#schwarzarbeit

  • Aus Mercedes-Benz-Arena wird Uber-Arena: Berliner Taxigewerbe will gegen Umbenennung protestieren
    https://www.tagesspiegel.de/berlin/aus-mercedes-benz-arena-wird-uber-arena-berliner-taxigewerbe-will-gegen

    19.3.2024 von Alexander Conrad - Das Berliner Taxigewerbe demonstriert am Freitag gegen die Umbenennung der Mercedes-Benz-Arena in Uber-Arena. Das teilte Taxi Berlin mit. „Uber steht aus unserer Sicht leider für fehlende Mindestlöhne und Sozialdumping. Und gerade erst hat sich herausgestellt, dass Uber, Bolt und Co auch über 1000 illegal operierende Mietwagen vermitteln. Dagegen richtet sich unser Protest“, erklärte Taxi-Berlin-Geschäftsführer Hermann Waldner.

    Die Teilnahme von 50 Taxis ist für die Protestaktion genehmigt. Zwischen 17 Uhr und 21.30 Uhr findet die Veranstaltung auf dem Mercedes-Platz in Friedrichshain statt. Um 19 Uhr soll es eine Performance geben.

    Am vergangenen Freitag hatte die Anschutz Entertainment Group, der Eigentümer der Arena, gemeinsam mit Uber die geplante Umbenennung informiert, die ebenfalls am Freitag durchgeführt werden soll. Auch die Verti-Music-Hall wird in diesem Zuge in Uber-Eats-Music-Hall umbenannt sowie der angrenzende Mercedes-Platz in Uber-Platz.

    In der Veranstaltungshalle, die je nach Veranstaltung bis zu 17.000 Besuchern Platz bietet, finden regelmäßig Konzerte weltberühmter Musiker statt. Zudem spielen die Eisbären Berlin in der Deutschen Eishockey Liga (DEL) und die Basketballer von Alba Berlin dort ihre Heimpartien. Im Januar fanden in der Mercedes-Benz Arena auch Spiele der deutschen Nationalmannschaft bei der Handball-Europameisterschaft statt.

    2008 wurde die Halle unter dem Namen O2 Arena eröffnet. Seit 2015 heißt sie Mercedes-Benz Arena.

    #Berlin #Friedrichshain #Mühlenstraße #Mildred-Harnack-Straße #Hedwig-Wachenheim-Straße #Mercedes-Platz

    #Uber #Taxi #Theater #Schwarzarbeit #Kriminalität

  • Mindestens jedes fünfte in Berlin buchbare Auto fährt ohne Konzession | rbb24
    https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2024/02/berlin-autos-ohne-konzession-uber-bolt-freenow-gefahren.html

    20.2.2024 von J. Göbel und S. Adamek - In Berlin sind mindestens 1.000 Autos ohne Konzession über Plattformen wie Uber, Bolt und Freenow buchbar. Die Kontrollbehörde spricht von „organisierter Kriminalität“. Die Verbraucherzentrale warnt vor Gefahren für die Fahrgäste.

    Die Fahrt vom Checkpoint Charlie zum Alex kostet mit 3,10 Euro weniger als ein BVG-Einzelfahrausweis. Doch das per App bestellte Auto hat keine Konzession. Der Fahrer sagt auf Nachfrage, er habe davon keine Ahnung, er fahre für ein Subunternehmen.

    Wer Touren über Plattformen wie Uber, Bolt oder Freenow bestellt, läuft Gefahr, in ein illegales Fahrzeug einzusteigen. Sie vermitteln Fahrten mit sogenannten Mietwagenfirmen, denen die Autos gehören.

    In Berlin hat nach Informationen von rbb24 Recherche mindestens jedes fünfte solcher Autos keine Genehmigung, bei rund 4.500 gültigen Fahrzeug-Konzessionen in Berlin (Stand: Januar 2024). Das bestätigt auch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Labo). Branchenkenner rechnen mit einer noch viel größeren Dunkelziffer.

    Gefahren für die Fahrgäste

    So erklärt der verkehrspolitische Sprecher der Berliner SPD-Fraktion Tino Schopf, er gehe von mindestens 2.000 Fahrzeugen aus, die ohne Konzession unterwegs sind. Auch Alexander Mönch, Präsident der Plattform Freenow in Deutschland und Österreich, hält diese Schätzung nicht für abwegig: „Ich kann selbst nicht ausschließen“, so Mönch im rbb-Interview, „dass illegale Fahrzeuge über unsere Plattform vermittelt werden.“

    rbb|24-Recherche hat Firmen ausfindig gemacht, die gar nicht existieren und in Berlin dennoch über Apps wie Uber, Bolt und Freenow vermittelt werden. Darunter waren Firmen, die im Handelsregister längst gelöscht sind, aber trotzdem weiter Fahrten von den Plattformen annehmen. Bei Besuchen an den angeblichen Firmensitzen war niemand anzutreffen. Anfragen blieben unbeantwortet.

    Einige Firmen, die in Berlin Fahrgäste befördern, sind nicht auffindbar. Die Fahrt mit Mietwagen ohne Konzession birgt auch Gefahren für die Fahrgäste, warnt Simon Götze von der Verbraucherzentrale. Demnach können Passagiere nicht sicher sein, ob der Fahrer die Tauglichkeitsprüfung der Industrie- und Handelskammer (IHK) absolviert hat, ob das Unternehmen überhaupt juristisch existiere und ob das KfZ versichert sei. „Denn wenn es gewerblich genutzt wird, muss eine gewerbliche Versicherung abgeschlossen werden“, so Götze. Wenn die dahinterstehende Firma nicht existiere, sei die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass diese Versicherungsbeiträge nicht bezahlt wurden – mit gravierenden Folgen für die Fahrgäste: „Dann besteht auch kein Versicherungsschutz für das Fahrzeug und dann auch für die Insassen nicht.“

    Behördenleiter spricht von organisierter Kriminalität

    Ob das jeweilige Auto zugelassen ist, erkennen Fahrgäste weder beim Bestellvorgang noch während der Fahrt. Als Indiz dient lediglich ein blaues Schild mit einer vierstelligen Nummer an der Heckscheibe – die Konzessionsnummer. Aber die würden manchmal von den Mietwagenfirmen sogar gefälscht, sagt der zuständige Referatsleiter im Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Günter Schwarz „Wir gehen hier von organisierter Kriminalität aus.“

    Das ewige Hin und Her mit den Listen

    Die Zahl der Mietwagen, die von Uber, Bolt und Freenow Fahraufträge in Berlin vermittelt bekommen, hat sich in den zurückliegenden zehn Jahren verdreifacht. Bisher ist es nicht gelungen, die illegal operierenden Firmen herauszufiltern. Das Problem ist der mangelnde Datenabgleich zwischen den Mobilitäts-Apps und der Aufsichtsbehörde Labo. Dem standen angeblich bisher Datenschutzbedenken und eine fehlende gesetzliche Handhabe entgegen.

    Doch inzwischen kommt Bewegung in die Sache. Während Marktführer Uber sich auf rbb-Anfrage weiter bedeckt hält und von einem engen Austausch mit dem Labo spricht, sind Bolt und Freenow inzwischen zu einem Datenaustausch bereit. „Freenow setzt sich seit längerem aktiv dafür ein, dass die Bestandsunternehmen vom Labo überprüft werden“, sagt der Präsident des Unternehmens Alexander Mönch. Um Wettbewerbsgleichheit zwischen den Plattformen zu gewährleisten, brauche es einen Stichtag, an dem alle ihre Daten abgleichen. Dann wäre die Branche innerhalb kurzer Zeit sauber, sagt Mönch. Günter Schwarz vom Labo bestätigt die Bemühungen einzelner Plattformen, man müsse allerdings mit allen Plattformbetreibern eine gemeinsame Lösung finden. „Das machen wir jetzt seit zwei Jahren und tasten uns Schritt für Schritt voran“. Schwarz stellt eine Lösung im Laufe des Jahres in Aussicht.

    Kritik an der Zulassungsbehörde

    Der SPD-Abgeordnete Tino Schopf warnt seit Jahren vor kriminellen Verwerfungen in der Branche. Aus seiner Sicht ist die Berliner Behörde sogar mitverantwortlich. „Hätte die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde Labo von Anfang an vernünftig gearbeitet, dann hätten wir diese mafiösen Strukturen nicht.“

    Im Dezember 2023 hatte er Akteneinsicht für 38 Mietwagenfirmen erwirkt und wie er sagt, unhaltbare Zustände vorgefunden. „Wir sind vor Ort die Akten im Einzelnen durchgegangen und haben gravierende Mängel gefunden.“ Bei etwa der Hälfte der Firmen hätten Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden müssen. Bei weiteren würden Konzessionen widerrufen oder nicht verlängert. Ein Teil der Konzessionen hätte gar nicht erteilt werden dürfen, habe man dem Abgeordneten bei dem Termin gesagt.

    Günter Schwarz vom Labo räumt gegenüber dem rbb selbstkritisch ein, man sei „im Laufe der Zeit zu der Erkenntnis gekommen, dass man tiefer prüfen kann und auch muss.“ Denn die eingereichten Unterlagen stimmten nicht immer, es seien auch Fälschungen dabei. Mittlerweile habe man ein eigenes Sachgebiet für das Mietwagengeschäft mit sieben Mitarbeitenden eingerichtet. Eine direkte Prüfung bei den Plattformen sei allerdings auch weiterhin gesetzlich nicht möglich, wenn diese die Kooperation verweigerten, so Schwarz.

    Ohne fairen Wettbewerb keine Zukunft

    Wenn sich die illegalen Strukturen in der Mietwagenbranche weiter verfestigten und keine fairen Geschäftsbedingungen durchsetzbar seien, sagt Alexander Mönch von Freenow, sehe er für sein Unternehmen in dem Bereich keine Zukunft. „Wir haben die Expansion längst gestoppt. Wir haben sämtliche Investitionen, die wir in die Mietwagen gegeben haben, schon letztes Jahr komplett auf Taxi umgelenkt.“

    Freenow wollte gern alle Formen der Mobilität anbieten, deshalb sei man vor Jahren in den Bereich Mietwagen eingestiegen. „Doch je mehr wir über dieses Geschäftsmodell erfahren, desto kritischer sehen wir das.“ Dieses Geschäftsmodell überlebe eigentlich nur entweder durch Zusatzzahlungen der Plattformen an die Mietwagenfirmen, um die Niedrigpreise aufzuwiegen - oder indem „sich illegale Strukturen herausbilden“.

    SO FUNKTIONIERT DAS SYSTEM

    In Deutschland vermitteln Plattformen wie zum Beispiel Uber, Bolt und Freenow die Fahraufträge nicht direkt an einzelne Fahrer, sondern an sogenannte Mietwagen-Unternehmen. Ihnen gehören die Autos und bei ihnen sind die Fahrer angestellt. Sie melden sich bei den Plattformen an, benötigen vorher jedoch eine Konzession der jeweiligen Kommune. In Berlin ist das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Labo) für die Genehmigung und für die laufenden Kontrollen zuständig.

