der Corona-Pandemie in Spanien berichtet, wo „die Ärmsten in im Stich gelassen werden“. Der Australier Philip Alston stieß mitten in Europa auf Zustände, „die mit den schlechtesten konkurrieren, die ich je auf der Welt gesehen habe“, sagte er nach seinem Spanien-Besuch.

    #Spanien #Lieferdienste #Plattformwirtschaft #Arbeit #Justiz #Recht

  • Vorkaufsrecht bei Share-Deal : Neukölln trickst Akelius aus
    https://taz.de/Vorkaufsrecht-bei-Share-Deal/!5773587

    A Berlin-Neukölln le conseiller municipal pour l’immobilier et le logement Jochen Biedermann gagne une bataille juridique contre des spéculateurs. Ces spêcialistes n’achêtent jamais des immeubles entiers mais en acquièrent qu’une partie à travers des sociétés à responsabilité limitée. Cette construction permet l’achat et la vente détaxée de bien immobiliers et constitue ainsi la base de la spéculations immobilière.

    Le valeureux conseiller municipal vient d’obliger les spéculateurs par une décision de juge à rendre public les dêtails d’un achat d’immeuble. Il a pu démontrer ensuite que les raisons d’être ce « share deal » sont le contournement des impôts et le blocage de l’intervention de l’arrondissement dans l’intérêt des locataires.

    Après cette dêmarche réussie l’arrondissement achêtera l’immeuble afin de garantir le droit au logement des locataires. Malheureusement c’est une exception car les administrations n’ont que rarement un chef qui s’engage à ce point pour les habitants.

    19. 5. 2021 von Erik Peter - Erstmals wird trotz eines Share-Deals das Vorkaufsrecht für zwei Häuser ausgeübt. Gerettet wäre auch das linke Kollektivcafé K-Fetisch.

    Erstmals ist in einem Share-Deal-Fall das kommunale Vorkaufsrecht ausgeübt worden. Die zwei Häuser in der Weserstraße 164 und der Boddinstraße 8 waren im August 2019 anteilig von unterschiedlichen Gesellschaften gekauft worden, die aber jeweils zum Immobilienkonzern Akelius gehören sollen. Die Konstruktion, in der ein Käufer maximal 95 Prozent einer Gesellschaft übernimmt, formal also nur Firmenanteile verkauft werden, aber kein Grundstücksgeschäft abgeschlossen wird, dient Immobilienunternehmen dazu, die Zahlung der Grunderwerbssteuer zu umgehen sowie das kommunale Vorkaufsrecht auszuhebeln.

    Diesen Versuch hat Neuköllns Baustadtrat Jochen Biedermann (Grüne) nun unterbunden. Die Gebäude sollen stattdessen von der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Howoge übernommen werden. Gerettet wäre dann auch das kollektiv geführten Café K-Fetisch, dessen Mietvertrag im Oktober 2021 wohl ohne Aussicht auf eine Vertragsverlängerung durch Akelius ausgelaufen wäre.

    Wie Biedermann der taz bestätigte, hatte das Bezirksamt die Anteilskäufer zur Herausgabe der Vertragsunterlagen verpflichtet. Die Käufer hatten dagegen geklagt, verloren aber dieses Frühjahr vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Aus den Unterlagen ging für Biedermann der „Umgehungstatbestand“ hervor: „Das, was da verkauft worden ist, ist keine Firma. Es gibt nur den Geschäftszweck Besitz von Grundstück und Haus.“ Für den Bezirk heißt das: „Das ist mit einem Grundstückskaufvertrag gleichzusetzen.“

    Ergo: Das Vorkaufsrecht kann greifen. Die Möglichkeit den Vorkauf durch Unterzeichnung einer Abwendungsvereinbarung zu verhindern, sei nicht wahrgenommen worden. Gegen die Ausübung können die Vertragsbeteiligten jedoch noch Widerspruch einlegen.

    Normalerweise hat ein Bezirk zwei Monate Zeit, um das Vorkaufsrecht auszuüben. Nach der Rechtsauffassung von Neukölln begann die Frist in diesem Fall nach der Gerichtsentscheidung, als alle Unterlagen übergeben wurden. Biedermann sagt: „Das sind keine ausgetretenden Pfade und war nur mit viel externem Sachverstand möglich.“

    Unterstützung kam etwa von den Senatsverwaltungen für Finanzen und Stadtentwicklung. Wohnungs-Staatssekretärin Wenke Christoph sagte in einer Mitteilung: „Das ist ein wichtiges Signal, mit dem Berlin deutlich macht, dass eine Umgehung des Vorkaufsrechts nicht toleriert wird.“ Sie verweis zudem auf eine Bundesratsinitiative, „um das bestehende Vorkaufsrecht dahingehend zu erweitern, dass künftig alle Falle von grundstücksbezogenen Share-Deals anzeigepflichtig werden“.

    #Berlin #Neukölln #Weserstraße #Boddinstraße #wohnen #logement #justice #Justiz #Vorkaufsrecht #immobilier #capitalisme #Stadtentwicklung #droit

  • Platz machen für die Top-Athletin
    https://www.neues-deutschland.de/artikel/1152081.eigenbedarfskuendigung-platz-machen-fuer-die-top-athletin.