    Es prüft vor Erteilung einer Genehmigung unter anderem die finanzielle Leistungsfähigkeit des Mietwagenunternehmens, sowie die fachliche Eignung und persönliche Zuverlässigkeit der Geschäftsführung. Außerdem wird der Firmensitz, die Zahl der Stellplätze und die ordnungsgemäße Zulassung der Fahrzeuge geprüft. Ein halbes Jahr nach der ersten Konzessionserteilung und später bei einer Verlängerung werden die Firmen erneut überprüft. Außerdem erfolgen Prüfungen bei einem Wechsel der Geschäftsführung oder des Firmensitzes. 2024 gab es 4.498 gültige Fahrzeug-Konzessionen in Berlin.

    #Berlin #Uber #Bolt #Freenow #Taxi #Schwarzarbeit

  • Uber ist die Plattform für organisierte Schwarzarbeit
    https://www.taxi-times.com/uber-ist-die-plattform-fuer-organisierte-schwarzarbeit

    Die Beiträge aus ARD und RBB Fernsehen, über die Axel Rühle berichtet, sind bald einen Monat alt. Sie beschreiben den Teil der organisierten Kriminalität, der alle Berlinerinnen und Berliner direkt angeht. Tut sich was seitdem?

    Von Seiten der verantwortlichen Behörden passiert, was immer passiert, wenn unserer Freunde aus Übersee (Sie erinnern sich, Merkels Telefon ... Ausspähen unter Freunden geht gar nicht ) ins Spiel kommen.
    https://www.dw.com/de/merkel-aussp%C3%A4hen-unter-freunden-das-geht-gar-nicht/a-37580819

    Es passiert genau nullkommanix.
    So it goes.

    20.000 Berliner Uber- und Taxifahrer erhalten weiterhin keinen Mindestlohn und alle Fahrer, die es können, machen aus der Not eine Untugend und zocken gemeinsam mit ihren Bossen das Jobcenter ab. Sie bleiben arm, die Bosse machen sich weiter die Taschen voll.

    Same procedure as last year, Mylady ?
    Same procedure as every year, James !

    Kriegt endlich den Arsch hoch, möchte man schreien, organisiert Euch, nehmt Eure Bosse in Beugehaft, macht irgendwas, aber lasst Euch nicht weiter wie dummes Vieh behandeln. Aber was rede ich. Das Prinzip Shock and Awe funktioniert, wo kaum einer sich entschließen kann, keine Angst zu haben und einfach das Richtige zu tun.

    Wo jeder an sich denkt, ist an alle gedacht. Den Blödsinn glauben alle. Und schon haben wir ein System : Jeder für sich und Gotte gegen alle. Da sieht dann der Mafiaboss auf einmal nur noch erfolgreich aus. Seine Gaunereien und Morde sind Details auf dem Weg zu Ruhm und Wohlstand, vernachlässigbar. Er selbst ein Idol. Seine Opfer schwächliche Looser. Die noch an Wettbewerb glauben. Zum Schießen.
    Geht sterben, empfiehlt man diesen Muselmännern in Wien. Berlin muckt auch nicht mehr auf. Licht aus, Messer raus war mal.

    Wollt ihr das wirklich ?

    https://www.youtube.com/watch?v=g-YUaszw4gs

    Nachsatz : Für alle, die den Witz nicht kapiert haben, bitte hier nachlesen : https://de.wikipedia.org/wiki/Muselmann_(KZ)

    17.8.2023 von Axel Rühle - „Das Uber-System: Mit der App in die Armut“. Unter diesem Titel hat das ARD-Politmagazin „Kontraste“ die kriminellen Machenschaften der Uber-Partner aufgedeckt.

    Für die einen sind sie Täter, die das Taxigewerbe täglich schädigen, indem sie illegal Taxi-ähnlichen Verkehr durchführen, was jedem von ihnen nur durch Hunderte von Rechtsverstößen jede Woche möglich ist. Nach Ansicht anderer sind sie „Opfer organisierter Schwarzarbeit“, denn „das Geschäft mit Uber-Fahrten rechnet sich nicht. Zumindest nicht für die Fahrer“. Letztere Sichtweise war der Blickwinkel der rbb-Reportage „Das Uber-System: Mit der App in die Armut“, die in der heutigen „Kontraste“-Sendung der ARD ausgestrahlt wurde und in der ARD-Mediathek nachgesehen werden kann.

    Nach Ansicht der Autorinnen sind Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug die Folgen der schlechten Bezahlung der Uber-Fahrer.

    In der Reportage kommt ein Berliner Behördenmitarbeiter zu Wort, der das Kind beim Namen nennt: Oftmals sei „Organisierte Schwarzarbeit“ das Geschäfts-Modell von Mietwagenfirmen, die Fahrdienstleistungen mit Hilfe von Uber und anderen Plattformen anbieten, so Axel Osmenda. Er ist Fachgebietsleiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Berlin. Seine Teams seien regelmäßig auf den Berliner Straßen unterwegs, um Mietwagen, die mit dem Etikett von Uber und Bolt fahren, zu kontrollieren. Im Nachgang vergleichen und überprüfen sie auch die Geschäftsunterlagen der betreffenden Mietwagen-Unternehmen.

    „Ich würde schon sagen“, so Osmendas Sichtweise, „dass man versucht, in großem Umfang Arbeitnehmer zu beschäftigen, und meldet die dann nicht zur Sozialversicherung an – teilweise organisiert, indem man bestimmte Firmen gründet, nur zu dem Zweck.“ Seine Behörde würde immer wieder auf dieselben Firmen und Personen stoßen. Wenn die Finanzkontrolleure des Zolls Indizien für Gesetzesverstöße sehen, schalten sie auch die Staatsanwaltschaft ein.

    Einer der „Betroffenen“, wie die Reportage ihn darstellt, wird Ahmed genannt. Der Fahrer ist wütend darüber, viele Jahre zu viel gearbeitet und zu wenig verdient zu haben. Sechs Tage pro Woche bis zu 10 Stunden am Tag sei er unterwegs. Trotzdem erhalte er nicht einmal den Mindestlohn. Wenn er krank sei, bekomme er kein Geld: „Mein Chef kündigt mir dann. Dann bin ich raus. Das gleiche gilt, wenn ich Urlaub mache.“ Er müsse außerdem einen Anteil seines Lohns zurückzahlen, wenn er nicht genug Einnahmen durch die Fahrten erziele, berichtet er. Sein Chef verlange darüber hinaus jeden Monat 300 Euro in bar von ihm. Die Summe werde angeblich für seine Sozialabgaben fällig, habe sein Chef ihm erzählt.

    Ein anderer Fahrer, der ebenfalls inkognito bleiben möchte und deshalb Yasin genannt wird, erzählt Ähnliches. Die Einnahmen wären so gering, sie würden nicht reichen, um davon leben zu können.
    Realität und Fiktion: Während Uber von einem Tagesverdienst von 340 € ausgeht, sieht die Realität der Fahrer anders aus: 200 € Tageseinnahmen reichen nicht aus, um den Fahrern Mindestlohn zahlen zu können.

    Seit Jahren steigt die Anzahl der Fahrzeuge von Mietwagenfirmen, die sich Fahrten von Uber oder Bolt vermitteln lassen, vor allem in großen Städten. Aus den Zahlen, die die Berliner Verwaltung monatlich veröffentlicht, geht hervor, dass Ende Juli 4.445 Mietwagen auf Berlins Straßen unterwegs waren. Auch den Autorinnen ist bekannt, dass der größte Teil davon über Apps wie Uber, Bolt oder Free Now gebucht werden kann.

    Die Konkurrenz werde also immer größer, wodurch die Preise sinken. Für Kundinnen und Kunden ist der Preiskampf, wie das rbb-Team zutreffend feststellt, scheinbar attraktive Bedingungen, doch langfristig können solche Unternehmen, deren Fahrten von Uber, Bolt und anderen vermittelt werden, wirtschaftlich wohl nicht überleben, sofern sie Löhne, Steuern und Sozialabgaben korrekt zahlen – ebenfalls eine seit Langem bekannte und durch Studien belegte Erkenntnis.

    Den „Kontraste“-Redakteuren und „rbb24-Recherche“ liegt ein Konzeptpapier für ein Gutachten vor. Die Auswertung von mehreren zehntausend Uber-Touren in Nordrhein-Westfalen legt dar, dass das Geschäft mit solchen Apps nicht dauerhaft wirtschaftlich betrieben werden könne – der x-te Beleg dafür, dass das Geschäftsmodell dieser Anbieter auf Rechtsverstößen basiert.

    Vertreter von Uber Deutschland widersprechen wieder einmal und legen eine „Beispielrechnung“ vor, nach der das Geschäft rund läuft, wenn 42,50 Euro je Stunde und 340 Euro am Tag eingenommen werden.

    Auch von Bolt wird die Tatsache, das Geschäft sei nicht kostendeckend zu betreiben, in der Reportage vorsichtig als „These“ bezeichnet, zurückgewiesen. Bei Bolt gehe man von durchschnittlichen Tageseinnahmen von 330 Euro aus. Beide Unternehmen kalkulieren dabei mit einer regelmäßigen Auslastung der Fahrzeuge von 50 Prozent und mehr, die Auslastung sei oft doppelt so hoch wie die konkurrierender Taxi-Unternehmen, argumentiert man bei Uber.

    Zu den berichteten Missständen behauptet Uber: „Die genannten Fälle sind uns nicht bekannt. (…) Für Uber hat gesetzeskonformes Handeln oberste Priorität.“ Die Partner seien auch vertraglich dazu verpflichtet worden, alle arbeitsrechtlichen Vorgaben einzuhalten. „Wenn sie sich nicht an die Regeln halten“, heißt es dazu weiter, „und wir davon Kenntnis erlangen, ziehen wir entsprechende Konsequenzen, bis hin zu einer Sperrung auf unserer Plattform.“

    Auch Thomas Mohnke, Generalunternehmer Deutschland für Uber, erzählt von einem funktionierenden Geschäft. Er erklärt, man könne bei der Schichtplanung flexibel auf Angebot und Nachfrage eingehen und wisse, an welchen Tagen besonders viele Fahrgäste unterwegs sein werden. Dementsprechend könnten die Mietwagenfirmen an diesen Tagen mehr Autos und Fahrer einsetzen. Deswegen seien die Fahrzeuge seiner eigenen Flotte zu 80 bis 90 Prozent der Zeit ausgelastet. Im Beitrag räumt er ein, dass manche Unternehmer, mit denen er abrechnet, schwarzer Schafe seien. Zur Anzeige bringe er diese aber nicht, das sei seiner Meinung nach Aufgabe des Staates.
    Uber-Generalunternehmer Thomas Mohnke weiß, dass es in seinem System Schware Schafe gibt, unternimmt aber nichts.

    Allerdings fallen auch die ertragslosen Anfahr- und Wartezeiten in seine Auslastungsbilanz. Mohnke betont, dieses Geschäftsmodell erziele durchaus Gewinne, auch wenn sie nicht riesig seien: „Wenn Sie eine Umsatzrendite erreichen, die im Bereich von drei, vier, fünf Prozent liegen, dann ist das in unserer Branche durchaus üblich.“

    Ahmed, dessen Fahrten vor allem per Uber-App vermittelt werden, aber auch von Bolt, hat für die Recherche die Daten eines Arbeitsmonats zur Verfügung gestellt. Hier ergibt sich ein Bild, das die Behauptungen der Uber-Manager als plumpe Lügen entlarvt: Insgesamt 5.127 Euro haben die Fahrgäste in diesem Beispielmonat für die Fahrten mit ihm gezahlt. Davon ziehen die App-Vermittler jeweils 25 Prozent für ihre Servicepauschale ab. Auch 19 Prozent Umsatzsteuer fallen an.

    Übrig bleiben 3.026 Euro für den Mietwagenunternehmer, der durchschnittlich 116 Euro für jeden der 26 Arbeitstage von Ahmed eingenommen hat. Doch dieser Betrag reicht nicht, um ihm den Mindestlohn und die Lohnnebenkosten von insgesamt 120 Euro zu bezahlen. Eine Verlustrechnung – dabei sind die Kosten des Mietwagenunternehmers für das Auto, die Versicherung und den Betriebssitz noch nicht eingerechnet.

    Im Unterschied zum ÖPNV einschließlich Taxis können Plattform-Anbieter wie Uber und Bolt ihre Fahrpreise selbst festlegen und damit die Taxitarife unterbieten. Doch von den niedrigen Erträgen müssen Mietwagenunternehmer die genannten hohen Abgaben zahlen.

    Herwig Kollar, Präsident des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e. V (BVTM) bringt in zwei Sätzen auf den Punkt, was von den Uber-Aussagen zu halten ist: Gewinne gebe es für die Mietwagenfirmen nur, wenn an Lohn und Sozialabgaben unzulässig gespart würde. Zu den Konditionen sei das Geschäft nicht wirtschaftlich zu betreiben, erklärt er. Ahmeds Angaben zu seinen durchschnittlichen Einnahmen hält er für realistisch.

    Doch wer ist zuständig, wenn es um die Bekämpfung solcher Missstände geht? Sowohl der Generalunternehmer Thomas Mohnke als auch die Sprecher von Uber Deutschland sehen vor allem die Behörden in der Pflicht: „Deutschland hat ein gut funktionierendes Kontrollwesen der zuständigen Organe“, schreibt das Unternehmen – was gerade in Bezug auf Städte wie Berlin oder Köln reines Wunschdenken ist. Auch die Autorinnen der Fernsehreportage stellen fest, dass das Geschäftsgebaren in Berlin „bisher nicht ausreichend“ kontrolliert wird. Aus den Antworten auf zahlreiche parlamentarische Anfragen des SPD-Abgeordneten Tino Schopf gehe hervor, dass derzeit in der Gewerbeaufsicht im Rahmen der gewerblichen Personenbeförderung nur 16 von 19 Stellen besetzt sind.

    Anfang des Jahres sei in der Berliner Verwaltung ein neues Sachgebiet für „Kontrollen und Ermittlungen“ eingerichtet worden. Von sieben Stellen sei dort bisher nur eine besetzt. Dieses Kontrollpersonal solle nun 9.960 Mietwagen, Taxen und Krankenwagen beaufsichtigen (Stand 1. August 2023).

    Die Redakteure haben sich auch die Situation in Hamburg angesehen und festgestellt, dass es dort völlig anders läuft. Dort seien nur 15 Mietwagen konzessioniert, die Fahrten über die Uber-App vermittelt bekommen. „In der Regel werden die Genehmigungen in der Hansestadt verweigert. Unter anderem findet hier eine konsequente Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit statt.“

    Die Unternehmen sind in Hamburg unter anderem dazu verpflichtet, einen Businessplan vorzulegen, um eine Zulassung zu bekommen. Dieser ist für die Hamburger Behörde für Verkehr und Mobilitätswende oft ein Ablehnungsgrund. Von dort heißt es auf rbb-Anfrage: „Bei Ausübung der taxenähnlichen App-vermittelten Mietwagenverkehre liegen erhebliche Zweifel an einer zumindest kostendeckenden Betriebsführung vor, wenn alle abgabenrechtlichen (auch Mindestlohnvorschriften) und personenbeförderungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.“

    Der ehemalige Uber-Lobbyist und Ex-Mitarbeiter des US-Unternehmens, Mark MacGann, sprach mit den Redakteuren über den Stellenwert der Fahrer im Unternehmen. MacGann wurde im vergangenen Jahr als Uber-Whistleblower bekannt, als er Medien Zugang zu über 120.000 internen Dokumenten des Unternehmens gab.

    Sein Urteil über das Uber-System: „Die Fahrer haben nicht die gleichen Rechte und Privilegien wie die anderen Mitglieder der Nahrungskette. Uber wurde nicht auf den Schultern der Fahrer aufgebaut, sondern auf deren Rücken. Und heute sehen diese Fahrer keine faire Gegenleistung für ihre Arbeit, die sie leisten.“ ar, wf

    Anmerkung der Redaktion: Nicht nur im Taxigewerbe kennt man die leicht widerlegbaren Uber-Lügen zur Genüge und will eigentlich nur noch gelangweilt gähnen. Aber nicht zuletzt, weil es viel zu wenig solcher Reportagen wie die in „Kontraste“ vom rbb gibt, fällt Otto-Normalverbraucher immer noch darauf herein.

    Man kann Fehler in der Politik und die Bereitschaft bei Unternehmern und auch Fahrern, solche Ausbeutung mitzumachen, auch nicht als Folge, sondern als Voraussetzung und damit als Ursache dafür sehen, dass Heuschrecken wie Uber & Co. ihr windiges Geschäft überhaupt betreiben können.

    Jeder Taxigewerbevertreter oder Ökonom hätte den Fahrern vorher sagen können, dass man als Uber-Fahrer ausgebeutet wird. Woher sonst, wenn nicht von profitgierigen Investoren und ausgebeuteten Fahrern, sollte das Geld kommen, mit dem das Zuschussgeschäft Uber finanziert wird, und bei dem sich hauptsächlich Uber-Manager, Generalunternehmer und Straftäter goldene Nasen verdienen? Durch eine solche Reportage erfährt eine breitere Öffentlichkeit von Missständen, die vom Taxigewerbe seit Jahren beklagt, aber permanent ignoriert werden.

    Dabei hat, was in der Reportage nicht thematisiert wird, die Zahl der Mietwagenkonzessionen in Berlin im Januar 2021 aufgehört zu explodieren: Seit das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) sich bemüht, jede GmbH bereits nach sechs Monaten zu kontrollieren, um Straftätern mit den berüchtigten 20-Monats-GmbHs ihr Geschäft zu erschweren, steigt die Zahl der Konzessionen nur noch langsam. Allerdings weichen immer mehr Unternehmer in die Illegalität aus und legen Uber & Co. gefälschte Konzessionen vor, um an der Auftragsvermittlung teilnehmen zu können.

    Vielleicht konnte die Fernsehreportage erneut einige Unwissende aufwecken und dazu ermuntern, ihre Haltung zu Uber, Free Now und Bolt zu überdenken. Doch solange die Behörden kaum etwas tun, um das Problem an der Wurzel zu packen, wird es für die ehrlichen Personenbeförderer schwer bleiben.

    Das Beitragsbild und alle im Beitrag verwendeten Bilder sind Screenshots aus der ARD-Sendung „Kontraste“ vom 17.8.2023

    #Berlin #Uber#FKS #Zoll #Schwarzarbeit

  • Fahrer sind Opfer organisierter Schwarzarbeit
    https://www.rbb24.de/content/rbb/r24/wirtschaft/beitrag/2023/08/mietwagenfirmen-uber-berlin-bezahlung-app.html

    Das Geschäft mit Uber-Fahrten rechnet sich nicht. Zumindest nicht für die Fahrer. Die Folgen sind Schwarzarbeit, Bezahlung unter Mindestlohn und Sozialleistungsbetrug. Eine Recherche von Kontraste und rbb24-Recherche. Von Jana Göbel und Susett Kleine

    Das Geschäfts-Modell von Mietwagenfirmen, die Fahrdienstleitungen mit Hilfe von Uber und anderen Plattformen anbieten, sei oftmals „organisierte Schwarzarbeit“ – der das sagt, ist nicht irgendwer: Axel Osmenda ist Fachgebietsleiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Berlin. Seine Teams sind regelmäßig auf den Berliner Straßen unterwegs, um Mietwagen, die mit dem Etikett von Uber und Bolt fahren, zu kontrollieren. Im Nachgang vergleichen und überprüfen sie dann auch die Geschäftsunterlagen der betreffenden Mietwagen-Unternehmen.

    „Ich würde schon sagen“, so Osmendas Sichtweise, „dass man versucht, in großem Umfang Arbeitnehmer zu beschäftigen und meldet die dann nicht zur Sozialversicherung an - teilweise organisiert, indem man bestimmte Firmen gründet, nur zu dem Zweck.“ Seine Behörde würde immer wieder auf dieselben Firmen und Personen stoßen. Wenn die Finanzkontrolleure des Zolls Indizien für Gesetzesverstöße sehen, schalten sie auch die Staatsanwaltschaft ein.
    Infobox

    Kündigung bei Krankheit oder Urlaub

    Einer der Betroffenen ist Ahmed. Er möchte nicht mit seinem richtigen Namen zitiert werden, deswegen wurde der Name geändert. Der Fahrer ist wütend: Viele Jahre hat er zu viel gearbeitet und zu wenig verdient. Sechs Tage pro Woche bis zu 10 Stunden am Tag sei er unterwegs. Trotzdem erhalte er nicht einmal den Mindestlohn.

    Wenn er krank sei, bekomme er kein Geld: „Mein Chef kündigt mir dann. Dann bin ich raus. Das gleiche gilt, wenn ich Urlaub mache.“ Er müsse außerdem einen Anteil seines Lohns zurückzahlen, wenn er nicht genug Einnahmen durch die Fahrten erziele, berichtet er. Sein Chef verlange darüber hinaus jeden Monat 300 Euro in bar von ihm. Die Summe werde angeblich für seine Sozialabgaben fällig, habe sein Chef ihm erzählt.

    Yasin (Name geändert), ein anderer Fahrer, erzählt ähnliches. Die Einnahmen wären so gering, sie würden nicht reichen, um davon leben zu können.

    Seit Jahren steigt die Anzahl der Fahrzeuge von Mietwagenfirmen, die sich Fahrten von Uber oder Bolt vermitteln lassen, vor allem in großen Städten. Aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage geht hervor, dass mittlerweile 4.437 Mietwagen auf Berlins Straßen unterwegs sind. Der größte Teil davon kann über Apps wie Uber, Bolt oder FreeNow gebucht werden.

    Konkurrenzkampf zu Lasten der Fahrer

    Die Konkurrenz wird immer größer und durch den Konkurrenzdruck fallen die Preise. Für Kundinnen und Kunden sind das attraktive Bedingungen, doch langfristig können solche Unternehmen, deren Fahrten von Uber, Bolt und anderen vermittelt werden, wirtschaftlich wohl nicht überleben, sofern sie Löhne, Steuern und Sozialabgaben korrekt zahlen.

    Kontraste und rbb24-Recherche liegt ein Konzeptpapier für ein Gutachten vor. Die Auswertung von mehreren zehntausend Uber-Touren in Nordrhein-Westfalen legt dar, dass das Geschäft mit solchen Apps nicht dauerhaft wirtschaftlich betrieben werden könne.

    Uber und Bolt widersprechen der These

    Vertreter von Uber-Deutschland widersprechen und legen eine Beispielrechnung vor: Danach läuft das Geschäft rund, wenn 42,50 Euro je Stunde und 340 Euro am Tag eingenommen werden.