    Les riches n’ont pas de coeur. Un haut fonctionnaire berlinois essaye de mettre à la porte une dame de 62 ans parce son appartement est trop bon marché. Pour y arriver il avance le prétendu besoin de logement de sa fille qui poursuit une carrière dans le sport aux USA.

    L’événement se déroule dans le quartier du #Schlesisches_Tor qui a vu une multiplication des loyers depuis sa transformation de quartier de pauvres immigrés occupant des immeubles vouées à la démolition en zone de tourisme branché.

    17.05.2021 von Nicolas Šustr - Hausbesitzer kündigt 62-jährige Kreuzbergerin wegen Eigenbedarfs für erfolgreiche Tochter.

    »Nachts geht das immer los, dass ich denke: ›Wo soll das hinführen, wo soll das enden?‹«, sagt Petra, an ihrem Küchentisch sitzend. Ihren vollen Namen will sie nicht in der Zeitung lesen, weil sie Nachteile befürchtet, falls sie eine neue Wohnung suchen muss. »Dann geht das wieder auf mein Immunsystem und dann kann ich mich am nächsten Tag nicht mehr bewegen«, schildert die 62-Jährige stressbedingte Beschwerden. Denn an diesem Dienstag soll das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg über die Eigenbedarfskündigung ihres langjährigen Zuhauses entscheiden.

    Die Kündigung für ihre Wohnung in der Lübbener Straße 19 im Kreuzberger Wrangelkiez erhielt die Mieterin am 26. Juli 2019. Der Hausbesitzer benötige die Wohnung im vierten Stock des mäßig instandgehaltenen Hauses für seine Tochter, heißt es in dem Schreiben, das in einem Umschlag des Finanzamtes kam. Der Eigentümer, zusammen mit zwei weiteren Familienmitgliedern ist er Teil einer Eigentümergemeinschaft, arbeitet in leitender Position bei den Finanzämtern der Hauptstadt. Die 27-jährige Tochter ist eine aufstrebende Leichtathletin, Teilnehmerin an Europa- und Weltmeisterschaften in ihrer Disziplin, war bereits zweimal deutsche Vizemeisterin. Eine Teilnahme an den Olympischen Spielen liegt im Bereich des möglichen. Die Sportkarriere verschlug sie auch für lange Zeit in die USA.

    »Was will so jemand in diesem Haus?«, fragt Petra. »Heute früh habe ich wieder eine Spritze im Treppenhaus gefunden, die Ratten laufen hier im Hof herum, ein Nachbar macht Schießübungen mit dem Luftgewehr im Keller«, schildert sie die Zustände. 365 Euro Kaltmiete inklusive Betriebskosten zahlt Petra monatlich für die Wohnung, in der sie seit 28 Jahren lebt. Eine Kohlenrechnung von rund 1000 Euro jährlich für die Ofenheizung kommt noch dazu. »Kohlen sind teuer geworden in der letzten Zeit«, erklärt Petra mit Blick auf die letzte Rechnung.

    Vor etwa zehn Jahren musste schon mal ein Nachbar ausziehen, wegen Eigenbedarfs für die ältere Tochter des Hausbesitzers. »Er hat nie wieder eine Wohnung bekommen«, sagt Petra. Die Tochter zog nach fünf Jahren wieder aus. Er wolle nicht darüber sprechen, sagt der Hauseigentümer auf telefonische Anfrage von »nd« zur Eigenbedarfskündigung.

    Angefangen hatte das Drama am 20. Juli 2019. Ein heftiges Sommergewitter hatte wegen des undichten Dachs die halbe Wohnung unter Wasser gesetzt. Zwei Stunden lang lief schwarzes Wasser in Strömen die Wände herunter. »Ich habe eine Mietminderung angekündigt, bis die Schäden behoben sind«, berichtet Petra. »Das werden Sie noch bereuen«, soll der Eigentümer ihr gesagt haben. Ein paar Tage später lag die Eigenbedarfskündigung in ihrem Briefkasten. Ob das den Richter interessiert, muss sich zeigen.

    #Berlin #Kreuzberg #Lübbener_Straße #wohnen #logement #justice #Justiz #Eigenbedarf #immobilier #capitalisme #Stadtentwicklung #droit

  • Verwaltungsgericht Stuttgart - Klage auf Taxikonzession in Stuttgart ohne Erfolg
    https://verwaltungsgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Klage+auf+Taxikonzession+in+Stuttgart+ohne+Erfolg/?LISTPAGE=1218552

    Datum: 10.04.2014

    Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 10.04.2014

    Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 09. April 2014 die Klage gegen die Landeshauptstadt Stuttgart auf Neuerteilung einer Taxikonzession für den Bereitstellungsbezirk Stuttgart, Filderstadt und Leinfelden-Echterdingen abgewiesen (Az.: 8 K 658/12; vgl. zu den Einzelheiten Pressemitteilung zur Pressekonferenz vom 02.04.2014 unter IV. Nr. 8). Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das Gericht die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim zugelassen. Diese kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der vollständigen Entscheidungsgründe, die noch nicht vorliegen, eingelegt werden.