    Auch von Seiten des konkurrierenden App-Fahrtenanbieters Bolt wird die These, das Geschäft sei nicht kostendeckend zu betreiben, zurückgewiesen. Bei Bolt geht man von durchschnittlichen Tageseinnahmen von 330 Euro aus. Beide Unternehmen kalkulieren dabei mit einer regelmäßigen Auslastung der Fahrzeuge von 50 % und mehr, die Auslastung sei oft doppelt so hoch wie die konkurrierender Taxi-Unternehmen, argumentiert man bei Uber.

    Zu den berichteten Missständen erklärt ein Uber-Sprecher: „Die genannten Fälle sind uns nicht bekannt. (...) Für Uber hat gesetzeskonformes Handeln oberste Priorität.“ Die Partner seien auch vertraglich dazu verpflichtet worden, alle arbeitsrechtlichen Vorgaben einzuhalten.

    „Wenn sie sich nicht an die Regeln halten“, heißt es dazu weiter, „und wir davon Kenntnis erlangen, ziehen wir entsprechende Konsequenzen, bis hin zu einer Sperrung auf unserer Plattform.“

    Unterschiedliche Informationen zu Auslastungszahlen

    Auch Thomas Mohnke, der als Generalunternehmer Deutschland für Uber fungiert (s. Infobox oben), berichtet von einem funktionierenden Geschäft. Er erklärt, man könne bei der Schichtplanung flexibel auf Angebot und Nachfrage eingehen und wisse, an welchen Tagen besonders viele Fahrgäste unterwegs sein werden. Dementsprechend könnten die Mietwagenfirmen an diesen Tagen mehr Autos und Fahrer einsetzen. Deswegen seien die Fahrzeuge seiner eigenen Flotte zu 80-90 Prozent der Zeit ausgelastet.

    Allerdings fallen auch die ertragslosen Anfahr- und Wartezeiten in seine Auslastungsbilanz. Mohnke betont, dieses Geschäftsmodell erziele durchaus Gewinne, auch wenn sie nicht riesig seien: „Wenn Sie eine Umsatzrendite erreichen, die im Bereich von 3, 4, 5 Prozent liegen, dann ist das in unserer Branche durchaus üblich.“

    Ahmed, dessen Fahrten vor allem von der Uber-App vermittelt werden, aber auch von Bolt, hat für die Recherche die Daten eines Arbeitsmonats zur Verfügung gestellt. Hier ergibt sich ein ganz anderes Bild: Insgesamt 5127 Euro haben die Fahrgäste in diesem Beispielmonat für die Fahrten mit ihm gezahlt. Davon ziehen die App-Vermittler jeweils 25 Prozent für ihre Servicepauschale ab. Auch 19 Prozent Umsatzsteuer fallen an.

    Übrig bleiben 3026 Euro für den Mietwagenunternehmer, der durchschnittlich 116 Euro für jeden der 26 Arbeitstage von Ahmed eingenommen hat. Doch dieser Betrag reicht nicht, um ihm den Mindestlohn und die Lohnnebenkosten von insgesamt 120 Euro zu bezahlen. Eine Verlustrechnung - dabei sind die Kosten des Mietwagenunternehmers für das Auto, die Versicherung und den Betriebssitz noch nicht eingerechnet.

    Hohe Abgaben bei niedrigen Erträgen

    Im Gegensatz zu den Taxen können Plattform-Anbieter wie Uber und Bolt ihre Fahrpreise selbst festlegen und damit die Taxitarife unterbieten. Doch von den niedrigen Erträgen müssen Mietwagenunternehmer hohe Abgaben zahlen (s.o.). Gewinne gebe es für die Mietwagenfirmen nur, wenn an Lohn und Sozialabgaben unzulässig gespart würde, sagt Herwig Kollar, Präsident des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e.V.: „Also zu den Konditionen ist das Geschäft nicht wirtschaftlich zu betreiben“, erklärt er. Ahmeds Angaben zu seinen durchschnittlichen Einnahmen hält er für realistisch.

    Doch wer ist zuständig, wenn es um die Bekämpfung solcher Missstände geht? Sowohl der Generalunternehmer Thomas Mohnke, als auch die Sprecher von Uber Deutschland, sehen vor allem die Behörden in der Pflicht: „Deutschland hat ein gut funktionierendes Kontrollwesen der zuständigen Organe“, schreibt das Unternehmen.

    In Berlin jedoch wird das Geschäftsgebaren bisher nicht ausreichend kontrolliert. Aus den Antworten auf zahlreiche parlamentarische Anfragen des SPD-Abgeordneten Tino Schopf geht hervor, dass derzeit in der Gewerbeaufsicht im Rahmen der gewerblichen Personenbeförderung nur 16 von 19 Stellen besetzt sind.

    Seit Anfang des Jahres sei ein neues Sachgebiet für „Kontrollen und Ermittlungen“ eingerichtet worden. Von sieben Stellen ist dort bisher nur eine besetzt. Dieses Kontrollpersonal soll nun 9.960 Mietwagen, Taxen und Krankenwagen beaufsichtigen (Stand 1. August 2023).

    Vorbild Hamburg

    Ganz anders läuft es in Hamburg. Hier sind insgesamt nur 15 Mietwagen (Berlin: 4437) konzessioniert, die unter der App-Vermittlung von Uber fahren. In der Regel werden die Genehmigungen in der Hansestadt verweigert. Unter anderem findet hier eine konsequente Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit statt.

    Die Unternehmen sind in Hamburg unter anderem dazu verpflichtet, einen Businessplan vorzulegen, um eine Zulassung zu bekommen (s. Kasten). Dieser ist für die Hamburger Behörde für Verkehr und Mobilitätswende oft ein Ablehnungsgrund. Von dort heißt es auf rbb-Anfrage: „Bei Ausübung der taxenähnlichen App-vermittelten Mietwagenverkehre liegen erhebliche Zweifel an einer zumindest kostendeckenden Betriebsführung vor, wenn alle abgabenrechtlichen (auch Mindestlohnvorschriften) und personenbeförderungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.“

    Der ehemalige Uber-Lobbyist und Ex-Mitarbeiter des US-Unternehmens, Mark MacGann, sprach mit Kontraste und rbb24 Recherche über den Stellenwert der Fahrer im Unternehmen. MacGann wurde im vergangenen Jahr als Uber-Whistleblower bekannt, als er Medien Zugang zu über 120.000 internen Dokumenten des Unternehmens gab.

    Sein Urteil über das Uber-System: „Die Fahrer haben nicht die gleichen Rechte und Privilegien wie die anderen Mitglieder der Nahrungskette. Uber wurde nicht auf den Schultern der Fahrer aufgebaut, sondern auf deren Rücken. Und heute sehen diese Fahrer keine faire Gegenleistung für ihre Arbeit, die sie leisten.“

    –—

    Infobox 1

    So funktioniert...
    ... das Uber-System

    Uber ist ein US-amerikanisches Unternehmen, das Fahrten per App vermittelt. Doch in Deutschland gibt es eine Besonderheit. Ein Generalunternehmer, die SafeDriver Group mit Sitz in Berlin, verteilt die Fahrten, die in der Uber-App eingehen, an hunderte Mietwagenfirmen. All diese Firmen brauchen eine Lizenz, um Fahraufträge anzunehmen. Sie besitzen die Autos, Fahrerinnen und Fahrer sind bei ihnen angestellt. Die Firmen zahlen eine Provision von bis zu 25 Prozent für die Vermittlung der Fahrten direkt an Uber, so das Unternehmen. Was der Generalunternehmer für seine Tätigkeit erhält, ist nicht geklärt.

    Infobox 2

    HAMBURG
    Warum in Hamburg kaum Uber-Fahrzeuge zugelassen werden
    Begründung der Hamburger Behörde für Verkehr und Mobilitätswende:
    https://www.hamburg.de/bvm

    „Taxenähnliche App-vermittelte Mietwagenverkehre bieten in der Regel Personenbeförderungen deutlich unterhalb des Taxentarifes an. Zudem beträgt der Umsatzsteuersatz für Personenbeförderungen im Mietwagenverkehr 19%. Im Taxenverkehr hingegen ist nur ein Umsatzsteuersatz von 7 % anzuwenden. Zudem sind von den deutlich unter Taxentarif erzielten Erlösen noch Vermittlungsgebühren an den App-Anbieter abzuführen. Mietwagen können nur auf vorherige Bestellung Personenbeförderungen durchführen und müssen nach Beendigung der Personenbeförderung umgehend den Rückweg zum Betriebssitz antreten. Taxen hingegen können sich im Stadtbild bereithalten und unterliegen nicht der Rückkehrpflicht.

    Bei Ausübung der taxenähnlichen App-vermittelten Mietwagenverkehre liegen somit erhebliche Zweifel an einer zumindest kostendeckenden Betriebsführung vor , wenn alle abgabenrechtlichen (auch Mindestlohnvorschriften) und personenbeförderungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden, so dass die finanzielle Leistungsfähigkeit in der Regel für die beantragte Anzahl von PKW und der beantragten Genehmigungsdauer nicht positiv beurteilt werden kann und es somit oftmals gar nicht zur erstmaligen Genehmigungserteilung kommt.“

    Sendung: rbb24 Inforadio, 17.08.2023, 06:00 Uhr

    Linkk zum Beitrag auf tagesschau.de
    https://www.tagesschau.de/inland/regional/berlin/rbb-fahrer-sind-opfer-organisierter-schwarzarbeit-100.html

    #Deutschland #Uber #Schwarzarbeit #Verkehr

  • Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
    https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/bekaempfung-der-schwarzarbeit-und-illegalen-beschaeftigung_node.html

    Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vernichten dauerhaft legale Arbeitsplätze, erhöhen damit die Arbeitslosigkeit und bringen den Staat um Steuern und die Sozialversicherungen um Beiträge. Über 8.100 Zöllnerinnen und Zöllner gehen bundesweit gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor.