    Nach Rechtsauffassung der 8. Kammer des Verwaltungsgerichts hat der Kläger keinen Anspruch auf die Erteilung einer Taxikonzession für diesen Bereitstellungsbezirk. Dabei geht das Gericht davon aus, dass die prognostische Einschätzung der Stadt Stuttgart, bei Zulassung des Klägers werde das örtliche Taxengewerbe in seiner Funktionsfähigkeit bedroht, im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung rechtlich nicht zu beanstanden ist. Abzustellen ist dabei auf das von der Stadt eingeholte Gutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in Stuttgart, Filderstadt und Leinfelden-Echterdingen von Oktober 2013, auf welches die Stadt zur Begründung ihrer Einschätzung verweist. In dem Gutachten wird unter anderem nachvollziehbar dargelegt, dass durch verkehrsgefährdende Einsatzzeiten alleinfahrender Taxiunternehmer (durchschnittlich 64 Stunden/Woche), die überdurchschnittliche Altersstruktur der eingesetzten Fahrzeuge (5,8 Jahre) und die relativ niedrige Auslastung der vorhandenen Taxen (Jahresfahrleistung durchschnittlich 55.100 km) die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes bereits jetzt beeinträchtigt ist. Unter Berücksichtigung der im Gutachten dargelegten Besonderheiten des Standortes Stuttgart und der hiesigen Wettbewerbssituation mit einem gut ausgebautem öffentlichen Nahverkehr, der starken Nutzung privater Fahrzeuge und Mietwagen ist die Gefahr einer Übersetzung des Gewerbes mit der Folge eines ruinösen, das örtliche Taxengewerbe in seiner Existenz und damit in seiner Funktionsfähigkeit bedrohenden Wettbewerbs zumindest bei Zulassung des Klägers, der sich derzeit auf Platz 74 der bereinigten Warteliste für Neubewerber befindet, offenkundig. Dies ist mit dem öffentlichen Verkehrsinteresse nicht zu vereinbaren. Denn der Zulassung des Klägers gehen nicht nur 73 vorrangig zuzulassende Bewerber aus der Warteliste für Neubewerber, sondern auch mindestens 36 Bewerber aus der Warteliste für Altbewerber, die in rechtlich nicht zu beanstandender Weise im Verhältnis 2:1 zuzulassen wären, vor. Damit würde sich die Zahl der neu zuzulassenden Bewerber um über 15 % erhöhen, wodurch zur Überzeugung der Kammer das örtliche Taxengewerbe in seiner Funktionsfähigkeit bedroht würde.

    Ob dies auch bereits durch die Vergabe einiger weniger zusätzlicher Taxikonzessionen der Fall sein würde, kann vorliegend dahingestellt bleiben.

    #Taxi #Stuttgart #Konzessionen #Justiz #Urteil

  • „Katastrophe für London“: Uber bekommt neue Lizenz
    https://www.taxi-times.com/eine-katastrophe-fuer-london-uber-bekommt-eine-neue-lizenz-in-london

    28. September 2020 von Wim Faber - Ein Londoner Gericht hat heute entschieden, dass Uber „kein Risiko mehr ist” und die abgelehnte Verlängerung der Lizenz wieder aufgehoben.

    Bereits im September 2017 hatte die Genehmigungsbehörde Transport for London (TfL) zum ersten Mal eine Lizenz verweigert, da Uber für den Betrieb in der Hauptstadt nicht “geeignet oder angemessen“ sei. Der Fahrtenvermittler hatte seinen Dienst trotzdem weiterhin angeboten und gegen den Genehmigungsentzug geklagt. Das Unternehmen argumentierte, dass es sich in den letzten Jahren grundlegend geändert habe. Damit erreichte man eine vorläufige, verkürzte Verlängerung im Berufungsverfahren, jedoch wurde im vergangenen November die Lizenz erneut wegen Identitätsproblemen verweigert. Natürlich legte man auch dagegen sofort Beschwerde ein und bot seinen Dienst weiterhin an.

    Vor der Anhörung hatte Jamie Heywood, Ubers regionaler Generaldirektor, seine Sicht der Dinge dargelegt: “Wir haben in den letzten Monaten hart daran gearbeitet, die Bedenken von TfL auszuräumen, Echtzeit-ID-Prüfungen für Fahrer eingeführt und uns dafür eingesetzt, dass sich die Menschen sicher in der Stadt bewegen.”

    Der stellvertretende Oberrichter Tan Ikram sagte, er habe „genügend Vertrauen, dass Uber London Ltd trotz früherer Mängel kein Risiko mehr für die öffentliche Sicherheit darstellt“. Zu dieser Einschätzung war er gelangt, nachdem er in einer dreitägigen Verhandlung diverse Anhörungen und Zeugenvernehmungen durchgeführt hatte.