    Aufgaben und Befugnisse
    https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Aufgaben-und-Befugnisse/aufgaben-und-befugnisse_node.html;jsessionid=C5D65FC0F5588F36A51172513FA849DE.i

    Der Begriff Schwarzarbeit, die Prüfungsaufgaben der Zollverwaltung und die Befugnisse bei der Wahrnehmung der Aufgaben sind rechtlich genau definiert.

    https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Aufgaben-und-Befugnisse/aufgaben-und-befugnisse_node.html;jsessionid=C5D65FC0F5588F36A51172513FA849DE.i

    Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
    https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Ahndung-Verfolgung-Ordnungswidrigkeiten-Straftaten/ahndung-verfolgung-ordnungswidrigkeiten-straftaten_node.html;jsessionid=C5D65FC

    Die rechtliche Stellung der Behörden der Zollverwaltung im Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren und damit ihre Befugnisse sind gesetzlich genau bestimmt.
    https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Ahndung-Verfolgung-Ordnungswidrigkeiten-Straftaten/ahndung-verfolgung-ordnungswidrigkeiten-straftaten_node.html;jsessionid=C5D65FC

    Zusammenarbeit
    https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Zusammenarbeit/zusammenarbeit_node.html;jsessionid=C5D65FC0F5588F36A51172513FA849DE.internet73

    Nationale und internationale Behörden und Stellen arbeiten zusammen. Auch die Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sind eingebunden.

    https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Zusammenarbeit/zusammenarbeit_node.html;jsessionid=C5D65FC0F5588F36A51172513FA849DE.internet73

    Ansprechperson
    https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Ansprechperson/ansprechperson_node.html;jsessionid=C5D65FC0F5588F36A51172513FA849DE.internet73

    Ansprechperson für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ist Ihr zuständiges Hauptzollamt.

    https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Ansprechperson/ansprechperson_node.html;jsessionid=C5D65FC0F5588F36A51172513FA849DE.internet73

    #Deutschland #Zoll #Schwarzarbeit #FKS

  • Betriebsprüfungen der Berliner Finanzverwaltung dämmen Steuerbetrug im Bargeldverkehr ein – Glücksspiel-, Taxi- und Gastronomiebranche im Fokus
    https://www.berlin.de/sen/finanzen/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.879079.php

    Pressemitteilung vom 27.12.2019

    Der Schwerpunkt der Berliner Finanzverwaltung bei den steuerlichen Überprüfungen lag 2019 auf der Glückspiel-, Taxi- und Gastronomiebranche. Bis zum 30. November dieses Jahres wurden knapp 50 Prozent der Aufsteller von Spielautomaten kontrolliert. Im Taxigewerbe sind bisher 6.776 Fahrzeuge überprüft worden. Im Gast-ronomiebereich wurden insgesamt 2.245 Betriebsprüfungen abgeschlossen – mit einem Mehrergebnis von rund 50,4 Mio. Euro.

    Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz: „Der Bargeldverkehr ist grundsätzlich anfällig für Steuerbetrug. Das belegen unsere systematischen Steuerprüfungen. Wir haben unsere Kontrollen daher intensiviert, insbesondere im Glückspiel-, Taxi- und Gastronomiegewerbe. Die Gleichmäßigkeit der Besteuerung hat für uns oberste Priorität. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Kassenpflicht manipulationssicherer und ein wesentlich bedeutenderer Beitrag zur Steuergerechtigkeit wäre.“

    Ein Kontrollschwerpunkt in diesem Jahr war das Glücksspiel. Der Finanzverwaltung sind 1.022 Aufsteller von Spielautomaten in Berlin bekannt. An 2.566 Standorten sind 9.771 Geldgewinnspielgeräte aufgestellt. An knapp 1.150 Standorten wurden mehr als 4.100 Geräte überprüft. Das sind rund 42 Prozent der erfassten Spielautomaten. Bei 57 Fällen wurde zu einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung übergegangen. Gegen 29 Unternehmer wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

    Bisher sind rund 479 Kassen-Nachschauen nach § 146b Abgabenordnung erfolgt. Nach Fallgruppen kategorisiert sind bereits 359. Dabei ergibt sich folgende Verteilung:

    Fallgruppen I und II: keine Beanstandungen bei 25 Fällen (7 %) bzw. geringfügige Beanstandungen bei 94 Fällen (26 %),
    Fallgruppe III: erhebliche Beanstandungen bei 206 Fällen (57 %),
    Fallgruppe IV: Straffall bei 34 Fällen (10 %).

    „Die Zahlen zeigen, dass es richtig ist, verstärkt Spielhallen und Spielautomaten in den Blick zu nehmen. Die Außenprüferinnen und Außerprüfer sind vor Ort präsent und stellen fest, ob die Geräte manipuliert oder die Buchführungen mangelhaft sind. Unser Ziel sind nicht möglichst viele Sonderprüfungen oder Betriebsprüfungen. Vielmehr disziplinieren wir die Branche, vorab auf gesetzeskonforme Geschäftsprozesse umzustellen“, so Dr. Kollatz.

    Auf Basis der ermittelten Daten wird nun festgelegt, ob beispielsweise noch eine anschließende Umsatzsteuer-Sonderprüfung oder Betriebsprüfung notwendig ist. Dieses mehrstufige Prüfverfahren ist äußerst aufwendig. Der Fokus lag in diesem Jahr zunächst auf der Datenerfassung. Parallel zur Überprüfung der restlichen Spielautomaten werden nun die ermittelten Daten für weitere Prüfmaßnahmen herangezogen. Belastbare Zahlen zum Mehrergebnis liegen vor, sobald die Umsatzsteuer-Sonderprüfungen oder Betriebsprüfungen abgeschlossen sein werden.

    Verstärkte Kontrollen auch im Taxigewerbe und in der Gastronomiebranche
    Seit Januar 2017 ist die Vergabe einer Taxikonzession an die Nutzung eines Fis-kaltaxameters geknüpft. Somit gelten strengere Anforderungen für die Aufbewah-rung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften. Gemeinsam mit den Berliner Finanz-ämtern hat die Senatsfinanzverwaltung seitdem die ordnungsgemäße Ausstattung der Taxen verstärkt kontrolliert.

    Unternehmen, die im Rahmen der ersten Kontrollen auffällig waren, wurden ein zweites Mal überprüft. Bisher gab es 5.279 Erstprüfungen und 1.497 Zweitprüfun-gen. Waren bei den Erstprüfungen mit 2.827 Fahrzeugen lediglich etwas mehr als die Hälfte ordnungsgemäß ausgestattet, sind es bei den Zweitprüfungen mit 1.186 Fahrzeugen bereits mehr als Dreiviertel gewesen. Bei 38 Unternehmen wurde bereits der Konzessionsentzug beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten angeregt. Gegen 16 Unternehmer wurden steuerliche Strafverfahren eingeleitet.

    Für die Kontrolle der Gastronomiebranche steht der Finanzverwaltung seit dem 1. Januar 2018 das rechtliche Instrument der Kassen-Nachschau zur Verfügung. Die gespeicherten Geldbewegungen der Kasse werden kontrolliert und die verzeichneten Einnahmen und Ausgaben auf Plausibilität geprüft. Gibt es keine elektronische Kasse, erfolgt ein sogenannter Kassensturz. Gemäß § 146b Abgabenordnung sind im Gastronomiesektor insgesamt 907 Nachschauen erfolgt. Diese liefern wichtige Erkenntnisse für die anschließende Betriebsprüfung. Zu Gastronomiebetrieben zählen neben Gaststätten und Restaurants auch Imbissstuben, Cafés, Eissalons, Caterer oder Schankwirtschaften. 2.245 Betriebsprüfungen nach § 193 Abgabenordnung sind bereits erfolgt. Davon wurden 1.861 bereits ausgewertet. Das Mehrergebnis beträgt rund 50,4 Mio. Euro.
    „Das ist außerordentlich hoch. Allein aus den zehn Fällen mit dem höchsten Mehrergebnis resultierten 2019 rund 5,5 Mio. Euro. Umso wichtiger ist es, konsequent gegen Steuerhinterziehung und -vermeidung vorzugehen und dafür Sorge zu tragen, dass der Anteil auffälliger Gastronomiebetriebe langfristig sinkt“, so Dr. Kollatz.

    In 84 Fällen hat die Senatsverwaltung für Finanzen bereits Strafbeziehungsweise Bußgeldverfahren eingeleitet.

    Die Außenprüfungsdienste der Berliner Steuerverwaltung werden auch 2020 verstärkt Branchen kontrollieren, in denen vorzugsweise mit Bargeld bezahlt wird.

    Pressestelle

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    Pressesprecher

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    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    Christina von Gratkowski
    Online-Kommunikation

    Julia Schabos

    #Berlin #Verwaltung #Schwarzarbeit

  • Ranghoher Beamter des Zolls: „Berlin ist das Eldorado der Schwarzarbeit“
    https://prod.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/arbeitsmarkt-inflation-ein-ranghoher-beamter-des-zoll-berlin-i

    30.9.2022 von Jochen Knoblach - Bevor wir den Mann treffen konnten, der hier Adam Sikora genannt wird, mussten wir ihm Anonymität zusichern. Sein Name sollte geändert werden, Fotos von ihm oder seinem Auto durften nirgendwo erscheinen. Auch das Kennzeichen war tabu. Nun sitzen wir neben ihm in seinem Wagen mitten in Berlin, während er aus der Distanz das Geschehen vor einem komplett eingerüsteten Wohnhaus schräg gegenüber beobachtet.

    Sikora trägt Jeans und eine dunkle Outdoor-Jacke. In der rechten Hand hält er eine Lumix-Kamera mit Zoom-Objektiv. „60-fache Vergrößerung“, sagt er. Im Radio läuft leise der Berliner Rundfunk, der Motor von Sikoras Auto läuft auch. „Wenn die mich entdecken“, sagt er und nickt dabei mit dem Kopf in Richtung Baustelle, „dann sind Probleme mit dem Starter das Letzte, was ich brauche.“

    Der Mann weiß, dass er selten willkommen ist. Immerhin können Leute seinetwegen ihren Job verlieren, müssen bis zu sechsstellige Strafen zahlen oder vielleicht sogar in den Knast. „Für die bin ich der Feind“, sagt Sikora. Bislang sei es aber immer gut ausgegangen. Auch bei einer Verfolgungsjagd, die er sich mit aufgebrachten Bauarbeitern lieferte, sei er davongekommen. Abgehängt habe er sie, erzählt er. Detektiv-Alltag.

    Wenngleich Adam Sikora tatsächlich nicht viel läuft, sondern meist im Auto sitzt, bezeichnet er sich selbst als Baustellen-Läufer. Und so wird seine Tätigkeit auch beim Regionalverband der Fachgemeinschaft Bau benannt, bei der er angestellt ist. Sikora ist deutschlandweit der Einzige seiner Art. Er soll Schwarzarbeit auf Berliner Baustellen aufdecken, auf denen nach Angaben seines Arbeitgebers jeder zweite Euro schwarz erwirtschaftet wird. Ein Milliardenbetrag, für den weder Lohnsteuern noch Sozialabgaben gezahlt werden. Teilweise, so heißt es bei der FG Bau, existierten mafiöse Strukturen.

    Sikora hat selbst die Hälfte seines Arbeitslebens auf Baustellen verbracht. Er ist gelernter Bautechniker, kam mit Mitte zwanzig als Monteur aus Polen in die DDR und blieb. Meist arbeitete er als Polier auf den Baustellen, war also der Meister vor Ort. „Ich kenne alle Tricks des Geschäfts, auch die ganz miesen“, sagt er. In den Neunzigern wurde er als kleiner Subunternehmer von einem Auftraggeber um 25.000 Mark betrogen. „Der ist einfach davongekommen, und ich habe das Geld nie bekommen“, sagt Sikora.

    Während wir mit ihm durch die Straßen Schönebergs fahren, in denen etliche Häuser saniert werden, sagt Sikora immer wieder, dass er auch diese Baustelle schon gemeldet hätte. Um Hinweise auf Schwarzarbeit zu finden, genügt für ihn oft ein kurzer Blick. Es sind fehlende Bauschilder, Transporter ohne Firmennamen oder Bauleute in Turnschuhen, die ihn aufmerksam werden lassen. Aber auch Arbeiter mit ladenneuen Helmen und Jacken können für ihn verdächtig sein. Er sagt, dass er Schwarzarbeiter am Verhalten erkennen kann. „Ich sehe ihnen das schlechte Gewissen an.“

    Ein Zehntel des BIP entsteht vorbei an Steuern und Sozialabgaben

    Und selbst hinter korrekten Bauschildern entdeckt Sikora mitunter noch die Schatten. Einmal hatte er den Namen einer Firma auf den Schildern von drei Wohnungsbaustellen als ausführendes Bauunternehmen entdeckt und bei der Abfrage erfahren, dass die Firma insgesamt nur fünf Mitarbeiter gemeldet hatte. Dann steigt er tiefer ein. Er beobachtet, macht Fotos, dokumentiert und meldet verdächtige Baustellen an den Zoll, der diese dann nach Prüfung und Kapazität kontrolliert. In vielen Fällen werde der Zoll nach den Hinweisen des Bauprofis fündig, heißt es bei der FG Bau.