    Damit hat man Uber nun genau jene ‘fit and proper’-Eigenschaft wieder zugesprochen, die vor einem Jahr noch angezweifelt worden war. Uber kann nun in der Britischen Hauptstadt weiterhin Mietwagendienste betreiben. Richter Ikram war zu der Überzeugung gelangt, Uber habe die Überprüfungsprozesse zur Bekämpfung von Dokumenten- und Versicherungsbetrug verschärft und stehe nun „an der Spitze der Bewältigung einer branchenweiten Herausforderung.“

    Die Vertreter der ‘black cabs’ zeigten sich in ersten Stellungnahmen empört und vertreten eine ganz andere Meinung. Sie hatten im Gerichtsverfahren viele Beweise für die Sicherheitsmängel der App geliefert. Zu den Sicherheitsbedenken zählte auch die Enthüllung der TfL, dass bis zu 14.000 Fahrten von Uber-Fahrgästen von nicht lizenzierten Fahrern durchgeführt worden waren, die sich betrügerisch mit den Identitätspapieren anderer Personen in der App angemeldet hatten.

    Steve McNamara, Generalsekretär der Licensed Taxi Drivers Association (LTDA) bezeichnete die Entscheidung als “eine Katastrophe für London.” Er fügte hinzu: „Uber hat immer wieder gezeigt, dass es einfach nicht vertrauenswürdig ist, die Sicherheit der Londoner, ihrer Fahrer und anderer Verkehrsteilnehmer über den Gewinn zu stellen. Uber scheint zu groß zu sein, um effektiv und regulierend einzugreifen, aber wohl auch zu groß, um sie deshalb scheitern zu lassen.“

    McNamara hatte noch vor dem Gerichtsverfahren gemeint, dass “ein Leopard seine Flecken nicht verliert.” Die Gültigkeit der nächsten Lizenz von Uber und die auferlegten Bedingungen müssen später noch festgelegt werden.

    #Uber #London #Justiz

  • Wenn sich Sozialgerichte mit dem Trinkgeld für Hartz IV-Empfänger beschäftigen
    https://aktuelle-sozialpolitik.blogspot.com/2017/10/trinkgelder-und-hartz4.html
    Landshut gegen Karlsruhe - in Bayern gibts für Hartzis kein Trinkgeld.

    Samstag, 14. Oktober 2017 - Trinkgeld muss mit Hartz IV verrechnet werden. »Hartz-IV-Aufstockern, die in ihrem Job Trinkgeld bekommen, darf der Betrag von staatlichen Leistungen abgezogen werden. Das entschied das Sozialgericht Landshut (Az.: S 11 AS 261/16).« Hintergrund ist der folgende Sachverhalt: »Geklagt hatte eine Hartz-IV-Bezieherin, die auch als Kellnerin tätig war. Zusätzlich zu ihrem Lohn erhielt sie monatlich Trinkgelder in Höhe von durchschnittlich 25 Euro. Das Jobcenter berücksichtigte bei der Frau den ihr zustehenden Freibetrag, rechnete aber neben dem Lohn auch das Trinkgeld als Einkommen mindernd auf ihre Hartz-IV-Leistungen an.«

    Das wollte die Betroffene nicht akzeptieren und hat Klage eingereicht: »Die Trinkgelder dürften nicht als Einkommen angerechnet werden, meinte sie. Denn nach dem Gesetz seien freiwillige Zuwendungen anderer Personen nicht als Einkommen zu berücksichtigen, wenn dies „grob unbillig“ wäre. Die Höhe der steuerfreien Trinkgelder sei zudem sehr gering.«

    Offensichtlich bezieht sich die Klägerin auf § 11a Abs. 5 SGB II, der Paragraf steht unter der Überschrift „Nicht zu berücksichtigendes Einkommen“. Schaut man sich den Absatz 5 an, dann findet man dort die folgende Formulierung:

    Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit
    1. ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten grob unbillig wäre oder
    2. sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.

    Dieser Bezugnahme wollte das Sozialgericht nicht folgen. Im SG Landshut, Urteil v. 27.09.2017 – S 11 AS 261/16 finden wir hierzu die folgende Begründung:

    »Trinkgeld ist Arbeitslohn. Zum Arbeitslohn gehören alle Vorteile, die für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt werden (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)). Dies gilt auch für die Zuwendung eines Dritten, wenn diese ein Entgelt „für“ eine Leistung bildet, die der Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses für seinen Arbeitgeber erbringt, erbracht hat oder erbringen soll. Voraussetzung ist, dass sie sich für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit für den Arbeitgeber darstellt und im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis steht ... Trinkgeld i.S. des § 3 Nr. 51 EStG ist eine dem dienstleistenden Arbeitnehmer vom Kunden oder Gast gewährte zusätzliche Vergütung, die eine gewisse persönliche Beziehung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Dritten voraussetzt. Trinkgeld ist eine freiwillige und typischerweise persönliche Zuwendung an den Bedachten als eine Art honorierende Anerkennung seiner dem Leistenden gegenüber erwiesenen Mühewaltung in Form eines kleineren Geldgeschenkes ... Zum Begriff des Trinkgelds gehört es demnach, dass in einem nicht unbedingt rechtlichen, jedenfalls aber tatsächlichen Sinne Geldfluss und honorierte Leistung korrespondierend einander gegenüberstehen, weil die durch die Zuwendung „belohnte“ Dienstleistung dem Leistenden unmittelbar zugutekommt. Faktisch steht der Trinkgeldempfänger damit in einer doppelten Leistungsbeziehung und erhält korrespondierend dazu auch doppeltes Entgelt, nämlich das Arbeitsentgelt seitens seines Arbeitgebers und das Trinkgeld seitens des Kunden.«

    Alles klar? Man kann das auch so ausdrücken: Trinkgeld ist Teil der Entlohnung und muss deshalb angerechnet werden nach den geltenden Bestimmungen.

    Kann Richter so sehen. RIchterin kann aber auch urteilen wie folgt.

    SG Karlsruhe Urteil vom 30.3.2016, S 4 AS 2297/15. Und da finden wir einen Leitsatz, den jeder verstehen kann: »Die Anrechnung von Trinkgeld ist nach § 11 a Abs. 5 SGB II grundsätzlich ausgeschlossen, sofern die Höhe des Trinkgeldes ca. 10 % der nach dem SGB II zustehenden Leistungen oder einen monatlichen Betrag von 60 EUR nicht übersteigt.«

    Klare Ansage. Wie kommen die Karlsruher Sozialrichter zu diesem Ergebnis? Im Karlsruher Fall ging es um eine alleinerziehende Mutter, die als aufstockende Friseurin gearbeitet hat. Offensichtlich, folgt man der Sachverhaltsdarstellung des Gerichts, hatte das beklagte Jobcenter bei der Anrechnung des Arbeitseinkommens 60 Euro pro Monat „aufgeschlagen“:

    »Zur Begründung wurde ausgeführt, dass bei der Tätigkeit einer Friseurin mit 60 Arbeitsstunden pro Monat die Einnahme eines monatlichen Trinkgeldes in Höhe von 60,- EUR anzunehmen sei. Gehe man davon aus, dass ein Kunde pro Arbeitsstunde bedient werde und je Kunde 1,- EUR Trinkgeld gezahlt werde, ergebe sich dieser weitere Betrag, der als Arbeitseinkommen anzurechnen sei.«

    Warum haben die das gemacht? Man muss wissen, dass das Jobcenter in der vorherigen Leistungsbewilligungsperiode die „Kundin“ nach Trinkgeld befragt, aber keine Antwort bekommen hatte - und letztlich von einer Anrechnung von Trinkgeld absah. Das hat man nun durch die „geschätzte“ Trinkgeldbestimmung offensichtlich korrigieren wollen.

    Vor diesem Hintergrund klagte die Betroffene mit der Begründung »dass die Annahme von monatlich erzieltem Trinkgeld in Höhe von 60,- EUR falsch sei. Zudem seien Trinkgelder kein Arbeitsentgelt, da sie ohne Anerkennung einer Rechtspflicht freiwillig von Dritten bei einem bestimmenden Mindestmaß an persönlicher Beziehung gewährt würden, weswegen § 11a Abs. 5 SGB II einschlägig sei. Jedenfalls sei eine fiktive Anrechnung nicht rechtmäßig, zumal auch Arbeitszeiten anfielen, in denen keine Kundschaft vorhanden sei. Es könne zudem nicht generell unterstellt werden, dass jeder Kunde oder jede Kundin 1,- EUR Trinkgeld gebe.«

    Das Sozialgericht hat der Klage hinsichtlich des Trinkgeldes entsprochen, mit dieser Begründung:

    »Trinkgeldeinahmen erfüllen grundsätzlich die Voraussetzungen des Befreiungstatbestandes nach § 11a Abs. 5 SGB II ... Trinkgeldzahlungen sind regelmäßig Zuwendungen eines anderen, zu deren Erbringung keine rechtliche Pflicht besteht. Nach der Legaldefinition in § 107 Abs. 3 Satz 2 der Gewerbeordnung (GewO) ist Trinkgeld ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt. Auch eine sittliche Verpflichtung zur Zahlung von Trinkgeld dürfte in den meisten Fällen nicht vorliegen ... Am ehesten dürfte davon auszugehen sein, dass Trinkgeldzahlungen bei guten Dienstleistungen üblich, aber nicht verpflichtend sind, und zwar auch nicht sittlich-verpflichtend ... Trinkgeld ist ... letztendlich nichts anderes als eine Art „Spende“ und damit nicht verpflichtend, weil die Trinkgeldvergabe keinen Bestandteil des geschlossenen Vertrages im juristischen Sinne darstellt ... Dementsprechend wird das Trinkgeld auch als eine freiwillige Zahlung des Käufers oder Kunden an den Angestellten eines Dienstleisters, die über den Kaufpreis hinaus oder als eigenständige Zahlung geleistet wird, definiert ..., und zwar ohne „den mindesten Anspruch, weder dem Recht noch der Billigkeit nach“.«

    Bleibt noch offen, wie denn das SG Karlsruhe - anders als aktuell das in Landshut - zu dem Befund kommt, dass eine Anrechnung „grob unbillig“ wäre, denn das fordert ja der § 11a Abs. 5 Nr. 1 SGB II:

    »Die Annahme grober Unbilligkeit stützt die Kammer darauf, dass der von dem Kunden mit der Zahlung beabsichtigte Dank bzw. die gewollte Motivation der Klägerin weitestgehend ins Leere laufen würde, wenn das Trinkgeld auf der Seite der Klägerin keine Erhöhung ihrer Einnahmen zur Folge hätte. Die Anerkennung einer gelungenen Dienstleistung durch die Gabe des Trinkgelds würde - abgesehen von der freundlichen Geste der Gabe des Geldgeschenks - jedenfalls wirtschaftlich völlig entwertet. Der Gesetzgeber hat bei der Schaffung der Regelung des § 11a Abs. 5 Nr. 1 SGB II im Übrigen gerade als Indiz für die gewollte Anrechnungsfreiheit genannt, dass die Zuwendung erkennbar nicht auch zur Deckung des physischen Existenzminimums verwendet werden soll (BT-Drucks. 17/3404, S. 94). Es dürfte jedoch auf der Hand liegen, dass Kunden im Friseursalon das Trinkgeld nicht in der Absicht geben, dass physische Existenzminimum der Beschäftigten zu sichern. Auch würden wohl kaum noch Kunden Trinkgeld geben, wenn sie wüssten, dass das Geld vollständig auf das Jobcenter umgeleitet wird.«

    Nach Auffassung der Sozialrichter in Karlsruhe muss man sehen, dass das »SGB II ... auf vielfältige Weise auf Motivations- und Leistungsanreize (setzt), womit es nicht vereinbar wäre, eine so verbreitete Sitte wie die Gabe von Trinkgeld für gelungene Dienstleistungen auf dem Weg über den Erlass von Kürzungsbescheiden auszuhebeln.«

    Rechtsprechung SG Karlsruhe, 30.03.2016 - S 4 AS 2297/15 - dejure.org
    https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=SG%20Karlsruhe&Datum=30.03.2016&Aktenzeichen=S%204%20AS%202297/15

    #Trinkgeld #Recht #Justiz #Hartz_IV

  • Wie Uber in Deutschland das Recht umfährt
    https://orange.handelsblatt.com/artikel/52927

    23. April 2019 - Uber will in Deutschland endlich Gas geben, doch Gerichtsurteile bremsen den Fahrtenvermittler immer wieder aus. Wir zeigen dir, warum das Start-up trotzdem in acht Städten unterwegs ist.Uber will in Deutschland endlich Gas geben, doch Gerichtsurteile bremsen den Fahrtenvermittler immer wieder aus. Wir zeigen dir, warum das Start-up trotzdem in acht Städten unterwegs ist.

    Und schon wieder hatte Deutschland etwas an Uber zu bemängeln. Im Dezember 2018 entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass der amerikanische Fahrtenvermittler mit seinem Dienst „UberBlack“ gegen deutsches Recht verstieß – im Jahr 2013, wohlgemerkt. Damals bot das Start-up Kunden per App an, einen hochklassigen Mietwagen samt Fahrer zu bestellen, wobei Uber den Fahrauftrag an eine Mietwagenfirma vermittelte und die Bezahlung abwickelte.

    Uber in Deutschland: diese Städte findest du 2019 in der Uber-App
    Der Witz ist: Das Geschäftsmodell war zu diesem Zeitpunkt in Deutschland längst eingestellt, für Uber hatte das Urteil daher keine Konsequenzen. Inzwischen kannst du in fünf Städten Deutschlands mit der Uber-App Autos bestellen, die dich ähnlich wie ein Taxi von A nach B bringen:

    Berlin
    Düsseldorf
    Frankfurt
    Köln
    München
    Warum das möglich ist und wieso das amerikanische Unternehmen trotzdem nur langsam in Deutschland an den Start kommt, zeigen wir dir hier.

    Und schon wieder hatte Deutschland etwas an Uber zu bemängeln. Im Dezember 2018 entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass der amerikanische Fahrtenvermittler mit seinem Dienst „UberBlack“ gegen deutsches Recht verstieß – im Jahr 2013, wohlgemerkt. Damals bot das Start-up Kunden per App an, einen hochklassigen Mietwagen samt Fahrer zu bestellen, wobei Uber den Fahrauftrag an eine Mietwagenfirma vermittelte und die Bezahlung abwickelte.

    Uber in Deutschland: diese Städte findest du 2019 in der Uber-App
    Der Witz ist: Das Geschäftsmodell war zu diesem Zeitpunkt in Deutschland längst eingestellt, für Uber hatte das Urteil daher keine Konsequenzen. Inzwischen kannst du in fünf Städten Deutschlands mit der Uber-App Autos bestellen, die dich ähnlich wie ein Taxi von A nach B bringen:

    Berlin
    Düsseldorf
    Frankfurt
    Köln
    München
    Warum das möglich ist und wieso das amerikanische Unternehmen trotzdem nur langsam in Deutschland an den Start kommt, zeigen wir dir hier.

    Noch einmal zurück zum Urteil vom Dezember 2018: Geklagt hatte vor etwa fünf Jahren ein Berliner Taxiunternehmen. Das Argument: Uber vermittelt nicht nur zwischen dem Kunden und der Mietwagenfirma, sondern legt auch den Preis fest und rechnet ab. Daher müsse sich das Unternehmen an dieselben Regeln halten, wie alle anderen Mietwagenunternehmen auch.