    Dass sich Schwarzarbeit in diesem Land überhaupt so gut verstecken kann, ist allerdings durchaus erstaunlich. Denn sie ist alles andere als selten. Experten taxieren ihr Volumen in Deutschland auf jährlich etwa 340 Milliarden Euro. Damit wird etwa ein Zehntel des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der größten Volkswirtschaft Europas vorbei an Steuern und Sozialabgaben generiert. Für das vergangene Jahr bezifferte der Zoll den bundesweiten Schaden durch Schwarzarbeit auf 790 Millionen Euro. Doch damit werden nur die aufgedeckten Fälle beziffert. Ein Bruchteil, dem eine sehr hohe Dunkelziffer gegenübersteht. Und die Schwarzarbeit nimmt zu.
    Schattenwirtschaft wächst doppelt so schnell wie die Realwirtschaft

    Arbeitsmarktforscher der Universität Tübingen rechnen fest damit, dass die hohen Teuerungsraten bei gleichzeitig schwacher Konjunktur die Schwarzarbeit in Deutschland anheizen werden. Firmen werden versuchen, sich durch kriminell gedrückte Personalkosten Vorteile im verzerrten Wettbewerb zu verschaffen. Darüber hinaus befeuert der Fachkräftemangel die illegale Arbeit, weil halbwegs attraktive Löhne nur schwarz gezahlt werden können, wenn das Geschäftsmodell der Firmen ohnehin nur durch kriminelle Energie Tragfähigkeit erlangt.

    Allein für dieses Jahr erwarten die Tübinger Arbeitsmarktforscher einen Anstieg der Schattenwirtschaft um einen zweistelligen Milliardenbetrag. Das wäre eine Zunahme um mindestens drei Prozent, während für die Realwirtschaft ein Wachstum um höchstens 1,8 Prozent erwartet wird. Die deutsche Schattenwirtschaft wird also doppelt so schnell wachsen.

    In Berlin wird der Kampf gegen Schwarzarbeit in einem alten Tempelhofer Fabrikgebäude zwischen Ullsteinstraße und Teltowkanal koordiniert. Dort hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, kurz FKS, ihren Sitz. Eine Division des Zolls mit 300 Mitarbeitern, die in dieser Stadt Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Verstöße gegen Mindestlohnzahlung aufdecken und beweisen sollen. 300 Kontrolleure für eine Stadt mit nahezu 200.000 Unternehmen und gut zwei Millionen Erwerbstätigen. Sogar die BVG kontrolliert ihre Busse und Bahnen besser, hat 170 Kontrolleure für 3200 Fahrzeuge im Einsatz.

    In einem Konferenzraum im Erdgeschoss des Hauses sitzen wir Axel Oswenda gegenüber. Als FKS-Sachgebietsleiter ist er Berlins zweithöchster Jäger der Schwarzarbeit. Als wir ihn fragen, was er von der vorausgesagten Zunahme der Schwarzarbeit hält, bleibt Oswenda einsilbig. „Kann sein“, sagt er und lässt deutlich erkennen, dass er nicht allzu viel hält von Prognosen, die in Instituten von Universitäten aufgestellt werden. Er weiß, was hier los ist. Was soll hier noch zunehmen? „Berlin ist das Eldorado der Schwarzarbeit.“

    Oswenda, 55 Jahre alt, kennt die Stadt und ihre Schattenwelt besser als die meisten Berliner. Der gebürtige Neuköllner arbeitet seit fast zwei Jahrzehnten bei der FKS und hat selbst schon etliche Kneipen, Hotels, Baustellen und Kurierdienste kontrolliert. Einige Restaurants, so erzählt er, habe er privat nie wieder besucht, weil er dort bei Razzien in die Küche schauen konnte. Verdächtig sei jede Branche, in der keine besondere Qualifikation erforderlich ist, sagt der FSK-Mann. Berlin, die Stadt der Anonymität und tausend Möglichkeiten.

    Dort versteckt sie sich und kann oft nur durch einen Tipp entdeckt werden. „Die beste Quelle ist immer noch die verlassene Ehefrau“, sagt Oswenda. Tatsächlich gehen bei der Berliner Zoll-Behörde jährlich mehr als 10.000 anonyme Hinweise auf Schwarzarbeit ein. Meist sind es Konkurrenzunternehmen, die sich gegen den unlauteren Wettbewerber wehren wollen, ehemalige Mitarbeiter oder Ex-Partner. „Rache ist ein starkes Motiv.“

    Ansonsten beginnt die Ermittlungsarbeit am Schreibtisch. Beispielsweise wird geprüft, ob die Zahl der für ein Lokal gemeldeten Angestellten zu den Öffnungszeiten passt. Wenn nicht, schaut sich ein Beamter das Lokal zunächst allein an. Gegebenenfalls rückt ein FKS-Kommando zu einer Razzia an. 2020 wurden in der Stadt rund 1800 Firmen überprüft, wobei der Schwerpunkt auf der Bekämpfung organisierter Formen der Schwarzarbeit liege. Im Ergebnis wurden knapp 5000 Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit eingeleitet und am Ende Bußgelder über insgesamt 1,2 Millionen Euro verhängt, während eine Schadenssumme von 63 Millionen Euro ermittelt wurde.

    Dabei läuft das Geschäft immer gleich. Wer schwarz arbeitet, ist entweder per Vertrag für wenige Stunden angestellt oder in keiner Personalkartei gelistet. Bezahlt wird in jedem Fall cash. In der Gastronomie kommt das Geld dafür mit jeder Rechnung in die Kasse, die auf dem „Brauerei-Block“ präsentiert wird, wie Oswenda es nennt. So werden Umsätze generiert, die nicht durch die Bücher laufen.

    Hartz IV kassieren und für cash arbeiten: Komplizenhafte Abhängigkeit

    Basiert das Schwarzarbeitsverhältnis zudem auf komplizenhafter Abhängigkeit, kann das Geld nahezu spurlos seinen Lauf nehmen. Etwa dann, wenn die Beschäftigten eigentlich Hartz IV beziehen. Eine „unheilige Symbiose“, sagt Oswenda, da in dieser Konstellation Arbeitnehmer wie Arbeitgeber eine Straftat begehen. Die Folge sei eine Allianz des Schweigens. „Eine recht sichere Sache“, sagt Oswenda, der täglich erfährt, dass Schwarzarbeit nach wie vor, wenn nicht zunehmend, als Kavaliersdelikt verstanden wird. „Am Ende wundern sie sich, dass sie nach 40 Jahren Arbeit nur ein paar Hundert Euro Rente bekommen.“

    Auf dem Bau in Berlin ist alles noch etwas größer. Natürlich gibt es noch immer den Bauarbeiterstrich in Moabit, wo die Tagelöhner vor einem Bäcker auf Auftraggeber warten. Und es gibt die Handwerker, die morgens in Baumärkten einkaufen, um ohne Rechnung Bäder zu fliesen oder Fassaden auszubessern. Aber sie sind gewissermaßen nur die Ladendiebe unter den Schwarzarbeitern. Die Zeiten, in denen Leute von der Baustelle rannten, wenn Zollbeamte zu einer Razzia vorfuhren, seien längst vorbei, sagt Christoph Bock, Referatsleiter Hochbau bei der Fachgemeinschaft Bau in Berlin. Tatsächlich sei auf den Baustellen kaum einer ohne gültigen Arbeitsvertrag, sondern regulär angestellt.

    Was sich hinter den Verträgen verbirgt, ist bei der Sozialkasse des Berliner Baugewerbes zu erfahren. Denn dort melden die Unternehmen ihre Beschäftigten. Demnach arbeitet auf den Tausenden Baustellen dieser Stadt etwa jeder Dritte in Teilzeit. Außerdem sind fast drei Viertel der Beschäftigten für Helfertätigkeiten angestellt. „Das ist lächerlich“, sagt Bock. Teilzeit gebe es auf dem Bau so gut wie gar nicht und Helfertätigkeiten machten allerhöchstens 20 Prozent aus.

    Der Trick dahinter: Die Leute sind in der Regel mit einem ordentlichen Vertrag als Hilfsarbeiter für ein paar Stunden angestellt. Tatsächlich arbeiten sie täglich acht bis zehn Stunden und bekommen den Lohn dafür bar ausgezahlt – an der Steuer und an Sozialabgaben vorbei. Bock nennt das, was auf den Baustellen in der Republik läuft, die organisierte Form der Schwarzarbeit. Und die reicht bis hinein in die Bargeldbeschaffung.

    Tatsächlich haben dafür Bauunternehmen und sogenannte Scheinrechnungsfirmen ein engmaschiges Netzwerk geknüpft. Um an Bargeld zu gelangen, vergibt ein Unternehmen einen Auftrag an eine Firma, die dafür eine Rechnung stellt. Diese wird dann von dem Bauunternehmer per Überweisung bezahlt. So weit, so legal. Doch Auftrag und Rechnung gibt es nur zum Schein und so zahlt die Scheinrechnungsfirma den überwiesenen Betrag abzüglich einer Provision von vielleicht zehn Prozent in bar an den Bauunternehmer zurück. Mit dieser gefälschten Rechnung kann dieser bei Kontrollen behaupten, die Arbeit hätten nicht seine Angestellten gemacht, sondern ein Subunternehmer. Mit dem Bargeld bezahlt er seine Arbeiter.

    Über die Wirkprinzipien wird erstaunlich offen gesprochen. Es sei „kein Geheimnis“, dass das so funktioniere. Aber gibt es nicht auch hier anonyme Anzeigen von ehrlichen Firmen, die im Preiskampf um Aufträge nicht mithalten können, wenn die Personalkosten etwa die Hälfte der Kosten ausmachen? „Wenig“, sagt Bock und erklärt es damit, dass niemand einen anderen anschwärzen wolle.

    Der Baustellen-Läufer Adam Sikora sieht noch einen anderen Grund. „Man kennt sich und man braucht sich“, sagt er. Und glaubt auch nicht, dass nur auf etwa jeder zweiten Berliner Baustelle schwarz gearbeitet wird. „Das sind locker 80 Prozent.“

    #Berlin #Schwarzarbeit

  • 23.02.2021: Kein »Freibrief für Uber« (Tageszeitung junge Welt)
    https://www.jungewelt.de/artikel/397077.neoliberale-attacke-kein-freibrief-f%C3%BCr-uber.html

    Und noch so ein Artikel, der den Verlautbarungen verschiedener Kapitalfraktionen und der in ihrem Auftrag tätigen Bundesanstalt für Arbeit aufsitzt. Die hat festgestellt, dass im Jahr 2019 „90 Prozent aller vollzeitbeschäftigten Taxifahrerinnen und -fahrer ein Entgelt unterhalb der Niedriglohnschwelle“ verdienten.

    Die Wirklichkeit ist viel brutaler

    Was BA und Artikel nicht verraten ist die Tatsache, dass zumindest in Berlin 99 Prozent aller „vollzeitbeschäftigten Taxifahrerinnen“ nur einen Bruchteil des gesetzlich festgelegten stündlichen Mindestlohns erhalten. Am Ende des Jahres 2019 lag der tatsächlich im Taxi zu erzielende Stundenlohn noch bei etwa der Hälfte des MIndestlohns, um im darauf folgenden Coronajahr auf zeitweise einen Euro pro Stunde zu sinken.

    #Schwarzarbeit und #Dunkeldaten

    Wie die Mietwagenanbieter ihre Fahrern und Fahrerinnen entlohnen wird erst garnicht erwähnt, weil es darüber keine belastbaren Zahlen gibt. Diese Angestellten sind eine bundesweit zehntausende umfassende Randgruppe, für die sich niemand interessiert. Sie sind Flüchtlinge, Zuwanderer und ganz Arme, deren Führerschein ihr einziges Kapital auf dem Arbeitsmarkt ist. Viele von ihnen werden dazu angeleitet, ein Gewerbe als „selbständiger Chauffeur“ anzumelden. Damit wird ihr Arbeitgeber vollkommen von der Zahlung von Sozialbgaben „entlastet“. Es werden für diese Scheinselbständigen nicht einmal die bei Minijobs obligatorischen dreissig Prozent des Lohns an die Knappschaftskasse abgeführt. Für Selbständige gilt auch kein Mindestlohn- oder Arbeitszeitgesetz.

    Worum es wirklich geht

    Die meisten Fahrerinnen und Fahrer von Mietwagen zur Personenbeförderung sind vor kurzer Zeit aus Ländern ohne wirksame Sozialgesetzgebung eingewandert und aus diesem Grund auch in Deutschland leichte Beute für Ausbeuter, die ihnen elementare Rechte vorenthalten. Im Endergebnis schaden sie in ihrer Schwäche durch ihre Kurzsichtigkiet und Unkenntnis der deutschen Arbeitsgesetzgebung nicht nur sich selber, sondern agieren als Werkzeuge ihrer Bosse beim Niederreissen der letzten Schutzvorkehrungen im Taxigewerbe. Über die katastrophalen Auswirkungen dieser Entwicklung für die ganze Gesellschaft wird bisher nicht gesprochen.

    Rauchbomben und Nebelkerzen

    Die Diskussion um Rückkehrpflicht und Karenzzeiten ist eine Scheindiskussion. Sie dient der Verteidigung der Pfründe einer extrem aubeuterischen Fraktion der hiesigen Kapitalisten egal welchen Geschlechts, die ihre Felle davonschwimmen sieht, weil ihre Mitglieder unerwartet der Konkurrenz durch stärkere, besser organisierte und noch skrupellosere Konkurrenten ausgesetzt sind.

    Für Fahrerinnen und Fahrer ist es beinahe egal, ob sie in Autos mit oder ohne Dachzeichen unterwegs sind. Entscheidend für sie ist ein effektiv ausgezahlter armutsfester Lohn. Die Duchsetzung des Mindestlohns in Taxis und Mietwagen mit Fahrern wäre ein erster Schritt in diese Richtung. Machbar wäre das mit geringen Aufwand.

    Eine Lösung für den Gordischen Knoten

    Ein probates Werkzeug für unbestechliche und einfach zu machende Arbeitszeiterfassung stellen die in Carsharing-Fahrzeugen genutzten Systeme dar. Sie sind eine leicht für Taxis und Mietwagen anzupassende Lösung. Die so ausgestatteten Autos können nicht bewegt werden, ohne dass die Zentrale, bei Taxis und Mietwagen wären das Aufsichtsbehörde und Betrieb, genau erfährt, wer das Fahrzeug in jedem Augenblick benutzt und wo es sich gerade befindet. Wie Erfassung und Übermittlung von Daten aus dem Auto manipulationsgeschützt erfolgen kann, zeigt die INSIKA-Implementation im Taxi.

    Digitalisierung im Interesse der Arbeitenden

    Die Zeiterfassung und Nutzungsabrechnung für Kurzzeit-Mietwagen alias „Car Sharing“ entspricht technisch betrachtet genau der Arbeitszeiterfassung, die vom Europäischen Gerichtshof gefordert wird und in Taxis und Mietagen fehlt. Das System müsste noch geeicht und gegen Manipulationsversuche gehärtet werden. Gesetzlich oder per Verordnung für alle Mietwagen und Taxis vorgeschrieben würde sie der Konkurrenz per Lohndumping unmittelbar ein Ende bereiten. Die von Vielen immer wieder geforderte „faire Konkurrenzsituation“ würde sich als Nebeneffekt wie von selbst einstellen.

    Siebene auf einen Streich! ...

    ... sagte sich das tapfere Schneiderlein, und klopfte sich zufrieden auf den Bauch.

    23.02.2021, von Ralf Wurzbacher - Branche wehrt sich gegen Liberalisierung des Fahrdienstmarktes. Londoner Supreme Court verurteilt Dumpingmethoden des US-Anbieters

    Die geplante (Neo-)Liberalisierung des Taxi- und Fahrdienstmarktes war am Montag Thema einer Expertenanhörung im Bundestag. Zur Debatte stand der von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) im November eingebrachte Entwurf für ein Gesetz »zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts«, das sich derzeit in der parlamentarischen Beratung befindet. Im Kern geht es dabei um Erleichterungen beim Einstieg neuer, vornehmlich App-basierter Angebote von Fahrdienstleistern wie Uber, Door-2-Door oder Clever Shuttle, die ihre Leistungen bislang nur befristet auf Basis einer Experimentierklausel offerieren dürfen. Mit der vorgesehenen Novelle will die Bundesregierung einen verbindlichen Rechtsrahmen für die Vielzahl unterschiedlicher Anbieter schaffen. Wirklich zufrieden mit den Plänen ist indes keiner der Akteure.

    Taxis vor dem Aus

    Durch das Vorhaben in seiner Existenz bedroht sieht sich bekanntlich das Taxigewerbe. Erst am Freitag waren wieder Hunderte Fahrer in der Hauptstadt in einem Autokorso vom Brandenburger Tor vor das Konrad-Adenauer-Haus am Berliner Tiergarten gezogen, um gegen einen »Freibrief für Uber« zu protestieren und »faire Regeln für alle« anzumahnen. Im Zentrum der Kritik, etwa des Bundesverbands Taxi und Mietwagen (BVTM), stehen Änderungen im Hinblick auf die sogenannte Rückkehrpflicht von Mietwagen. Bis dato müssen diese, anders als Taxen, nach jeder Fahrt an ihrem jeweiligen Firmensitz Station machen, um erst dann wieder neue Aufträge auszuführen. Zwar soll die Bestimmung vom Grundsatz her Bestand haben, allerdings sieht Scheuers Gesetzesvorlage diverse Ausnahmen zur Umgehung der Vorgaben vor.

    Außerdem forderte der gestern im Verkehrsausschuss angehörte BVTM-Vizepräsident Herwig Kollar eine Vorbestellfrist für Mietwagen von mindestens einer halben Stunde. Damit behielten die Kommunen ein »wichtiges Instrument zum Erhalt der Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes« in der Hand, sofern sie feststellen, »dass sie – wie in mehreren Großstädten schon zu beobachten ist – von der Plattformökonomie überrannt werden«. Nicht weit genug gehen die Pläne dem Chef von Uber Deutschland Christoph Weigler. Unter anderem stört er sich an der avisierten Einführung von Mindestbeförderungsentgelten »zur Unterbindung des Anbietens von Leistungen zu nicht marktgerechten Preisen«. Damit werde ignoriert, »dass diese bereits durch das Verbot von unlauterem Wettbewerb ausgeschlossen sind«, erklärte er im Bundestag.

    Nur was bringt ein Verbot, das offenbar systematisch umgangen wird. Nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) von 2019 verdienten seinerzeit 90 Prozent aller vollzeitbeschäftigten Taxifahrerinnen und -fahrer ein Entgelt unterhalb der Niedriglohnschwelle (jW berichtete am 8.6.2019). Dies ist auch dem Vormarsch von Chauffeur- und Poolingdiensten wie Berlkönig oder Moia geschuldet, die die Preise durch Missachtung von Tarif- und Sozialstandards für ihre Fahrer nach unten treiben. Entsprechend bescheinigte auch Kollar vom Taxiverband Scheuers Vorlage, ein »System organisierter Verantwortungslosigkeit zu Lasten von Verbrauchern und Fahrern« zu installieren. Es werde versäumt, »den Kommunen eine angemessene Vielzahl effektiver Instrumente gegen Dumpingverkehre an die Hand zu geben«, monierte er.

    Konzern muss zahlen

    Ein in dieser Hinsicht wegweisendes Urteil fällte am vergangenen Freitag der Oberste Gerichtshof in Großbritannien. Nach vierjährigem Rechtsstreit stellt er fest, dass der US-Marktriese Uber seine in Mietwagen verkehrenden Fahrer als reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und nicht wie Unternehmer oder Selbständige zu behandeln habe. Lord George Leggatt, einer der Höchstrichter am Supreme Court, erklärte das einstimmig ergangene Urteil: »Die Fahrer sind einer Position der Unterordnung und Abhängigkeit von Uber, so dass sie wenig oder gar keine Möglichkeit haben, ihre wirtschaftliche Position durch berufliche oder unternehmerische Fähigkeiten zu verbessern.«

    Geklagt hatten 35 Uber-Chauffeure, die nun mit Entschädigungen von bis zu 12.000 Pfund (ca. 13.870 Euro) rechnen können. Ferner könnten auf den US-Konzern erhebliche Steuernachforderungen zukommen. Derzeit sollen weitere 15.000 Betroffene eine Massenklage gegen Uber vorbereiten. Dessen Aktienkurs gab prompt deutlich nach.

    #Taxi #Uber

  • § 2a SchwarzArbG - Einzelnorm
    https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__2a.html
    Die Taxi-und MIetwagenbranche wird im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbGg) ausdrücklich erwähnt.

    (1) Bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen sind die in folgenden Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen tätigen Personen verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen:
    1.
    im Baugewerbe,
    2.
    im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,
    3.
    im Personenbeförderungsgewerbe,
    4.
    im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe,
    5.
    im Schaustellergewerbe,
    6.
    bei Unternehmen der Forstwirtschaft,
    7.
    im Gebäudereinigungsgewerbe,
    8.
    bei Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen,
    9.
    in der Fleischwirtschaft,
    10.
    im Prostitutionsgewerbe,
    11.
    im Wach- und Sicherheitsgewerbe.

    #Schwarzarbeit #Recht

  • Trabantenstädte: „Das Geld reicht nicht“ | Telepolis
    https://www.heise.de/tp/features/Trabantenstaedte-Das-Geld-reicht-nicht-4705433.html

    In den Berliner Taxibetrieben und vor allem bei den weitghend unkontrollierbaren Mietwagenanbietern findet regelmäßig Schwarzarbeit statt. Die Folgen der COVID-19 / #Corona #Epidemie sind für die Betroffenen dramatisch. Ihre Einkünfte versiegen vollständig und werden durch kein Hilfsprogramm aufgefangen.