    Wie Uber in Deutschland das Recht umfährt
    Zum Beispiel muss der Mietwagenpartner den Auftrag an seinem Betriebssitz annehmen. Dies war 2013 nicht der Fall. Damals ging die Bestellung einer Fahrt per App gleichzeitig an den Fahrer und den Betriebssitz. Heute läuft das anders. Der Auftrag geht erst an den Betriebssitz, dann an den Fahrer. Problem gelöst.

    So glimpflich ging es für „UberPop“ nicht aus. Nachdem Uber mit diesem Geschäftsmodell deutsche Straßen erobern wollte, kam es zum Totalschaden. Für die ursprüngliche Idee von Uber – Privatkunden lassen sich von Privatleuten in deren Privatwagen chauffieren – war kurz nach dem Start schon wieder Schluss.

    Wie funktioniert Uber in Deutschland?
    Der Grund: „UberPop“ verstößt gegen das Personenbeförderungsgesetz, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt – und der Europäische Gerichtshof zog nach. Denn die privaten Fahrer besitzen keinen Personenbeförderungsschein und auch keine Mietwagenerlaubnis. Pop verschwand vom deutschen Markt, stattdessen kam „uberX“.

    Dieser Dienst funktioniert ähnlich wie „UberBlack“: Über die App bestellt man Mietwagen und Chauffeur im Doppelpack. Du gibst deinen Zielort ein, Uber leitet deinen Auftrag an einen professionellen Mietwagenfahrer in der Nähe weiter, wenige Minuten später steigst du ein und bezahlst über die App, so die Idee. Der Unterschied: Während dich bei Black luxuriöse, schwarze Wagen abholen, kommen die X-Fahrer meist in ganz normalen Autos – etwa in einem Toyota Auris. Dementsprechend kostet dich die Fahrt auch weniger.

    Der Preis einer Fahrt richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Suchen viele Menschen eine Fahrt, sind aber nur wenige Fahrer unterwegs, steigt der Preis. Gibt es viele Fahrer und nur wenige Kunden, sinkt der Preis. Dementsprechend kann es sein, dass du nachts vom Club nach Hause viel bezahlst, vormittags in die Stadt aber vergleichsweise wenig.

    Uber-App: „In deinem Gebiet leider nicht verfügbar“
    Noch gibt es den Dienst aber längst nicht in allen Großstädten. Im Großteil des Landes erscheint in der App nur folgender Hinweis: „Uber ist momentan in deinem Gebiet leider nicht verfügbar.“ Warum eigentlich?

    Der Sprecher Tobias Fröhlich sagt auf Anfrage, dass bei der Auswahl der Städte „natürlich auch wirtschaftliche Überlegungen eine Rolle” spielten. Dabei stelle sich das Unternehmen zwei Fragen: Ist ein gewisser Umsatz möglich? Und gibt es genug Mietwagenunternehmen, mit denen Uber zusammenarbeiten kann? In Düsseldorf zum Beispiel habe man immer eine hohe Nachfrage in der App beobachtet, daher habe sich das Unternehmen entschlossen, dort den Dienst anzubieten.

    Die deutsche Taxi-Szene fürchtet den digitalen Konkurrenten aus den USA und beruft sich auf die Rechte, die für Taxifahrer gelten. Seit 1989 sollen diese das Gewerbe schützen. Darunter fällt auch das Recht, im öffentlichen Raum auf den nächsten Kunden zu warten – ein Privileg nur für Taxifahrer.

    Für die Uber-Fahrer gilt wie für alle Mietwagenfahrer die so genante Rückkehrpflicht. Nachdem die Uber-Fahrer einen Kunden am Zielort abgesetzt haben, müssen sie zurück zum Firmensitz fahren, dürfen also nicht am Straßenrand auf den nächsten Auftrag warten. Es sei denn – und das ist der Vorteil von Uber – den Fahrer erreicht während der Fahrt ein neuer Auftrag.

    Viele Taxifahrer werfen Uber aber vor, die Fahrer würden sich sehr wohl weiterhin im Stadtgebiet aufhalten, obwohl es keinen neuen Auftrag gebe. Uber-Sprecher Tobias Fröhlich dementiert das. Uber lege viel Wert darauf, dass sich die Partner an die Regeln hielten:

    Wenn Uber-Fahrer nicht ganz zurück zum Firmensitz fahren, kann das verschiedene Gründe haben. Zum Beispiel können sie auf dem Rückweg bereits schon einen neuen Auftrag erhalten haben, oder ein anderer Kunde hat sie vorbestellt.

    Neben „uberX“ und „uberGreen“, einer reinen E-Auto-Vermittlung, kannst du über die Uber-App auch ein normales Taxi buchen. „In klassischen Farben durch die Stadt“, bewirbt Uber den Service. Die Taxiunternehmen zahlen für die Vermittlung sieben Prozent des Fahrtpreises an Uber. In der Branche gelten die Taxiunternehmen, die mit Uber zusammenarbeiten, aber als Verräter, die sich mit der Konkurrenz verbünden und damit das gesamte Gewerbe gefährden.

    UberX gibt es unter anderem in Düsseldorf, Frankfurt, München und Berlin
    Freund oder Feind? Die Taxiunternehmen sind sich in dieser Frage nicht einig, die Gesellschaft auch nicht. Die einen feiern Uber als die Zukunft und fordern, dass die Politik die Gesetze zugunsten von Uber ändert. Ihre Argumente: Der Fahrpreis steht schon vor der Fahrt fest und wird auch durch Stau oder Umwege nicht teurer, generell ist der Uber-Service günstiger, bestellen können die Kunden den Service per App und auch das Bezahlen läuft digital.

    Auch die Sicherheit ist immer wieder ein Kriterium: Vor der Fahrt erscheinen auf der App Informationen zum Fahrer und zum Auto, nach der Fahrt kann der Kunde den Fahrer bewerten.

    Viele Taxifahrer werfen Uber aber vor, die Fahrer würden sich sehr wohl weiterhin im Stadtgebiet aufhalten, obwohl es keinen neuen Auftrag gebe. Uber-Sprecher Tobias Fröhlich dementiert das. Uber lege viel Wert darauf, dass sich die Partner an die Regeln hielten:

    Wenn Uber-Fahrer nicht ganz zurück zum Firmensitz fahren, kann das verschiedene Gründe haben. Zum Beispiel können sie auf dem Rückweg bereits schon einen neuen Auftrag erhalten haben, oder ein anderer Kunde hat sie vorbestellt.

    Neben „uberX“ und „uberGreen“, einer reinen E-Auto-Vermittlung, kannst du über die Uber-App auch ein normales Taxi buchen. „In klassischen Farben durch die Stadt“, bewirbt Uber den Service. Die Taxiunternehmen zahlen für die Vermittlung sieben Prozent des Fahrtpreises an Uber. In der Branche gelten die Taxiunternehmen, die mit Uber zusammenarbeiten, aber als Verräter, die sich mit der Konkurrenz verbünden und damit das gesamte Gewerbe gefährden.

    UberX gibt es unter anderem in Düsseldorf, Frankfurt, München und Berlin
    Freund oder Feind? Die Taxiunternehmen sind sich in dieser Frage nicht einig, die Gesellschaft auch nicht. Die einen feiern Uber als die Zukunft und fordern, dass die Politik die Gesetze zugunsten von Uber ändert. Ihre Argumente: Der Fahrpreis steht schon vor der Fahrt fest und wird auch durch Stau oder Umwege nicht teurer, generell ist der Uber-Service günstiger, bestellen können die Kunden den Service per App und auch das Bezahlen läuft digital.

    Auch die Sicherheit ist immer wieder ein Kriterium: Vor der Fahrt erscheinen auf der App Informationen zum Fahrer und zum Auto, nach der Fahrt kann der Kunde den Fahrer bewerten.

    Ubers Gegner finden: Die Vermittlungsplattform macht den Taxifahrern das Geschäft kaputt. Das Taxigewerbe müsse besser geschützt werden. Sie fordern eine stärkere Kontrolle von Uber-Fahrzeugen, damit die Rückkehrpflicht eingehalten wird und der Wettbewerb fair bleibt. Sie feiern das Urteil des Bundesgerichtshof als Erfolg im Kampf gegen das US-Unternehmen und hoffen, dass es als Vorlage für ein Gerichtsverfahren gegen den Dienst „uberX“ dienen kann.

    “Diese Entscheidung hat keine Auswirkungen auf unser aktuelles Angebot in Deutschland“, sagt Uber-Sprecher Tobias Fröhlich. Auch in Zukunft werden auf unseren Straßen also von Uber vermittelte Mietwagen rollen. Und während Menschen in Berlin, München, Frankfurt und Düsseldorf innerhalb weniger Sekunden Uber buchen, berät der Bundesgerichtshof jahrelang über eine Vermittlungstechnologie, die Uber längst nicht mehr verwendet.

    Uber muss in Deutschland so manches Hindernis umfahren. Dennoch scheint das Technologieunte

    #Uber #Deutschland #Justiz #Recht

  • La justice bouleverse le modèle d’Uber en requalifiant ses chauffeurs en salariés | Les Echos
    https://www.lesechos.fr/economie-france/social/les-chauffeurs-uber-sont-des-salaries-estime-la-cour-de-cassation-1181862

    Gerichtsurteil: Uber-Fahrer sind nun auch in Frankreich abhängig Beschäftigte.

    Publié le 4 mars 2020 - Après le pavé dans la mare, le coup de tonnerre. Il y a un an, la Cour d’appel de Paris avait requalifié en salarié un chauffeur VTC travaillant pour Uber. Saisie par la plateforme de transport, la Cour de cassation a confirmé ce mercredi cette décision. « Lors de la connexion à la plateforme numérique Uber, il existe un lien de subordination entre le chauffeur et la société. Dès lors, le chauffeur ne réalise pas sa prestation en qualité de travailleur indépendant mais en qualité de salarié », précise la plus haute juridiction civile dans un communiqué.

    Concrètement, cela signifie que le contentieux à l’origine de cette bataille est du ressort de la justice du travail et non de la justice commerciale et devra donc être examiné par le Conseil de prud’hommes de Paris, qui l’avait refusé initialement. Mais les conséquences de l’ arrêt du 4 mars 2020 vont au-delà de ce cas particulier.

    #Frankreich #Uber #Justiz #paywall