    Entwickelt sich auch in Berlin eine explosive soziale Notlage?

    Die Schlange vor der Essensausgabe in Clichy-sous-Bois sei am Mittwochvormittag vergangener Woche um 11 Uhr bereits 300 Meter lang gewesen. Es war die dritte Essensausgabe der Stiftung Abbé Pierre innerhalb von acht Tagen. Am ersten Tag kamen 190 Personen, am zweiten 490 und am dritten 750, berichtet die Reporterin von Le Monde.
    ...
    „Die Ausgangsbeschränkungen haben die Lage in den benachteiligten Wohngegenden beträchtlich erschwert.“ So lautet auch der Titel eines Aufrufs, der am selben Tag wie die Reportage erschienen ist. Darin warnen „Präventionsspezialisten“ aus dem sozialen Bereich davor, dass dem Staat und den Medien in ein paar Wochen „etwas um die Ohren fliegen könnte“, das sie bislang mit großer Gleichgültigkeit behandeln.
    ...
    Die Welt der „Quartiers populaires“ (Unterklassen-Wohnviertel) kommt kaum in der größeren französischen Medienöffentlichkeit vor. Sie wird zur Seite geschoben wie vor den Gelbwesten-Protesten die Welt der schlecht verdienenden Angestellten und Freiberufler aus der Peripherie.
    ...
    „Das Geld reicht nicht“, ist ein Kernsatz in der Le Monde-Reportage, wo ein paar Stimmen aus unterschiedlichen Quartiers populaires gesammelt werden. 150 Euro mehr im Monat plus 100 Euro pro Kind hat Macron in seiner Fernsehansprache am 13.März als außergewöhnliche Hilfe für Familien in finanziell-ärmlichen Verhältnissen versprochen.

    Doch sind diese Hilfen an administrative Bedingungen geknüpft, die viele Familien nicht erfüllen, so eine weitere Quintessenz aus Berichten zur Lage der Quartiers populaires zu Zeiten der Corona-Epidemie. Die Arbeitslosigkeit, ohnehin schon überdurchschnittlich hoch vor Ausbruch der Epidemie, hat sich durch die Schließung der Gastronomie, der Hotels und anderer Dienstleistungsbetriebe in einem Maße verschärft, für das es noch gar keine Zahlen gibt. Aber dass die Lage katastrophal ist, daran gibt es keinen Zweifel.

    Auf Ersparnisse dürften die wenigsten zurückgreifen können. Arbeiten im „informellen Bereich“, Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit, sicherten bis zum Corona-Stopp das Überleben, tauchen aber in offiziellen Statistiken nicht auf.
    ...
    „Kontakt zu 40 Prozent der Schüler verloren“
    ...
    Die Schulpflicht hat auch dafür gesorgt, dass die Eltern wissen, wo sich die Kinder aufhalten. Das sei unter den gegenwärtigen Bedingungen anders. Eine Lehrerin aus dem Norden Paris wird damit zitiert, dass sie den Kontakt zu 40 Prozent ihrer Schüler verloren hat. Mit der Schließung der Schulen entfällt auch das Kantinenessen für die Schüler.

    #Berlin #Clichy_sous_Bois #covid-19 #Armut #Schwarzarbeit

  • Nutzung von sog. Fiskaltaxameter ist Voraussetzung für Taxenkonzessionierung - Berlin.de
    https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/aktuelles/artikel.598191.php

    Hier der Downloadlink für das offizielle Dokument zur EInführung des Fiskaltaxameters in Berlin.

    Informationsschreiben Fiskaltaxameter Juni 2017
    PDF-Dokument (347.8 kB) - Stand: 08.06.2017
    Dokument: LABO

    https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/personenbefoerderung/informationsschreiben_fiskaltaxameter_juni-2017.pdf

    #Taxi #Berlin #Verwaltung #Steuern #Schwarzarbeit

  • Es geht um Sozialbetrug: Staatsanwalt ermittelt gegen Taxi-Unternehmen - Hannover - Bild.de
    https://www.bild.de/regional/hannover/hannover-aktuell/es-geht-um-sozialbetrug-steuerhinterziehung-fahrzeug-manipulation-staatsanwalt-


    Den Fahrern zahlt man nicht einmal den Mindestlohn und stapelt dafür lieber die Scheine zu Hause. So lieben wir unsere Taxiunternehmer. Das ist nicht schlimmer als die Steuervermeidung und Job-Zuhälterei von Uber, nur unmittelbarer. Uber macht dich mit seinen Anwälten fertig, bei der Taxi-Mafia fließt Blut. Hauptsache der Profit stimmt.

    In der Privatwohnung eines Unternehmers entdeckten die Beamten 150 000 Euro in bar, beschlagnahmten das mutmaßliche Schwarzgeld.

    #Taxi #Hannover #Polizei #Schwarzarbeit

  • Razzia gegen Schwarzarbeit in Berlin: Verdacht auf Menschenhandel in der Baubranche | Berliner Zeitung
    https://www.berliner-zeitung.de/berlin/polizei/grossrazzia-in-berlin-baubranche-ist-besonders-anfaellig-fuer-mensc

    Von Philippe Debionne, Jochen Knoblach - 21.08.19 - Es ist die wohl dunkelste Seite der wachsenden Stadt und des Berliner Baubooms: Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern im Baugewerbe. Darum ging es am frühen Mittwochmorgen, als Hunderte Einsatzkräfte zu einer der größten Razzien der letzten Jahre in Berlin ausrückten. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft durchsuchten rund 1900 Beamte von Hauptzollamt und Bundespolizei über 100 Wohn- und Geschäftsadressen im Berliner Stadtgebiet. Auch in Brandenburg, Dessau und Halle schlugen die Fahnder im Auftrag der Berliner Staatsanwaltschaft zu.

    Dabei ginge es um den „Verdacht des Menschenhandels zur Arbeitsausbeutung sowie bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern im Baugewerbe“, hieß es weiter. Aus Ermittlerkreisen war zu erfahren, dass die Razzia seit mehreren Wochen vorbereitet worden sei. Ob es Festnahmen gab, war zunächst nicht bekannt. Den Angaben zufolge ging es in erster Linie darum, Beweismittel zu sichern.

    Im vergangenen Jahr waren die Fahnder des Berliner Hauptzollamts wegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung rund 1600 Mal im Einsatz, etwa 100 Mal öfter als 2017. Insgesamt wurden im Jahr 2018 dabei 4100 Ermittlungsverfahren eingeleitet, zudem Buß- und Verwarnungsgelder in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro verhängt. Die Schadenssumme lag 2018 bei 88,6 Millionen Euro. Außerdem, so heißt es beim Zoll, würde „Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung dauerhaft legale Arbeitsplätze“ vernichten und damit die Arbeitslosigkeit erhöhen.

    Vom Branchenverband wurde die Aktion gegen Schwarzarbeit gestern begrüßt. Schwarzarbeit sei das Krebsgeschwür der Bauwirtschaft, sagte Manja Schreiner, Hauptgeschäftsführerin der Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg. Sie setze „seriös agierende und gesellschaftlich verantwortungsvolle Unternehmen, die Arbeitnehmern faire Löhne zahlen, Ausbildungsplätze schaffen und ihre Steuern leisten, unter enormen wirtschaftlichen Druck“.
    Im Mittelpunkt der Razzia stand das Einschleusen von Arbeitskräften aus dem Ausland

    Tatsächlich gilt Schwarzarbeit insbesondere in der Baubranche als so lukrativ wie das Drogengeschäft. Allerdings sei das Risiko, entdeckt zu werden, weit geringer. „Es gibt in Deutschland so gut wie keine große Baustelle, auf der keine Schwarzarbeit stattfindet“, sagt Ruprecht Hammerschmidt von der Industriegewerkschaft Bau.

    Dort wie auch auf Arbeitgeberseite werden seit Jahren mehr Kontrolleure gefordert, doch getan hat sich kaum etwas. Dafür gibt es immer mehr zu kontrollieren. Hinzu kommt, dass die Branche in der Tat schwer zu überprüfen ist. Schließlich geht es dort um Unternehmen, die ständig unterwegs oder an mehreren Orten im Einsatz sind. Zudem gilt etwa Teilzeitarbeit im Baugewerbe als erprobte Verschleierungsmaßnahme, da man quasi zu jeder Tageszeit behaupten kann, dass ein Beschäftigter gerade in der vereinbarten Arbeitszeit angetroffen wird. Dabei ist Teilzeitbeschäftigung im Baugeschäft tatsächlich wenig praktikabel und in Zeiten von Bauboom und Fachkräftemangel schwer nachvollziehbar. Dennoch liegt die Teilzeitquote in Berliner Baubetrieben bei 20 Prozent, wie gerade erst das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in ihrem aktuellen Betriebspanel beschreibt.

    Bei der Razzia am Mittwoch stand allerdings das organisierte Einschleusen von Arbeitskräften aus dem Ausland im Mittelpunkt. Denn vor allem die hiesige Baubranche ist seit langem ein beliebter Arbeitsort in Europa. Etwa jeder zweite hier tätige EU-Bürger aus dem Ausland arbeitet im Baugeschäft. Wer hier illegal beschäftigt ist und etwa zur Scheinselbstständigkeit gezwungen wird, müsse teils unter „sklavereiähnlichen Bedingungen“ arbeiten, heißt es beim Verein Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. Häufig gebe es zudem „unverhältnismäßige Abzüge für Vermittlung, Unterkunft, Verpflegung“. Laut Gewerkschaftsangaben sei es keine Seltenheit, dass statt des tariflichen Baumindeststundenlohns von 12,20 Euro nur fünf Euro gezahlt werden. Wenn überhaupt.
    Schwarzarbeiter werden oft Opfer von mafiösen Strukturen

    Immer wieder komme es auch vor, dass die aus dem Ausland eingeschleusten Arbeitskräfte „unverhältnismäßig lange arbeiten müssten“, weiß man beim Koordinierungskreis gegen Menschenhandel. Teils auch „unter gefährlichen Bedingungen“, weil Arbeitsschutzstandards nicht eingehalten würden.

    Aufgrund ihrer Unkenntnis über Arbeitsrechte und Beratungsmöglichkeiten in Deutschland aber auch aufgrund von „Drohungen, Zwang, Druck oder Gewalt“ durch die Arbeitgeber sei es für die Betroffenen schwierig , der Situation zu entkommen. „Da haben sich mafiöse Strukturen entwickelt“, sagt Nikolaus Landgraf, Regionalchef der IG Bau in Berlin und Brandenburg. „Um diesen Sumpf trockenzulegen, müssten die Baustellen laufend kontrolliert werden“, so der Gewerkschafter.
    Zoll soll zukünftig mit „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ schneller Überprüfungen vornehmen

    Erst im vergangenen April hatte das Bundesfinanzministerium einen Vorstoß der Bundesregierung zur stärkeren Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch auf den parlamentarischen Weg gebracht.

    Wirtschaftssystem und Sozialstaat seien darauf angewiesen, dass keiner die Regeln umgeht und missbraucht, hieß es. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) teilte in diesem Zusammenhang mit, dass laut Gesetzentwurf der Zoll mit seinem Bereich „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ künftig schon bei Verdachtsfällen auf illegale Beschäftigung Überprüfungen vornehmen könne.

    #Berlin #Zoll #Schwarzarbeit #Baubranche